Pflegebox bei der AOK Bayern: 42 Euro, Antrag und Fristen
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zahlt die AOK-Pflegekasse höchstens 42 Euro im Monat, in Bayern wie überall. Was sich regional unterscheidet, sind Formulare und Ansprechpartner. Diese Seite zeigt, wie die 42 Euro neben Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag stehen, was bei Beihilfe gilt und in welchen sechs Schritten die Versorgung zustande kommt.
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- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
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Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
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- 54Hilfsmittelnummer
Das Wichtigste in Kürze
- Anspruch hat, wer mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt wird. Die AOK übernimmt Verbrauchsartikel bis höchstens 42 Euro pro Monat (aok.de, Stand 29.10.2025; § 40 Abs. 2 SGB XI).
- Die Pflegekasse muss über einen Antrag spätestens nach drei Wochen entscheiden, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson nach fünf Wochen. Ohne begründete Mitteilung gilt die Leistung als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
- Die AOK nennt drei Wege: formloses Schreiben, Vertragspartner oder Empfehlung des Medizinischen Dienstes. Selbstgekaufte Artikel erstattet sie gegen Beleg bis 42 Euro.
- Pflegehilfsmittel laufen unabhängig vom Pflegegeld: Bei Pflegegrad 2 mit Kombileistung sind laut Beispiel der AOK Bayern bis zu 699,60 Euro im Monat aus Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmitteln möglich.
- Beihilfeberechtigte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung nach § 28 Abs. 2 SGB XI zur Hälfte; die AOK Bayern weist im Informationsblatt darauf hin.
Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.
Inhalt dieser Seite14 Abschnitte
- Welche Kosten die AOK Bayern bei Pflegehilfsmitteln trägt
- Beihilfe: Warum bei Beamten oft nur die Hälfte ankommt
- Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und 42 Euro zusammen
- In sechs Schritten zur Versorgung bei der AOK Bayern
- Zuzahlung, Mehrkosten und Ansprechpartner
- Der Inhalt im Überblick
- Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
- Der Weg zum Antrag
- Was die Pflegekasse zahlt
- Was oft gefragt wird
- Weiter zur Kasse
- Weitere Themen bei der AOK Bayern
- Pflegebox bei anderen Pflegekassen
Welche Kosten die AOK Bayern bei Pflegehilfsmitteln trägt
Die AOK Bayern führt Pflegehilfsmittel in ihrem Informationsblatt ab Pflegegrad 1 auf und nennt als Beispiele Pflegebetten, Hausnotrufsysteme, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Welche Kostenerstattung gilt, hängt von der Gruppe ab. Die Regeln stehen auf der Pflegehilfsmittel-Seite der AOK, die für alle elf AOKs gilt.
Voraussetzung ist laut AOK, dass Sie mindestens Pflegegrad 1 haben, zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen und von Angehörigen oder Freunden betreut werden. Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen erhalten die Hilfsmittel von der Einrichtung. Entscheidend ist die Versicherung bei der AOK Bayern, nicht der Sitz eines Anbieters.
| Gruppe | Regel laut AOK | Zuständig |
|---|---|---|
| Zum Verbrauch bestimmt (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz, FFP2 …) | Kosten bis höchstens 42 Euro pro Monat, auch als Erstattung gegen Beleg | Pflegekasse |
| Technisch (Pflegebett, Hausnotruf, Sitzhilfe zur Pflegeerleichterung) | Kosten übernimmt die Kasse, meist leihweise; Eigenanteil 10 Prozent, höchstens 25 Euro | Pflegekasse |
| Rollstuhl, Bade-, Toiletten- oder Sitzhilfe, Inkontinenzprodukte | mit ärztlicher Verordnung | Krankenversicherung |
Beihilfe: Warum bei Beamten oft nur die Hälfte ankommt
Das Informationsblatt der AOK Bayern vermerkt, dass Beihilfeberechtigte nur die hälftigen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erhalten und die andere Hälfte die Beihilfestelle übernimmt. Der Grund steht in § 28 Abs. 2 SGB XI: Wer nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge hat, erhält die jeweils zustehenden Leistungen zur Hälfte.
Das Blatt nennt die 42 Euro für Pflegehilfsmittel nicht ausdrücklich. Die Tabelle rechnet deshalb nach dem Gesetzeswortlaut vor, was „zur Hälfte“ bei den Beträgen bedeutet. Wie die Kasse es im Einzelfall anwendet und wie die Beihilfestelle ergänzt, erfahren Sie nur dort. Bitten Sie vor dem ersten Antrag um eine schriftliche Auskunft.
| Leistung im Monat | Voller Betrag | Hälfte bei Beihilfe |
|---|---|---|
| Pflegegeld Pflegegrad 3 | 599,00 Euro | 299,50 Euro |
| Entlastungsbetrag | 131,00 Euro | 65,50 Euro |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42,00 Euro | 21,00 Euro |
Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und 42 Euro zusammen
Die 42 Euro sind eine eigene Leistung und werden nicht mit Pflegegeld oder Sachleistung verrechnet. Das Informationsblatt der AOK Bayern (Stand VIII/2026) nennt das Pflegegeld für Pflegegrad 2 bis 5 mit 347, 599, 800 und 990 Euro im Monat. Die Pflegesachleistung beträgt bei Pflegegrad 2 höchstens 796 Euro (§ 36 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung. Weitere Beträge stehen auf AOK Bayern als Pflegekasse.
Rechenbeispiel Pflegegrad 2 mit Kombileistung nach dem Beispiel der AOK Bayern: Werden Sachleistungen von 318,40 Euro genutzt, also 40 Prozent von 796 Euro, bleiben 60 Prozent des Pflegegelds, das sind 208,20 Euro. Dazu kommen bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) und bis zu 42 Euro Pflegehilfsmittel. In der Summe sind das bis zu 699,60 Euro an Leistungen im Monat. Der Entlastungsbetrag wird gegen Belege für anerkannte Angebote erstattet.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Pflegehilfsmittel |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | bis 42 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | bis 796 € | bis 42 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | bis 1.497 € | bis 42 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | bis 1.859 € | bis 42 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | bis 2.299 € | bis 42 € |
In sechs Schritten zur Versorgung bei der AOK Bayern
Die AOK beschreibt für Pflegehilfsmittel drei Wege: ein formloses Schreiben an die Pflegekasse, einen Vertragspartner wie Apotheke oder Sanitätshaus oder die Empfehlung des Medizinischen Dienstes. Auf ihrer Formularseite heißt es zudem, dass Pflegehilfsmittel in der Regel ohne eigenen Antrag zu erhalten sind. Ein Rezept ist nicht nötig. Die Schritte zeigen, wie sich das mit den gesetzlichen Fristen verbindet.
- Bedarf klärenWelche Artikel im Alltag gebraucht werden, klärt die Pflegeberatung oder eine Pflegefachkraft. Deren schriftliche Empfehlung darf bei Antragstellung höchstens zwei Wochen alt sein (§ 40 Abs. 6 SGB XI).
- Weg wählenFormloses Schreiben mit Name, Geburtsdatum, Versichertennummer sowie Art und Umfang, oder ein Vertragspartner, der den Antrag meist übernimmt. Hat der Medizinische Dienst ein Pflegehilfsmittel empfohlen und Sie haben zugestimmt, gilt das als Antrag.
- Eingang festhaltenDatum und Weg der Einreichung notieren. Die AOK Pflege App hat dafür einen Dokumentenbereich, den sie nach Angabe der AOK mit passenden Formularen auf aok.de verknüpft.
- Fristen beachtenDie Kasse entscheidet spätestens nach drei Wochen, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson nach fünf Wochen, bei Empfehlung einer Pflegefachperson zum Antrag nach drei Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Fehlt bei Fristablauf eine begründete Mitteilung, gilt die Leistung als genehmigt.
- Bewilligung lesenIm Schreiben der AOK steht, für welchen Zeitraum die Kostenübernahme gilt, etwa jährlich oder unbegrenzt. Läuft sie aus, rechtzeitig verlängern. Bei Ablehnung hilft der Ratgeber Pflegehilfsmittel-Antrag abgelehnt.
- Beleg oder LieferungWer selbst kauft, reicht die Belege bei der AOK-Pflegekasse ein und erhält bis 42 Euro im Monat erstattet. Vertragspartner rechnen in der Regel direkt mit der AOK ab.
Zuzahlung, Mehrkosten und Ansprechpartner
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fällt keine Zuzahlung an. Die Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 Euro, gilt nach § 40 Abs. 3 SGB XI für andere Pflegehilfsmittel; die Verbrauchsartikel nach Absatz 2 sind ausdrücklich ausgenommen. Mehrkosten tragen Sie nur, wenn Sie eine Ausstattung wählen, die über das Notwendige hinausgeht (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Was über 42 Euro im Monat liegt, zahlen Sie selbst.
Fragen zum Antrag beantwortet die AOK Bayern über das Service-Telefon 089 31 21 20 (aok.de, Stand 01.10.2026). Anrufe unter 0800-Nummern sind laut AOK kostenfrei; bei einer Nummer mit ortsüblicher Vorwahl können Gebühren Ihres Anbieters anfallen. Weitere Wege zur Kasse stehen auf AOK Bayern als Pflegekasse.
Der Inhalt im Überblick
- Die Pflegebox ist kein eigenes Produkt der Kasse, sondern die praktische Form, in der der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI eingelöst wird.
- Zusammengestellt wird die Box aus Produktarten der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses.
- Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
- Die Zusammenstellung lässt sich in der Regel monatlich ändern, wenn sich der Bedarf ändert.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
Der Weg zum Antrag
Die Bewilligung erfolgt schriftlich. Wird abgelehnt, steht der Widerspruch offen, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids.
Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.
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Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion und Schutzausrüstung nach eigenem Bedarf. Bis 42 Euro im Monat ohne Eigenanteil.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen Ihnen keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.
Was die Pflegekasse zahlt
Der Betrag ist eine Monatsobergrenze, kein Jahresbudget. Wer drei Monate nichts bestellt, hat danach nicht das Dreifache zur Verfügung.
Wer die Frage nach der Auszahlung stellt, meint meist die Kostenerstattung. Die gibt es, das freie Verfügen über den Betrag nicht.
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
|---|---|
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
| Zusatzbeitrag | 2,69 % |
| Geöffnet in | Bayern |
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
Was oft gefragt wird
Welche Kostenerstattungen gibt es für Pflegehilfsmittel?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die AOK bis höchstens 42 Euro im Monat, auch als Erstattung gegen Beleg. Technische Pflegehilfsmittel trägt die Kasse, meist leihweise; der Eigenanteil beträgt zehn Prozent, höchstens 25 Euro. Rollstühle, Bade-, Toiletten- und Sitzhilfen sowie Inkontinenzprodukte zahlt die Krankenversicherung mit Verordnung.
Wie viel Pflegegeld bekommt man von der AOK?
Nach dem Informationsblatt der AOK Bayern 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
Welche Pflegesachleistungen habe ich mit Pflegegrad 2?
Bis zu 796 Euro im Monat für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Wird nur ein Teil genutzt, kann anteilig Pflegegeld gezahlt werden, zum Beispiel 208,20 Euro bei 40 Prozent genutzter Sachleistung. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung.
Wie kann ich die Pflegekasse AOK Bayern kontaktieren?
Über das Service-Telefon 089 31 21 20, das Onlineportal „Meine AOK“, das Kontaktformular oder persönlich in einer Direktion. Anrufe unter Nummern mit ortsüblicher Vorwahl können Gebühren Ihres Telefonanbieters verursachen.
Wie lange dauert die Genehmigung von Pflegehilfsmitteln?
Die Pflegekasse muss spätestens nach drei Wochen entscheiden, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson nach fünf Wochen. Meldet sie sich ohne begründete Mitteilung nicht, gilt die Leistung als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Muss ich bei der AOK für Pflegehilfsmittel zuzahlen?
Für Verbrauchsartikel bis 42 Euro im Monat fällt keine Zuzahlung an. Mehr als 42 Euro im Monat zahlen Sie selbst. Bei technischen Pflegehilfsmitteln beträgt die Zuzahlung zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Wie der Antrag abläuft, steht im Ratgeber Pflegebox beantragen.
Bekommen Beamte die vollen 42 Euro für Pflegehilfsmittel?
Beihilfeberechtigte erhalten nach § 28 Abs. 2 SGB XI die jeweils zustehenden Leistungen zur Hälfte, rechnerisch also 21 Euro. Den Rest ersetzt die Beihilfe nach ihren Regeln. Verbindlich ist die Auskunft der AOK-Pflegekasse und der Beihilfestelle.
Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.
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Amtliche Quelle
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
- Internetseite der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
- § 36 SGB XI (Pflegesachleistung)
- § 37 SGB XI (Pflegegeld)
- § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
- § 28 SGB XI (Leistungsarten, Grundsätze)
- AOK: Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
- AOK: Pflegeanträge, Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
- AOK Bayern: Übersicht der Pflegeleistungen, Informationsblatt SO 608 VIII/2026 (abgerufen 09.10.2026)
- AOK Bayern: Pflege-App (abgerufen 09.10.2026)
- AOK: Servicenummern (abgerufen 09.10.2026)
- AOK Gesundheitspartner: Sonstige Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
- AOK Bayern als Pflegekasse
- Pflegehilfsmittel bei der AOK Bayern beantragen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Ratgeber
- 42 Euro auszahlen lassen: Geht das?
- Pflegebox-Check
Weiter zur Kasse
Weitere Themen bei der AOK Bayern
- Pflegehilfsmittel bei der AOK Bayern beantragen: so läuft es
- Bettschutzeinlagen über die AOK Bayern: Anspruch und Abrechnung
- Einmalhandschuhe über die AOK Bayern abrechnen
- Desinfektionsmittel über die AOK Bayern: was übernommen wird
- Masken, Schürzen und Schutzausrüstung über die AOK Bayern
Pflegebox bei anderen Pflegekassen
- Pflegebox bei der AOK Bremen / Bremerhaven: Anspruch, Inhalt und Ablauf
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- Pflegebox bei der AOK PLUS: Anspruch, Inhalt und Ablauf
- Pflegebox bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: Anspruch, Inhalt und Ablauf
Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.
Fachlich verantwortlich
Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.
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