Einmalhandschuhe über die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse abrechnen

Einmalhandschuhe und Fingerlinge für Versicherte der AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.

Direkt beantwortet

Bei der AOK NordWest - Die Gesundheitskasse gilt wie bei allen Pflegekassen: Anspruch ab Pflegegrad 1, Voraussetzung ist die Pflege in der eigenen Häuslichkeit, Obergrenze 42 Euro im Monat.

Die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse ist eine gesetzliche Krankenkasse und führt damit auch eine Pflegekasse. Ueber diese Pflegekasse läuft der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Was das konkret bedeutet, steht hier.

Was enthalten ist

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

So läuft der Antrag

Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.

Es gibt zwei Wege: selbst bei der Pflegekasse beantragen oder die Abwicklung abgeben. Beim zweiten Weg wählst du die Produkte, unterschreibst einmal und musst dich um nichts weiter kümmern.

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Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen dir keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.

Was die Pflegekasse zahlt

Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.

Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.

Eckdaten 2026
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
KassenartAllgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Zusatzbeitrag2,99 %
Geöffnet inNordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein

Wichtige Abgrenzung

Nicht zuletzt entscheidet die Abgrenzung darüber, ob ein Eigenanteil anfällt. Bei Hilfsmitteln nach dem Fünften Buch kann eine Zuzahlung vorgesehen sein, bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln innerhalb der Obergrenze nicht. Wer also unerwartet eine Rechnung erhält, sollte zuerst prüfen, unter welche Vorschrift das Produkt überhaupt fällt.

Genauso wichtig wie die Frage, was dazugehört, ist die Frage, was nicht. Nicht erfasst sind kosmetische Pflegeprodukte, Nahrungsergänzung, Medikamente, Verbandmaterial für die Wundversorgung und alles, was der ärztlichen Behandlung dient. Dafür gibt es eigene Wege, teils über die Krankenkasse, teils gar nicht.

Werden zwei Personen im selben Haushalt gepflegt, besteht der Anspruch zweimal. Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Wohnung. Das wird regelmäßig übersehen, gerade bei älteren Ehepaaren, bei denen beide einen Pflegegrad haben und nur ein Antrag gestellt wurde.

Ein weiterer Grund ist die Scheu vor dem Formular. Jede Kasse nennt den Antrag anders, manche stellen ihn online bereit, andere nur als PDF. Wer zwei Nachmittage mit der Suche verbracht hat, legt das Thema weg. Dabei ist der Inhalt überall derselbe, weil der Anspruch bundesgesetzlich geregelt ist und nicht im Ermessen der einzelnen Kasse steht.

Ein Punkt, der regelmäßig für Verwirrung sorgt, ist die Dauer der Bewilligung. Der Anspruch ist nicht auf einen Monat oder ein Jahr befristet, sondern besteht, solange die Voraussetzungen vorliegen. Eine einmal erteilte Bewilligung läuft also weiter. Was sich ändern kann, ist die Situation: Zieht die pflegebedürftige Person dauerhaft in ein Pflegeheim, endet der Anspruch, und die Kasse ist darüber zu informieren.

Die Kasse prüft stichprobenartig, ob die abgerechneten Leistungen zur Bewilligung passen. Das ist Routine und kein Misstrauen. Für Versicherte hat es in der Regel keine Folgen, solange die Angaben im Antrag stimmen und sich die Pflegesituation nicht unbemerkt geändert hat.

Die Zuständigkeit der Pflegekasse ergibt sich aus der Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Ein eigener Beitritt zur Pflegekasse ist nicht nötig und auch nicht möglich. Das erklärt, warum bei einem Kassenwechsel automatisch auch die Pflegekasse wechselt und eine bestehende Bewilligung nicht mitwandert.

Bei Sprachbarrieren oder kognitiven Einschränkungen kann eine Vertrauensperson hinzugezogen werden. Die Pflegekasse akzeptiert dafür in der Regel eine einfache Vollmacht. Diese einmal auszustellen lohnt sich, weil sie für alle weiteren Anliegen gilt und nicht bei jedem Vorgang neu erstellt werden muss.

Gut zu wissen

Bei einer Ablehnung hilft ein Blick in den Bescheid: Oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine fehlende Angabe bemängelt.

Fragen und Antworten

Bekomme ich die Pflegebox bei der AOK NordWest - Die Gesundheitskasse wirklich kostenlos?
Du zahlst nichts, solange die Zusammenstellung die Obergrenze von 42 Euro im Monat nicht überschreitet. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
Ist die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse für mich überhaupt zuständig?
Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt, bei der du versichert bist. Wer bei der AOK NordWest - Die Gesundheitskasse krankenversichert ist, ist dort auch pflegeversichert.
Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?
Der Anspruch für diesen Monat verfällt. Ansparen oder Uebertragen ist nicht möglich, die Obergrenze gilt je Kalendermonat.
Gibt es eine Zuzahlung wie bei Medikamenten?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fällt keine Zuzahlung an, solange die Monatsobergrenze eingehalten wird.
Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.

Weiter zur Kasse

Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.