Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Audi BKK
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der Audi BKK. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- 2,60 %Zusatzbeitrag
- bundesweitwählbar
In einem Satz
Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse der Audi BKK übernimmt dafür bis zu 42 Euro pro Monat.
Wer zum ersten Mal einen Antrag bei der Audi BKK stellt, unterschätzt meist, wie wenig davon tatsächlich Papierarbeit ist. Diese Seite beschreibt den Weg Schritt für Schritt.
Anspruch auf einen Blick
Rechtlich stützt sich alles auf § 40 Abs. 2 SGB XI. Verlangt werden ein Pflegegrad von mindestens 1 und die Versorgung in der eigenen Wohnung oder im Haushalt einer Pflegeperson. Die Person des Pflegenden ist dabei ohne Bedeutung.
Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und gilt dann fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.
Wie viel übernommen wird
Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.
Der Betrag lässt sich nicht aufs Konto überweisen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
| Uebertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
|---|---|
| Kassenart | Betriebskrankenkasse (BKK) |
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
In Familien, in denen mehrere Personen an der Pflege beteiligt sind, fällt der Punkt oft zwischen die Zuständigkeiten. Jeder nimmt an, jemand anderes habe sich darum gekümmert. Es hilft, eine Person zu benennen, die das Thema übernimmt, und den Bescheid an einem Ort abzulegen, den alle kennen. Das klingt banal, verhindert aber genau diesen Leerlauf.
Der rechtliche Rahmen ist knapp gehalten. § 40 Abs. 2 SGB XI besteht im Kern aus zwei Sätzen: Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich 42 Euro nicht übersteigen, und die Leistung kann auch als Kostenerstattung erbracht werden. Aus diesen beiden Sätzen ergibt sich fast alles Weitere.
Was über die Kasse bekannt ist
Mit 2,60 % bewegt sich die Kasse leicht unterhalb des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die Audi BKK bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.
Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
So läuft der Antrag
Der Ablauf ist überall gleich, weil er aus dem Bundesgesetz folgt: Kostenübernahme beantragen, Entscheidung abwarten, danach monatlich beliefert werden. Anzugeben sind Versichertendaten, Pflegeperson, Pflegeort und die Unterschrift der berechtigten Person.
Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.
Verbrauchsmaterial abrufen
Zusammenstellen dauert wenige Minuten. Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich trägt die Pflegekasse die Aufwendungen.
Pflegebox zusammenstellenDie Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Ueber eine Bewilligung entscheidet ausschließlich deine Pflegekasse.
Was enthalten ist
Maßgeblich ist die Produktgruppe 54 des Verzeichnisses; nur was dort steht, fällt unter die Obergrenze. Diese Seiten gehen für die Audi BKK ins Detail:
- Pflegebox bei der Audi BKK: Anspruch, Inhalt und Ablauf
- Pflegehilfsmittel bei der Audi BKK beantragen: so läuft es
- Bettschutzeinlagen über die Audi BKK: Anspruch und Abrechnung
- Einmalhandschuhe über die Audi BKK abrechnen
- Desinfektionsmittel über die Audi BKK: was übernommen wird
- Masken, Schürzen und Schutzausrüstung über die Audi BKK
Wo die Grenze verläuft
Für den Alltag heißt das: Zwei Anträge sind oft kein Zeichen von Bürokratie, sondern der schnellste Weg. Wer alles in ein Schreiben packt, zwingt die Kasse dazu, es intern aufzuteilen und weiterzuleiten. Wer von vornherein trennt, bekommt zwei Entscheidungen, die unabhängig voneinander laufen und sich nicht gegenseitig aufhalten.
Ebenfalls nicht erfasst sind Reinigungsmittel für den Haushalt. Flächendesinfektion im pflegerischen Sinn ist etwas anderes als Putzmittel, auch wenn beides Oberflächen betrifft. Die Abgrenzung verläuft entlang des Zwecks: Desinfektion im Rahmen der Pflege ja, allgemeine Haushaltsreinigung nein.
In Haushalten mit wenig Platz ist die Packungsgröße ein echtes Kriterium. Hundert Schutzschürzen brauchen mehr Raum, als viele erwarten. Wer eng wohnt, wählt lieber kleinere Gebinde mehrerer Produkte als eine große Packung, auch wenn rechnerisch weniger Stück dabei herauskommen. Material, das im Weg steht, wird nicht benutzt.
Ein Hinweis vorab
Bei einer Ablehnung hilft ein Blick in den Bescheid: Oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine fehlende Angabe bemängelt.
Anspruch in einer Minute prüfen
Dein Anspruch im Ueberblick
Nach der Auswahl des Pflegegrads steht hier, ob ein Anspruch besteht.
Diese Einschätzung folgt der gesetzlichen Regel und ersetzt keinen Bescheid. Entschieden wird ausschließlich von der Pflegekasse.
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Fragen und Antworten
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Bekomme ich die Pflegebox bei der Audi BKK wirklich kostenlos?
Muss ich den Antrag bei der Audi BKK jedes Jahr neu stellen?
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
Amtliche Quelle
Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.
Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.