Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Bertelsmann BKK
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der Bertelsmann BKK. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- 3,20 %Zusatzbeitrag
- regionalwählbar
Kurze Antwort
Kurz: Anspruch ab Pflegegrad 1, häusliche Pflege vorausgesetzt, bis zu 42 Euro monatlich zulasten der Pflegekasse der Bertelsmann BKK. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern in Sachleistung umgesetzt.
Diese Seite fasst zusammen, was Versicherte der Bertelsmann BKK zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wissen müssen: Anspruch, Betrag, Antrag und die Stellen, die verbindlich entscheiden.
Anspruch auf einen Blick
Der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel steht in § 40 Abs. 2 SGB XI. Er setzt einen anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 voraus und verlangt, dass die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Wer pflegt, spielt keine Rolle.
Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.
Was die Pflegekasse zahlt
Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.
Wer die Frage nach der Auszahlung stellt, meint meist die Kostenerstattung. Die gibt es, das freie Verfügen über den Betrag nicht.
| Kassenart | Betriebskrankenkasse (BKK) |
|---|---|
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
| Zusatzbeitrag | 3,20 % |
| Geöffnet in | Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen |
| Uebertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
Wer die Zahlen einmal zusammenrechnet, kommt ins Staunen. Ein Haushalt, der Handschuhe, Bettschutz und Desinfektion selbst kauft, gibt im Jahr schnell einen dreistelligen Betrag aus, der seit Jahren erstattungsfähig gewesen wäre. Das Geld ist nicht zurückzuholen, denn der Anspruch verfällt monatlich. Genau deshalb lohnt es sich, den Antrag nicht auf den nächsten ruhigen Tag zu verschieben.
Aenderungen des Betrags erfolgen durch Gesetzesänderung, nicht durch Verwaltungsentscheidung. Deshalb gilt der jeweils aktuelle Betrag bundesweit ab einem festen Stichtag für alle Kassen gleichzeitig. Es gibt keine Uebergangsfristen zwischen einzelnen Kassen und keine regionalen Unterschiede.
Was über die Kasse bekannt ist
Der Zusatzbeitrag von 3,20 % liegt über dem Durchschnitt von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Geöffnet ist die Bertelsmann BKK nach der amtlichen Liste in: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist davon unabhängig und bundesweit gleich.
Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Vom Antrag bis zur Lieferung
Es genügt ein Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und enthält die Versichertendaten, den Namen der Pflegeperson, die Pflegeadresse und eine Unterschrift. Die Entscheidung kommt als Bescheid.
Du kannst den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlst du nichts, weil die Pflegekasse trägt.
Ohne Papierkram zur Pflegebox
Du wählst die Produkte und unterschreibst einmal. Die Abwicklung mit der Pflegekasse übernehmen wir, und es entstehen dir keine Kosten bis 42 Euro im Monat.
Pflegebox zusammenstellenBis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen dir keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.
Was enthalten ist
Die Auswahl richtet sich nach den Produktarten der Gruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.
Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.
- Alle Produkte der Pflegebox im Ueberblick
- Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis
- Pflegebox sinnvoll zusammenstellen
- So läuft der Antrag
Wichtige Abgrenzung
Nicht alles, was in der Pflege gebraucht wird, ist ein Pflegehilfsmittel. Kosmetische Waschlotionen, Hautcremes und Körperpflegeprodukte gehören zur Grundausstattung eines Haushalts und sind keiner Produktart der Gruppe 54 zugeordnet. Sie können in einer Lieferung enthalten sein, fallen dann aber nicht unter die Kostenübernahme und sind privat zu zahlen.
Keine Rolle spielt, wer pflegt. Angehörige, Nachbarn, Bekannte oder ein ambulanter Dienst sind gleichermaßen möglich, und der Anspruch ändert sich dadurch nicht. Entscheidend ist allein, dass die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet und ein Pflegegrad anerkannt ist.
Ein praktischer Punkt ist die Größe bei Handschuhen. Wird die Pflege von mehreren Personen übernommen, passt selten eine Größe für alle. Zwei Größen nebeneinander sind meist die bessere Lösung als eine mittlere, weil zu große Handschuhe rutschen und zu kleine reißen. Beides führt dazu, dass mehr verbraucht wird als nötig.
Ein Hinweis vorab
Bei einer Ablehnung hilft ein Blick in den Bescheid: Oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine fehlende Angabe bemängelt.
Anspruch in einer Minute prüfen
Einschätzung zum Anspruch
Sobald der Pflegegrad ausgewählt ist, steht hier die Einschätzung.
Das ist eine Einordnung nach der gesetzlichen Regel, keine Bewilligung. Verbindlich ist allein der Bescheid der Pflegekasse.
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Häufige Fragen
Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Zählt die Pflege durch Angehörige?
Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
Brauche ich ein ärztliches Rezept?
Amtliche Quelle
Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.
Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.