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Pflegehilfsmittel bei der KNAPPSCHAFT beantragen: formlos, mit Einwilligung

Bei der KNAPPSCHAFT brauchen Sie für Pflegehilfsmittel kein Formular und keine Verordnung. Was Sie trotzdem beilegen müssen, wohin der Antrag geht und worin sich der Weg von dem für Hilfsmittel nach ärztlicher Verordnung unterscheidet, steht hier.

  • Quellen geprüft:
  • Aktualisiert am
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 6 Min. Lesezeit

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  • 42 Euromonatliche Obergrenze
  • ab Grad 1Anspruch besteht
  • AntragThema
  • 54Hilfsmittelnummer

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegehilfsmittel beantragen Sie bei der KNAPPSCHAFT formlos: ohne spezielles Formular und nicht zwingend mit ärztlicher Verordnung (knappschaft.de, abgerufen am 09.10.2026).
  • Zwei Wege stehen offen: der formlose Antrag direkt bei einem Vertragspartner oder der formlose Antrag bei der KNAPPSCHAFT, die bei der Lieferantensuche hilft.
  • Beim zweiten Weg gehört die „Einwilligung der Datenübermittlung an einen Pflegehilfsmittellieferanten“ dazu. Einreichen können Sie alles über „Meine KNAPPSCHAFT“ oder an KNAPPSCHAFT, Fachzentrum für Hilfsmittel, 45095 Essen.
  • Hilfsmittel nach § 33 SGB V, etwa ein Rollstuhl, laufen anders: Dafür braucht es eine ärztliche Verordnung.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

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Inhalt dieser Seite13 Abschnitte
  1. Zwei Wege, ein formloser Antrag
  2. So könnte der formlose Antrag aussehen
  3. Was nach dem Antrag geschieht
  4. Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel: zwei Anträge, zwei Regeln
  5. Was enthalten ist
  6. Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
  7. So läuft der Antrag
  8. Der Betrag und seine Grenzen
  9. Häufige Fragen
  10. Mehr zum Thema
  11. Weiter zur Kasse
  12. Weitere Themen bei der KNAPPSCHAFT
  13. Antrag bei anderen Pflegekassen

Zwei Wege, ein formloser Antrag

Die KNAPPSCHAFT schreibt, dass Sie nach der formlosen Antragstellung zwei Möglichkeiten haben. Beide enden bei einem Leistungserbringer, der einen Vertrag mit der Kasse hat; sie unterscheiden sich darin, wer ihn sucht.

Wege laut knappschaft.de, abgerufen 09.10.2026
WegWohinWas dazugehört
Direkt beim Vertragspartnerzum Leistungserbringer, den Sie über den Hilfsmittelkompass findenformloser Antrag
Über die KNAPPSCHAFTMeine KNAPPSCHAFT oder Post an das Fachzentrum für Hilfsmittel, 45095 Essenformloser Antrag und Einwilligung zur Datenübermittlung an einen Lieferanten

So könnte der formlose Antrag aussehen

Formlos heißt: Es genügt ein kurzer Brief oder eine Nachricht in „Meine KNAPPSCHAFT“. Der folgende Text ist ein Vorschlag der Redaktion, kein Formular der Kasse, und enthält nur Angaben, die die Kasse laut ihrer Seite braucht.

Was nach dem Antrag geschieht

Die KNAPPSCHAFT beschreibt eine feste Reihenfolge. Bei den meisten Pflegehilfsmitteln ist ein Genehmigungsverfahren nötig, deshalb erhalten Sie oder Ihr Leistungserbringer eine Genehmigung oder Ablehnung. Die Produktauswahl übernimmt der Leistungserbringer, die Abrechnung läuft direkt mit der KNAPPSCHAFT, und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

  1. Antrag stellenFormlos, direkt beim Vertragspartner oder bei der KNAPPSCHAFT.
  2. Produkte auswählenDer Leistungserbringer berät und erklärt den Gebrauch.
  3. Genehmigung abwartenAntwort geht an Sie oder den Leistungserbringer.
  4. Lieferung erhaltenBei Bedarf mit Unterstützung, etwa beim Aufbau.
  5. AbrechnungDer Leistungserbringer rechnet mit der KNAPPSCHAFT ab.

Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel: zwei Anträge, zwei Regeln

Wer „einen Rollstuhl bei der KNAPPSCHAFT beantragen“ will, ist auf der falschen Seite: Rollstühle, Hörgeräte oder Inkontinenzvorlagen sind Hilfsmittel der Krankenversicherung nach § 33 SGB V. Dafür beschreibt die KNAPPSCHAFT einen anderen Weg. Zuerst entscheidet der Arzt, ob Sie das Hilfsmittel benötigen; bei medizinischer Notwendigkeit gibt es eine 28 Tage gültige Verordnung. Diese reichen Sie bei einem Vertragspartner ein oder beim Fachzentrum für Hilfsmittel in Essen, mit unterschriebener Einverständniserklärung zur Datenübermittlung.

Der Unterschied in einem Satz: Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI setzen einen Pflegegrad voraus und lassen sich formlos beantragen; Hilfsmittel können auch ohne Pflegegrad beantragt werden, brauchen aber eine ärztliche Verordnung. Die Abgrenzung im Detail erklärt die Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis.

Zusammenstellung der Redaktion nach knappschaft.de, abgerufen 09.10.2026
MerkmalPflegehilfsmittelHilfsmittel
Rechtsgrundlage§ 40 SGB XI§ 33 SGB V
VoraussetzungPflegegradärztliche Verordnung, auch ohne Pflegegrad
AntragformlosVerordnung beim Vertragspartner oder Fachzentrum
BeispieleHandschuhe, Desinfektionsmittel, PflegebettRollstuhl, Hörgerät, Inkontinenzvorlagen

Was enthalten ist

  • Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
  • Er wird einmal gestellt und gilt fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.
  • Die Pflegekasse prüft, ob zu Hause gepflegt wird. Bei vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch.
  • Die Entscheidung kommt schriftlich. Gegen eine Ablehnung ist der Widerspruch möglich, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang.

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

So läuft der Antrag

Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und gilt dann fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.

Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von Ihnen kommt.

Pflegebox zusammenstellen

Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben. Solange die Zusammenstellung 42 Euro im Monat nicht überschreitet, zahlen Sie nichts.

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Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Der Betrag und seine Grenzen

Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.

Wer die Frage nach der Auszahlung stellt, meint meist die Kostenerstattung. Die gibt es, das freie Verfügen über den Betrag nicht.

Stand 2026
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Anspruch abPflegegrad 1
Geöffnet inbundesweit
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit

Häufige Fragen

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der KNAPPSCHAFT?

Formlos, entweder bei einem Vertragspartner der KNAPPSCHAFT oder direkt bei der Kasse mit der Einwilligung zur Datenübermittlung an einen Lieferanten, über Meine KNAPPSCHAFT oder per Post.

Wohin schicke ich den Antrag?

An KNAPPSCHAFT, Fachzentrum für Hilfsmittel, 45095 Essen, oder digital über Meine KNAPPSCHAFT.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung für Pflegehilfsmittel?

Nein, nicht zwingend. Die KNAPPSCHAFT nimmt formlose Anträge an; eine Verordnung vereinfacht aber die Prüfung der Notwendigkeit.

Wie beantrage ich einen Rollstuhl bei der KNAPPSCHAFT?

Als Hilfsmittel: Der Arzt stellt bei medizinischer Notwendigkeit eine 28 Tage gültige Verordnung aus, die Sie bei einem Vertragspartner oder beim Fachzentrum für Hilfsmittel einreichen.

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI erleichtern die Pflege und setzen einen Pflegegrad voraus. Hilfsmittel nach § 33 SGB V ersetzen oder ergänzen beeinträchtigte Körperfunktionen und können auch ohne Pflegegrad beantragt werden.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

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Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Offizielle Quelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der KNAPPSCHAFT
  4. § 33 SGB V (Hilfsmittel)
  5. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
  6. KNAPPSCHAFT: Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
  7. KNAPPSCHAFT: Hilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)

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Antrag bei anderen Pflegekassen

Der häufigste Fehler ist nicht der falsche Antrag, sondern der nicht gestellte. Der Anspruch entsteht nicht von selbst.

Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien