Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Betriebskrankenkasse der G.M. Pfaff AG

Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der Betriebskrankenkasse der G.M. Pfaff AG. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.

Das Wichtigste zuerst

Versicherte der Betriebskrankenkasse der G.M. Pfaff AG mit mindestens Pflegegrad 1 und häuslicher Versorgung bekommen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 42 Euro monatlich.

Diese Uebersicht bündelt, was für die Betriebskrankenkasse der G.M. Pfaff AG zum Thema Pflegebox gilt, und nennt die Quellen. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, hilft aber, die richtige Frage an der richtigen Stelle zu stellen.

Anspruch auf einen Blick

Rechtlich stützt sich alles auf § 40 Abs. 2 SGB XI. Verlangt werden ein Pflegegrad von mindestens 1 und die Versorgung in der eigenen Wohnung oder im Haushalt einer Pflegeperson. Die Person des Pflegenden ist dabei ohne Bedeutung.

Die Bewilligung erfolgt schriftlich. Wird abgelehnt, steht der Widerspruch offen, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids.

Wie viel übernommen wird

Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.

Wer die Frage nach der Auszahlung stellt, meint meist die Kostenerstattung. Die gibt es, das freie Verfügen über den Betrag nicht.

Stand 2026
KassenartBetriebskrankenkasse (BKK)
Zusatzbeitrag2,78 %
Anspruch abPflegegrad 1
Uebertrag in den Folgemonatnicht möglich
Geöffnet inRheinland-Pfalz

Ein struktureller Grund liegt darin, dass niemand für diesen Anspruch zuständig ist, ihn bekannt zu machen. Aerzte beraten zur Behandlung, Pflegedienste zu ihren Leistungen, Kassen antworten auf Fragen, die gestellt werden. Ein Hinweis von selbst kommt selten, und so bleibt ein gesetzlicher Anspruch unbemerkt, der eigentlich zu den unkompliziertesten im gesamten System gehört.

Der rechtliche Rahmen ist knapp gehalten. § 40 Abs. 2 SGB XI besteht im Kern aus zwei Sätzen: Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich 42 Euro nicht übersteigen, und die Leistung kann auch als Kostenerstattung erbracht werden. Aus diesen beiden Sätzen ergibt sich fast alles Weitere.

Die Kasse im Überblick

Mit 2,78 % bewegt sich die Kasse leicht unterhalb des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Geöffnet ist die Betriebskrankenkasse der G.M. Pfaff AG nach der amtlichen Liste in: Rheinland-Pfalz. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist davon unabhängig und bundesweit gleich.

Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Vom Antrag bis zur Lieferung

Die Kasse entscheidet auf Antrag und schriftlich. Für den Antrag reichen in aller Regel vier Angaben: Versichertendaten, Pflegeperson, Ort der Pflege, Unterschrift. Danach ist das Thema für den Haushalt erledigt, solange sich an der Situation nichts ändert.

Du kannst den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlst du nichts, weil die Pflegekasse trägt.

Monatliche Lieferung einrichten

Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.

Pflegebox zusammenstellen

Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Ueber eine Bewilligung entscheidet ausschließlich deine Pflegekasse.

Diese Produkte zählen dazu

Welche Artikel zählen, steht in der Produktgruppe 54 des Verzeichnisses nach § 139 SGB V. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.

Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.

Was hier nicht dazugehört

Die wichtigste Unterscheidung in diesem Bereich verläuft zwischen Krankenkasse und Pflegekasse. Beide sitzen unter einem Dach, entscheiden aber über verschiedene Dinge. Hilfsmittel wie Rollatoren, Hörgeräte oder Inkontinenzmaterial laufen über die Krankenkasse nach § 33 SGB V. Pflegehilfsmittel laufen über die Pflegekasse nach § 40 SGB XI. Ein Antrag an die falsche Stelle verzögert das Verfahren unnötig.

Auch Einweg-Bettwäsche und Einmalwaschlappen sind nicht automatisch erfasst. Ob ein solches Produkt einer Produktart der Gruppe 54 zugeordnet ist, lässt sich nur am Verzeichnis prüfen. Die Bezeichnung des Herstellers sagt darüber nichts aus, weil sie frei gewählt werden kann.

Im Haushalt zeigt sich schnell, dass der Verbrauch anders aussieht als die Erwartung. Handschuhe werden überschätzt, Flächendesinfektion unterschätzt. Wer zwei Wochen lang notiert, was tatsächlich leer wird, trifft die Auswahl im dritten Monat deutlich genauer als im ersten und holt aus derselben Obergrenze spürbar mehr heraus.

Praxis-Tipp

Wer zwischen zwei Produkten schwankt, nimmt das mit der größeren Packung. Angebrochen wird ohnehin alles, und die Obergrenze gilt monatlich neu.

Anspruch in einer Minute prüfen

Dein Anspruch im Überblick

Oben den Pflegegrad setzen, dann wird hier ausgegeben, was gilt.

Grundlage ist der Gesetzestext, nicht dein konkreter Fall. Eine verbindliche Auskunft gibt nur die Pflegekasse.

Auch interessant

Häufige Fragen

Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Nein. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Gerade bei Pflegegrad 1 wird er besonders oft übersehen, weil es sonst noch kein Pflegegeld gibt.
Muss ich den Antrag bei der Betriebskrankenkasse der G.M. Pfaff AG jedes Jahr neu stellen?
In der Regel nicht. Eine einmal erteilte Bewilligung läuft fort. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Pflegekasse zu informieren.
Zählt die Pflege durch Angehörige?
Ja. Es kommt nicht darauf an, wer pflegt. Angehörige, Bekannte, Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst sind gleichermaßen möglich.
Gibt es eine Zuzahlung wie bei Medikamenten?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fällt keine Zuzahlung an, solange die Monatsobergrenze eingehalten wird.
Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Nein. Bei vollstationärer Pflege stellt die Einrichtung das Material. Der Anspruch setzt Pflege in der eigenen Häuslichkeit voraus.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die Pflegekasse, die bei der Betriebskrankenkasse der G.M. Pfaff AG angesiedelt ist. Weder wir noch ein Lieferant treffen diese Entscheidung.

Wer den Anspruch einmal geklärt hat, muss sich in der Regel nicht mehr darum kümmern. Der Aufwand fällt einmal an, der Nutzen jeden Monat.

Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.