Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der vivida bkk
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der vivida bkk. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- 3,79 %Zusatzbeitrag
- bundesweitwählbar
Direkt beantwortet
Kurz: Anspruch ab Pflegegrad 1, häusliche Pflege vorausgesetzt, bis zu 42 Euro monatlich zulasten der Pflegekasse der vivida bkk. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern in Sachleistung umgesetzt.
Zwischen dem gesetzlichen Anspruch und dem Paket vor der Tür liegen bei der vivida bkk ein Antrag und eine Zusage. Diese Seite beschreibt, was dazwischen passiert.
Anspruch auf einen Blick
Maßgeblich ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Er knüpft den Anspruch an zwei Punkte: einen anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 und häusliche Pflege. Wer die Pflege konkret leistet, wird im Gesetz nicht eingegrenzt.
Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und gilt dann fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.
Was die Pflegekasse zahlt
Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Uebertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.
| Zusatzbeitrag | 3,79 % |
|---|---|
| Geöffnet in | bundesweit |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
| Uebertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
| Kassenart | Betriebskrankenkasse (BKK) |
Auffällig ist auch, dass der Anspruch bei Menschen mit hohem Pflegegrad seltener übersehen wird als bei niedrigem. Das liegt nicht an den Regeln, sondern am Kontakt zum System: Wer einen Pflegedienst hat, wird eher darauf hingewiesen. Wer allein von Angehörigen versorgt wird, hat diesen Kanal nicht, und genau dort wäre die Entlastung am direktesten spürbar.
Der Betrag ist als Obergrenze formuliert, nicht als Regelbetrag. Wer weniger braucht, bekommt weniger, und niemand muss die Grenze ausschöpfen. Umgekehrt gibt es keinen Anspruch auf Auszahlung der Differenz, wenn weniger verbraucht wird. Diese Konstruktion erklärt zugleich, warum sich der Betrag nicht ansparen lässt.
Die Kasse im Ueberblick
Mit 3,79 % liegt der Zusatzbeitrag deutlich über dem Durchschnitt von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die vivida bkk bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.
Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Vom Antrag bis zur Lieferung
Zwischen Pflegegrad und erster Lieferung steht ein Antrag. Er nennt die pflegebedürftige Person mit Versichertennummer, die Pflegeperson und die Adresse der Pflege und trägt eine Unterschrift. Alles Weitere ergibt sich für die Kasse aus den Unterlagen, die sie schon hat.
Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.
Ohne Papierkram zur Pflegebox
Du wählst die Produkte und unterschreibst einmal. Die Abwicklung mit der Pflegekasse übernehmen wir, und es entstehen dir keine Kosten bis 42 Euro im Monat.
Pflegebox zusammenstellenBis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen dir keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.
Diese Produkte zählen dazu
Welche Artikel zählen, steht in der Produktgruppe 54 des Verzeichnisses nach § 139 SGB V. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.
Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.
- Alle Produkte der Pflegebox im Ueberblick
- Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis
- Pflegebox sinnvoll zusammenstellen
- So läuft der Antrag
Wichtige Abgrenzung
Wer sich die Systematik einmal ansieht, erkennt die Logik dahinter. Das Verzeichnis ordnet nach Zweck und Anwendungsort, nicht nach Preis oder Hersteller. Deshalb steht eine einfache Bettschutzeinlage in einer anderen Gruppe als ein Pflegebett, obwohl beide im selben Zimmer stehen und beide der Pflege dienen.
Ein häufiges Missverständnis betrifft Schutzmasken für Besucher. Der Anspruch dient der Pflege, nicht dem allgemeinen Infektionsschutz des Haushalts. Ob und in welchem Umfang Schutzausrüstung für weitere Personen erfasst ist, richtet sich nach der Pflegesituation und im Zweifel nach der Einschätzung der Pflegekasse.
Ein oft übersehener Punkt ist die Aufbewahrung. Verbrauchsmaterial nützt nur, wenn es dort liegt, wo gepflegt wird. Wer alles im Keller lagert, greift im Alltag doch wieder zur eigenen Packung aus dem Drogeriemarkt. Eine kleine Ablage in Reichweite des Betts ändert am Verbrauch mehr als jede Optimierung der Bestellung.
Gut zu wissen
Wer zwischen zwei Produkten schwankt, nimmt das mit der größeren Packung. Angebrochen wird ohnehin alles, und die Obergrenze gilt monatlich neu.
Anspruch in einer Minute prüfen
Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI
Pflegegrad auswählen, und das Ergebnis erscheint an dieser Stelle.
Der Check ordnet ein, er entscheidet nicht. Die Entscheidung im Einzelfall trifft deine Pflegekasse per Bescheid.
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Fragen und Antworten
Aendert sich etwas, wenn ich die Kasse wechsle?
Zählt Waschlotion zur Pflegebox?
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der vivida bkk?
Amtliche Quelle
Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.
Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.