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Untergruppe: Die dritte Ebene im Hilfsmittelverzeichnis

Eine Untergruppe im Hilfsmittelverzeichnis bündelt gleichartige Produkte innerhalb einer Produktgruppe und eines Anwendungsorts. In ihr legt der GKV-Spitzenverband fest, welche Anforderungen Produkte und Anbieter erfüllen müssen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Untergruppe nennen die Stellen 5 und 6 der Hilfsmittelnummer: Bei 54.99.01.1 (Einmalhandschuhe) ist es die Untergruppe 01, Schutzbekleidung.
  • Auf dieser Ebene stehen nach Angabe des GKV-Spitzenverbands die Qualitäts- und Dienstleistungsanforderungen nach § 139 SGB V. Verträge mit Anbietern legen sie zugrunde (§ 127 SGB V).
  • Die Pflegebox-Gruppe 54 hat drei Untergruppen: 54.45.01 saugende Bettschutzeinlagen, 54.99.01 Schutzbekleidung und 54.99.02 sonstige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Inhalt dieser Seite8 Abschnitte
  1. Definition: Was eine Untergruppe festlegt
  2. Die drei Untergruppen der Gruppe 54
  3. Untergruppe, Produktart und Einzelprodukt
  4. Was die Anforderungen für Sie bedeuten
  5. Häufige Fragen
  6. Verwandte Begriffe
  7. Mehr zum Thema
  8. Weiter

Definition: Was eine Untergruppe festlegt

Das Hilfsmittelverzeichnis gliedert sich in Produktgruppe, Anwendungsort, Untergruppe und Produktart. Die Untergruppe ist die dritte Ebene. Sie fasst Produkte zusammen, für die dieselben Anforderungen gelten. Nach dem Datenbestand des GKV-Spitzenverbands vom 9. Oktober 2026 gibt es 833 Untergruppen; 124 davon sind als „nicht besetzt“ gekennzeichnet. In den Pflegegruppen 50, 51, 52 und 54 stehen 21 besetzte Untergruppen.

Die Untergruppe ist der Ort, an dem aus einer Ordnungsnummer eine Anforderung wird. Der GKV-Spitzenverband schreibt dort Qualität und Dienstleistung fest (§ 139 SGB V). Hersteller müssen die Einhaltung nachweisen, damit ein Produkt aufgenommen wird. Die Anbieter, mit denen Kassen Verträge schließen, müssen die Dienstleistungsanforderungen erfüllen. Für Pflegehilfsmittel gilt das entsprechend (§ 78 Abs. 1 und 2 SGB XI).

Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbands zur Fortschreibung der Produktgruppe 54 vom 19. März 2025
AbschnittInhalt am Beispiel 54.45.01 Bettschutzeinlagen
Funktion und SicherheitNachweis über die CE-Kennzeichnung oder über Prüfberichte (§ 139 Abs. 5 SGB V)
Besondere Qualitätmindestens 0,4 × 0,6 Meter, Vliesschicht oben, flüssigkeitsundurchlässige Unterseite, Rand verbunden; Saugvolumen mindestens 150 Milliliter bei 0,4 × 0,6 Meter, 225 bei 0,6 × 0,6 und 337 bei 0,6 × 0,9 Meter, sonst 624 Milliliter je Quadratmeter
ProduktinformationenGebrauchsanweisung in deutscher Sprache; Angaben zu Abmessungen, Gewicht, Material und Verpackungseinheit
Leistungen des AnbietersBeratung, Auswahl, Einweisung, Lieferung und Service

Die drei Untergruppen der Gruppe 54

Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel verteilen sich auf drei Untergruppen. Alle liegen im Anwendungsort 45 (Pflegebereich) oder 99 (ohne speziellen Anwendungsort). Die Produktarten stehen eine Ebene darunter.

GKV-Spitzenverband, Fortschreibung der Produktgruppe 54 vom 19. März 2025; Hilfsmittelverzeichnis, Abruf 9. Oktober 2026
NummerUntergruppeProduktartenBeschreibung
54.45.01Saugende Bettschutzeinlagen54.45.01.0 zum Einmalgebrauch in verschiedenen GrößenSaugkissen mit Vlieslage oben und undurchlässiger Unterseite
54.99.01Schutzbekleidung54.99.01.0 bis .5: Fingerlinge, Einmalhandschuhe, medizinische Gesichtsmasken, Schutzschürzen, Schutzservietten, FFP2-Halbmaskenschützt überwiegend die Pflegeperson
54.99.02Sonstige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel54.99.02.0 DesinfektionsmittelHände- und Flächendesinfektion zur allgemeinen Hygiene
Gliederung der Produktgruppe 54 in die drei Untergruppen 54.45.01, 54.99.01 und 54.99.02 mit ihren Produktarten
Die Untergruppen der Gruppe 54
Inhalt der Grafik als Text

Gruppe 54 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Untergruppe 54.45.01 Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch), 54.99.01 Schutzbekleidung (Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Gesichtsmasken, Schutzschürzen, Schutzservietten, FFP2-Masken), 54.99.02 Sonstige (Desinfektionsmittel).

Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis, Abruf 9. Oktober 2026.

Untergruppe, Produktart und Einzelprodukt

Produktarten differenzieren die Untergruppe weiter. Ihre Produkte haben nach Angabe des GKV-Spitzenverbands grundsätzlich vergleichbare Eigenschaften und dieselben Indikationen oder Einsatzbereiche. Einzelne Herstellerprodukte, etwa bestimmte Desinfektionsmittel, stehen noch eine Ebene tiefer in der Einzelproduktübersicht. Die Nummern der Produktarten erklärt das Glossar Hilfsmittelnummer.

Die Fortschreibungen zeigen auch, was nicht dazugehört: Waschmittel und Waschmaschinen zur Reinigung wiederverwendbarer Bettschutzeinlagen sind nach der Fortschreibung der Gruppe 51 vom 2. September 2026 keine Leistung der Pflegeversicherung, sondern Sache der pflegebedürftigen Person.

Was die Anforderungen für Sie bedeuten

Die Anforderungen an die Leistungen des Anbieters gelten für alle Untergruppen der Gruppe 54 gleich. Nach der Fortschreibung vom 19. März 2025 muss der Anbieter individuell beraten, ein geeignetes Produkt auswählen und eine Auswahl an mehrkostenfreien Produkten anbieten. Wählen Sie ein Produkt mit Mehrkosten, dokumentiert er, dass er so beraten hat und worin der Mehrwert liegt.

Ein Versand ist zulässig, wenn zuvor ausführlich beraten und eingewiesen wurde; er muss in neutraler Verpackung erfolgen. Der Lieferrhythmus wird mit der pflegebedürftigen Person abgestimmt. Bei der Wahl eines Anbieters hilft der Ratgeber Pflegebox-Anbieter vergleichen.

Häufige Fragen

Was ist eine Untergruppe im Hilfsmittelverzeichnis?

Die dritte Gliederungsebene nach Produktgruppe und Anwendungsort, erkennbar an den Stellen 5 und 6 der Hilfsmittelnummer. Sie bündelt gleichartige Produkte, für die dieselben Qualitäts- und Dienstleistungsanforderungen gelten.

Was steht in einer Produktuntergruppe?

Die Anforderungen an Funktionstauglichkeit, Sicherheit, Qualität und Produktinformationen sowie die Leistungen, die der Anbieter zusätzlich erbringen muss, etwa Beratung, Einweisung und Lieferung. Danach folgen die Produktarten.

Welche Untergruppen hat die Produktgruppe 54?

Drei: 54.45.01 Saugende Bettschutzeinlagen, 54.99.01 Schutzbekleidung und 54.99.02 Sonstige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel mit den Desinfektionsmitteln.

Wie viele Untergruppen gibt es?

Im Datenbestand des GKV-Spitzenverbands waren es am 9. Oktober 2026 833, davon 124 als „nicht besetzt“ gekennzeichnet. In den Pflegegruppen 50, 51, 52 und 54 stehen 21 besetzte Untergruppen.

Was ist der Unterschied zwischen Untergruppe und Produktart?

Die Untergruppe nennen die Stellen 5 und 6 der Nummer, die Produktart die Stelle 7. Die Produktart differenziert die Untergruppe nach Produkten mit vergleichbaren Eigenschaften, zum Beispiel Einmalhandschuhe innerhalb der Untergruppe Schutzbekleidung.

Verwandte Begriffe

Verbindliche Stelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. § 139 SGB V (Hilfsmittelverzeichnis)
  4. § 78 SGB XI (Verträge über Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis)
  5. GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis (Aufbau einer Produktgruppe)
  6. GKV-Spitzenverband: Fortschreibung Produktgruppe 54 vom 19.03.2025
  7. GKV-Spitzenverband: Fortschreibung Produktgruppe 51 vom 02.09.2026
  8. GKV-Spitzenverband: Onlineversion des Hilfsmittelverzeichnisses

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Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.