Zum Inhalt springen

Pflegebox bei der AOK PLUS: Welche Artikel zählen und welche nicht

Welche Pflegehilfsmittel zahlt die AOK PLUS, und warum steht Duschgel nicht auf der Liste? Die Antwort liegt im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands: Es führt die zum Verbrauch bestimmten Artikel mit Positionsnummern auf, und die AOK nennt genau diese Artikelarten. Diese Seite ordnet beides zu, grenzt die Fälle ab, die nicht dazugehören, und zeigt, wie Sie in Sachsen und Thüringen die Erstattung beantragen.

  • Quellen geprüft:
  • Aktualisiert am
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 10 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

  • 42 Euromonatliche Obergrenze
  • ab Grad 1Anspruch besteht
  • PflegeboxThema
  • 54Hilfsmittelnummer

Das Wichtigste in Kürze

  • Die AOK PLUS zahlt für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis höchstens 42 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause (aok.de, Stand 29.10.2025; § 40 Abs. 2 SGB XI).
  • Die Liste ist bundesweit gleich: Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis führt in Produktgruppe 54 nur acht Positionen, vom Bettschutz (54.45.01.0) bis zum Desinfektionsmittel (54.99.02.0).
  • Duschgel, Körperlotion und Waschmittel sind dort nicht aufgeführt und zählen deshalb nicht zu den 42 Euro. Inkontinenzprodukte zahlt die Krankenversicherung mit ärztlicher Verordnung.
  • Ein älteres Infoblatt der AOK PLUS nennt noch 40 Euro. Maßgeblich sind 42 Euro nach dem Gesetz; die Erstattung gegen Beleg bleibt möglich.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)

Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Inhalt dieser Seite14 Abschnitte
  1. Die AOK-Liste und das Hilfsmittelverzeichnis: Positionen im Überblick
  2. Duschgel, Windeln, Wunddesinfektion: Was nicht dazugehört
  3. Wenn Angaben abweichen: Infoblätter und Anbieterseiten prüfen
  4. Erstattung beantragen: So kommen Belege zur AOK PLUS
  5. Kontakt und Hinweis zu unserem Angebot
  6. Diese Produkte zählen dazu
  7. Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
  8. Der Weg zum Antrag
  9. Was die Pflegekasse zahlt
  10. Häufige Fragen
  11. Mehr zum Thema
  12. Weiter zur Kasse
  13. Weitere Themen bei der AOK PLUS
  14. Pflegebox bei anderen Pflegekassen

Die AOK-Liste und das Hilfsmittelverzeichnis: Positionen im Überblick

Die AOK zählt auf ihrer Pflegehilfsmittel-Seite die zum Verbrauch bestimmten Produkte einzeln auf. Das ist keine eigene AOK-Liste: Für diese Artikel schließt der GKV-Spitzenverband bundesweite Verträge, wie die AOK im Gesundheitspartner-Portal schreibt. Im Hilfsmittelverzeichnis stehen sie in der Produktgruppe 54, und zwar mit nur acht Positionen. Das gilt für die AOK PLUS in Sachsen und Thüringen genauso wie für jede andere Kasse.

Die Zuordnung in der Tabelle ist die Einordnung der Redaktion anhand der Bezeichnungen im Verzeichnis. Die AOK schreibt „Einmallätzchen“ und „Mundschutz“, das Verzeichnis „Schutzservietten zum Einmalgebrauch“ und „Medizinische Gesichtsmasken“. Abgerufen wurde das Verzeichnis am 09.10.2026. Zu den Positionen gibt es eigene Seiten, etwa Saugende Bettschutzeinlagen, Schutzbekleidung und sonstige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

AOK-Artikelarten nach aok.de/pk/pflegeleistungen/pflegehilfsmittel/; Positionen nach GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54, abgerufen 09.10.2026
Artikelart laut AOKPosition im VerzeichnisBezeichnung im Verzeichnis
Saugende Bettschutzeinlagen54.45.01.0Einmalgebrauch, verschiedene Größen
Fingerlinge54.99.01.0Fingerlinge
Einmalhandschuhe54.99.01.1Einmalhandschuhe
Mundschutz54.99.01.2Medizinische Gesichtsmasken
Schutzschürzen54.99.01.3Schutzschürzen
Einmallätzchen54.99.01.4Schutzservietten zum Einmalgebrauch
FFP2-Masken54.99.01.5Partikelfiltrierende Halbmasken
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen54.99.02.0Desinfektionsmittel
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei der AOK PLUS: neun Artikelarten der AOK und ihre Positionsnummern im GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54, bis 42 Euro im Monat.
Von der AOK-Liste zur Positionsnummer: Produktgruppe 54
Inhalt der Grafik als Text

Bettschutzeinlagen 54.45.01.0; Fingerlinge 54.99.01.0; Einmalhandschuhe 54.99.01.1; Mundschutz (medizinische Gesichtsmasken) 54.99.01.2; Schutzschürzen 54.99.01.3; Einmallätzchen (Schutzservietten) 54.99.01.4; FFP2-Masken 54.99.01.5; Desinfektionsmittel für Hände und Flächen 54.99.02.0.

Nicht in der Produktgruppe: Duschgel, Körperlotion, Waschmittel, Windeln und Vorlagen (Krankenversicherung mit Verordnung).

Duschgel, Windeln, Wunddesinfektion: Was nicht dazugehört

Eine häufige Frage lautet, ob Duschgel ein Pflegehilfsmittel ist. Nach Liste und Verzeichnis nicht: Körperpflegeprodukte kommen in der Produktgruppe 54 nicht vor, und die AOK nennt sie unter den Verbrauchsartikeln nicht. Ein älteres Infoblatt der AOK PLUS, das ein Sanitätshaus online bereithält, führt Duschbad, Körperlotion, Pflegeschaum und Waschmittel ausdrücklich als nicht erstattungsfähig auf.

Die Tabelle ordnet verbreitete Grenzfälle ein. Ob die AOK PLUS in einem Einzelfall anders entscheidet, erfahren Sie nur von ihr; fragen Sie vor dem Kauf nach, wenn ein Produkt nicht eindeutig in die Liste passt.

Einordnung nach aok.de/pk/pflegeleistungen/pflegehilfsmittel/ und GKV-Hilfsmittelverzeichnis, abgerufen 09.10.2026; Redaktionseinordnung
ProduktEinordnungWeg
Duschgel, Körperlotion, Waschmittelnicht in Produktgruppe 54, nicht in der AOK-ListeAlltagsbedarf, kein Pflegehilfsmittel
Windeln, Vorlagen, NetzhosenHilfsmittel der Krankenversicherungärztliche Verordnung, AOK-Vertragspartner
Wunddesinfektion, Pflaster, Kompressennicht in der AOK-Liste; gelistet sind nur Hände- und Flächendesinfektionnicht Teil der 42 Euro; Arzt oder Apotheke fragen
Pflegebett, Hausnotruf, Sitzhilfe zur Pflegeerleichterungtechnisches PflegehilfsmittelPflegekasse, meist leihweise; Eigenanteil 10 %, höchstens 25 Euro
Rollstuhl, Bade- und ToilettenhilfenHilfsmittel der Krankenversicherungärztliche Verordnung
  • Frage 1: Steht das Produkt in der AOK-Liste mit den neun Artikelarten?
  • Frage 2: Ist es zum Einmalgebrauch bestimmt, und passt es zu einer der acht Positionen?
  • Frage 3: Brauchen Sie es zu Hause für die Pflege (Pflegegrad ab 1)? Wenn eine Frage mit Nein beantwortet wird, klären Sie es vor dem Kauf mit der AOK PLUS.

Wenn Angaben abweichen: Infoblätter und Anbieterseiten prüfen

Wer nach AOK PLUS und Pflegehilfsmitteln sucht, stößt auf Aussagen, die nicht zusammenpassen. Die Tabelle stellt drei häufige Fälle dem geltenden Recht gegenüber. Maßstab ist § 40 Abs. 2 SGB XI: Die Aufwendungen der Pflegekassen für Verbrauchsartikel dürfen 42 Euro im Monat nicht übersteigen, und die Leistung kann auch als Kostenerstattung erbracht werden.

Das gilt auch für die Handhabung im Detail. Das ältere Infoblatt beschreibt etwa eine Dauerzahlung nach drei Belegmonaten. Ob die AOK PLUS das heute noch so macht, ist auf den abrufbaren AOK-Seiten nicht belegt. Fragen Sie vor dem ersten Antrag nach der aktuellen Handhabung; die zentrale Servicenummer der AOK PLUS ist 0800 1059000 und laut AOK kostenfrei.

Stand der Gegenüberstellung 09.10.2026; Maßstab § 40 Abs. 2 SGB XI und aok.de
AussageFundstelleEinordnung
„Bis zu 40 Euro im Monat“älteres Infoblatt der AOK PLUS, bei einem Sanitätshaus abgelegt (Upload 2024)überholt; geltend sind 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Eigenkauf werde nicht automatisch erstattetAnbieterseite zur AOK PLUSdie AOK nennt Selbstbeschaffung mit Belegen ausdrücklich als Weg, bis 42 Euro im Monat; ob vorab ein Antrag nötig ist, zeigt die regionale Formularseite; Barauszahlung ohne Beleg gibt es nicht
Dauerzahlung nach drei Belegmonatenälteres Infoblatt der AOK PLUSaktuelle Handhabung nicht belegt, bei der AOK PLUS erfragen

Erstattung beantragen: So kommen Belege zur AOK PLUS

Für die Erstattung kaufen Sie die Artikel selbst, etwa in der Drogerie, und reichen die Belege bei der AOK-Pflegekasse ein. Erstattet werden laut AOK die Kosten bis maximal 42 Euro im Monat; entscheidend ist der jeweils erforderliche individuelle Bedarf. Alternativ stellt ein Vertragspartner (Apotheke, Sanitätshaus) den Antrag meist für Sie und rechnet direkt mit der AOK ab; die Hilfsmittelsuche der AOK zeigt Vertragspartner nach Postleitzahl.

Auf ihrer Formularseite schreibt die AOK, dass Pflegehilfsmittel in der Regel ohne eigenen Antrag zu erhalten sind und die Kostenübernahme nur in manchen Fällen beantragt werden muss. Welche Formulare gelten, hängt von der Region ab; über die Postleitzahl ermittelt aok.de die AOK PLUS und zeigt deren Inhalte. Wie Anträge und Rechnungen eingereicht werden, steht auf AOK PLUS als Pflegekasse.

  1. Produkt prüfenMit den drei Fragen oben klären, ob der Artikel zu den acht Positionen gehört.
  2. Beleg sichernKassenbon aufbewahren. Sinnvoll sind Produktbezeichnung, Kaufdatum und Betrag; legen Sie Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person dazu. Ältere AOK-PLUS-Angaben verlangten Originalbelege, die Handhabung heute bei der Kasse erfragen.
  3. Monat zuordnenDer Höchstbetrag gilt je Monat. Ordnen Sie Belege dem Kaufmonat zu und planen Sie keine Vorratskäufe über 42 Euro hinaus.
  4. EinreichenPer Upload, Post oder in der Filiale, wie die AOK PLUS es vorsieht. Fristen für die Entscheidung auf Anträge: drei Wochen, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI).

Kontakt und Hinweis zu unserem Angebot

Für Rückfragen nennt die AOK die Servicenummer der AOK PLUS 0800 1059000; Nummern mit 0800 sind laut AOK kostenfrei. Die Pflegekasse und die Videoberatung der AOK PLUS beschreibt die Seite zur Kasse. Wer die Auswahl der Artikel planen möchte, findet Hinweise im Ratgeber Pflegebox-Inhalt zusammenstellen und im Pflegebox-Check.

Diese Produkte zählen dazu

  • Die Pflegebox ist kein eigenes Produkt der Kasse, sondern die praktische Form, in der der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI eingelöst wird.
  • Zusammengestellt wird die Box aus Produktarten der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses.
  • Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
  • Die Zusammenstellung lässt sich in der Regel monatlich ändern, wenn sich der Bedarf ändert.

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

Der Weg zum Antrag

Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.

Den Antrag können Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse stellen. Sie können die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.

Box nach eigenem Bedarf

Die Auswahl lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Was innerhalb der 42 Euro bleibt, kostet Sie nichts.

Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Was die Pflegekasse zahlt

Der Betrag ist eine Monatsobergrenze, kein Jahresbudget. Wer drei Monate nichts bestellt, hat danach nicht das Dreifache zur Verfügung.

Wer die Frage nach der Auszahlung stellt, meint meist die Kostenerstattung. Die gibt es, das freie Verfügen über den Betrag nicht.

Auf einen Blick (2026)
Anspruch abPflegegrad 1
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
KassenartAllgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Übertrag in den Folgemonatnicht möglich

Häufige Fragen

Welche Pflegehilfsmittel zahlt die AOK?

Zum Verbrauch bestimmt sind nach der AOK saugende Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmallätzchen und FFP2-Masken, bis 42 Euro im Monat. Im Hilfsmittelverzeichnis stehen sie in der Produktgruppe 54 mit acht Positionen. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett erhalten Versicherte meist leihweise.

Ist Duschgel ein Pflegehilfsmittel?

Nein. Körperpflegeprodukte stehen weder in der AOK-Liste der Verbrauchsartikel noch in der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses. Ein älteres Infoblatt der AOK PLUS nennt Duschbad und Körperlotion ausdrücklich als nicht erstattungsfähig.

Wie beantrage ich die Erstattung von Pflegehilfsmitteln bei der AOK?

Sie kaufen die Artikel selbst und reichen die Belege bei der AOK-Pflegekasse ein; die Kosten werden bis 42 Euro im Monat erstattet. Alternativ stellt ein Vertragspartner den Antrag meist für Sie. Ein Rezept ist nicht nötig. Welche Formulare gelten, zeigt aok.de nach Eingabe der Postleitzahl.

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Krankenkasse?

Rollstühle, Bade-, Toiletten- und Sitzhilfen sowie Inkontinenzprodukte wie Windeln, Vorlagen und Netzhosen zahlt die Krankenversicherung, mit ärztlicher Verordnung. Die Pflegekasse zahlt Verbrauchsartikel bis 42 Euro im Monat und technische Pflegehilfsmittel.

Gilt bei der AOK PLUS eine andere Liste als bei anderen AOKs?

Nein. Die Verbrauchsartikel sind bundesweit gleich: Der GKV-Spitzenverband schließt dafür bundesweite Verträge, und die Positionen stehen im Hilfsmittelverzeichnis. Regional unterscheiden sich vor allem Formulare, Rufnummern und Vertragspartner.

Zahlt die AOK PLUS nur 40 Euro im Monat?

Nein. Ein älteres Infoblatt nennt noch 40 Euro, maßgeblich sind aber 42 Euro nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Prüfen Sie Beträge stets an der aktuellen AOK-Seite.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)

Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Offizielle Quelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
  4. GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittelverträge (zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel)
  5. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
  6. AOK: Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
  7. AOK: Antrag Kostenübernahme Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
  8. AOK: Hilfsmittelsuche (abgerufen 09.10.2026)
  9. AOK Gesundheitspartner: Sonstige Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
  10. AOK: Servicenummern (abgerufen 09.10.2026)
  11. GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54 (API-Abruf 09.10.2026)
  12. Älteres AOK-PLUS-Infoblatt Pflegehilfsmittel, von einem Sanitätshaus bereitgestellt (abgerufen 09.10.2026, überholte Beträge)

So arbeiten wir mit Quellen

Mehr zum Thema

Weiter zur Kasse

Weitere Themen bei der AOK PLUS

Pflegebox bei anderen Pflegekassen

Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.

Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien