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Höherstufung: Antrag auf einen höheren Pflegegrad

Eine Höherstufung beantragen Sie bei der Pflegekasse, wenn die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person dauerhaft gesunken ist und der bisherige Pflegegrad nicht mehr passt. Über den neuen Grad entscheidet eine erneute Begutachtung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höherstufung ist ein neuer Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Eine feste Wartezeit nach dem letzten Bescheid nennt das Gesetz nicht.
  • Die Pflegekasse teilt ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich mit (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Leistungen gelten ab dem Antragsmonat.
  • Der Pflegegrad folgt aus den Gesamtpunkten der Begutachtung, etwa Pflegegrad 3 ab 47,5 Punkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI).
  • Die Obergrenze für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bleibt bei 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Eine Höherstufung ändert sie nicht.
Inhalt dieser Seite8 Abschnitte
  1. Definition und Rechtsgrundlage
  2. Höherstufung, Erstantrag, Widerspruch und Wiederholung
  3. Antrag und Formulare der Pflegekassen
  4. Höherstufung und Pflegebox
  5. Häufige Fragen
  6. Verwandte Begriffe
  7. Mehr zum Thema
  8. Weiter

Definition und Rechtsgrundlage

Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit hat und deshalb auf Hilfe angewiesen ist, auf Dauer und voraussichtlich mindestens sechs Monate (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Wie schwer die Beeinträchtigung ist, bestimmen die Gesamtpunkte der Begutachtung. Daraus ergibt sich der Pflegegrad (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Der Bescheid der Pflegekasse gilt dauerhaft. Ändern sich die Verhältnisse wesentlich, ist er für die Zukunft aufzuheben (§ 48 Abs. 1 SGB X). Bei einer Verschlechterung stoßen Sie das mit dem Antrag auf Höherstufung an. Jede Höherstufung ist deshalb ein vollständiger Antrag mit neuer Begutachtung, kein Zuschlag zum alten Bescheid.

§ 15 Abs. 3 SGB XI, Wortlaut geprüft am 9. Oktober 2026
PflegegradGesamtpunkteBeeinträchtigung
112,5 bis unter 27gering
227 bis unter 47,5erheblich
347,5 bis unter 70schwer
470 bis unter 90schwerste
590 bis 100schwerste, mit besonderen Anforderungen an die Versorgung

Höherstufung, Erstantrag, Widerspruch und Wiederholung

Mehrere Begriffe liegen eng beieinander. Welcher gilt, hängt davon ab, was sich geändert hat und ob schon ein Bescheid vorliegt.

§ 33 SGB XI, § 84 SGG, Wortlaut geprüft am 9. Oktober 2026
BegriffAnlassFrist
Erstantragerstmals PflegebedürftigkeitLeistungen ab Antragstellung, bei späterem Antrag ab Antragsmonat (§ 33 Abs. 1)
HöherstufungZustand nach dem Bescheid wesentlich verschlechtertkeine gesetzliche Frist; Leistungen ab Antragsmonat
WiderspruchBescheid bewertet den Zustand falschein Monat nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG)
WiederholungsbegutachtungPflegegrad ist befristet, höchstens drei JahrePflegekasse prüft rechtzeitig vor Ablauf (§ 33 Abs. 1)

Antrag und Formulare der Pflegekassen

Ein bestimmtes Formular schreibt das Gesetz nicht vor. Mehrere Kassen bieten dennoch eigene Vordrucke an. Die KNAPPSCHAFT stellt auf ihrer Seite zu den Pflegegraden ein PDF „Höherstufungsantrag“ bereit und nennt Antrag über den Leistungsantrag, die App oder die Geschäftsstellen (Abruf am 9. Oktober 2026). Die mhplus Krankenkasse hat einen „Antrag auf einen höheren Pflegegrad“: Wer mindestens Pflegegrad 2 hat und dessen Pflegesituation sich nicht verändert hat, füllt nur die erste Seite aus; bei Pflegegrad 1 oder anderem Pflegebedarf ist der ganze Fragebogen auszufüllen.

Die Entscheidung teilt die Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mit (§ 18c Abs. 1 SGB XI). In den Fällen verkürzter Begutachtungsfristen, etwa im Krankenhaus, entscheidet sie unverzüglich nach Eingang der Empfehlung des Gutachters. Mit dem Bescheid erhalten Sie das Gutachten, sofern Sie dem nicht widersprechen (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Es zeigt, in welchen Bereichen die Punkte vergeben wurden.

Höherstufung und Pflegebox

Die Obergrenze von 42 Euro im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nennt § 40 Abs. 2 SGB XI ohne Staffelung nach Pflegegraden. Eine Höherstufung macht die Pflegebox also nicht größer. Sie wirkt auf andere Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistung; die Beträge stehen auf den Seiten der Pflegegrade und im Ratgeber. Wie Sie die 42 Euro nutzen, zeigt der Ratgeber Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Vor dem Antrag lohnt der Blick ins bisherige Gutachten und in den Pflegegrad-Rechner dieser Website. Eine Beratung zu Antrag und Begutachtung bietet die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Häufige Fragen

Was ist eine Höherstufung beim Pflegegrad?

Ein Antrag bei der Pflegekasse auf einen höheren Pflegegrad, weil sich die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person dauerhaft verschlechtert hat. Eine erneute Begutachtung entscheidet nach den Gesamtpunkten über den neuen Pflegegrad.

Wie lange dauert die Höherstufung im Pflegegrad?

Die Pflegekasse teilt ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mit (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Bei verkürzten Begutachtungsfristen, etwa im Krankenhaus, entscheidet sie unverzüglich nach Eingang der Empfehlung des Gutachters.

Welche Pflegestufen gibt es?

Pflegestufen gibt es nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2017 gelten fünf Pflegegrade nach Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Wer am 31. Dezember 2016 eine Pflegestufe hatte, wurde ohne neuen Antrag einem Pflegegrad zugeordnet (§ 140 SGB XI).

Wie kann ich bei der Knappschaft eine Höherstufung beantragen?

Die KNAPPSCHAFT stellt auf ihrer Seite zu den Pflegegraden ein PDF „Höherstufungsantrag“ bereit. Der Antrag lässt sich auch über den Leistungsantrag, die App Meine KNAPPSCHAFT oder in einer Geschäftsstelle stellen (Abruf am 9. Oktober 2026).

Wann sollte ich einen Antrag auf Höherstufung stellen, zum Beispiel bei einer Krebserkrankung?

Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die Selbständigkeit: Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingt auf Hilfe angewiesen ist, voraussichtlich mindestens sechs Monate (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Verschlechtert sich die Selbständigkeit dauerhaft, kann ein Antrag sinnvoll sein; eine Wartezeit nach dem letzten Bescheid sieht das Gesetz nicht vor.

Erhöht eine Höherstufung die Pflegebox?

Nein. Die Obergrenze für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beträgt 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI) und ist nicht nach Pflegegraden gestaffelt.

Verwandte Begriffe

Offizielle Quelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. § 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)
  4. § 15 SGB XI (Pflegegrade)
  5. § 33 SGB XI (Leistungsvoraussetzungen)
  6. § 18c SGB XI (Entscheidung über den Antrag, Fristen)
  7. § 140 SGB XI (Überleitung in die Pflegegrade)
  8. § 84 SGG (Widerspruchsfrist)
  9. § 48 SGB X (Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung)
  10. KNAPPSCHAFT: Die fünf Pflegegrade (Höherstufungsantrag)
  11. mhplus Krankenkasse: Antrag auf einen höheren Pflegegrad (PDF)

So arbeiten wir mit Quellen

Mehr zum Thema

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Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.