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Einmalhandschuhe über die AOK PLUS abrechnen

Einmalhandschuhe und Fingerlinge für Versicherte der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

  • Stand: 09/2026
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 6 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

  • 42 Euromonatliche Obergrenze
  • ab Grad 1Anspruch besteht
  • EinmalhandschuheThema
  • 54.99.01Hilfsmittelnummer

Kurze Antwort

Bei der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen gilt wie bei allen Pflegekassen: Anspruch ab Pflegegrad 1, Voraussetzung ist die Pflege in der eigenen Häuslichkeit, Obergrenze 42 Euro im Monat.

Für Versicherte der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen gilt derselbe gesetzliche Anspruch wie bundesweit. Unterschiede entstehen nicht beim Betrag, sondern beim Weg dorthin. Diese Seite trennt beides sauber.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

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Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Inhalt dieser Seite9 Abschnitte
  1. Was enthalten ist
  2. Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
  3. So läuft der Antrag
  4. Wie viel übernommen wird
  5. Wo die Grenze verläuft
  6. Was oft gefragt wird
  7. Weiter zur Kasse
  8. Weitere Themen bei der AOK PLUS
  9. Einmalhandschuhe bei anderen Pflegekassen

Was enthalten ist

  • Einmalhandschuhe sind im Hilfsmittelverzeichnis als Schutzbekleidung unter 54.99.01 geführt.
  • Sie gehören zu den am häufigsten gebrauchten Positionen und sind in fast jeder Zusammenstellung enthalten.
  • Fingerlinge sind eine eigene Produktart derselben Untergruppe und können zusätzlich gewählt werden.
  • Die Größe lässt sich in der Regel bei der Bestellung angeben.

Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen

So läuft der Antrag

Wer den Antrag über einen Leistungserbringer stellt, unterschreibt die Kostenübernahme und gibt die Abwicklung ab. Der Anspruch selbst ändert sich dadurch nicht.

Es gibt zwei Wege: selbst bei der Pflegekasse beantragen oder die Abwicklung abgeben. Beim zweiten Weg wählen Sie die Produkte, unterschreiben einmal und müssen sich um nichts weiter kümmern.

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Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen Ihnen keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.

Wie viel übernommen wird

Der Betrag ist eine Monatsobergrenze, kein Jahresbudget. Wer drei Monate nichts bestellt, hat danach nicht das Dreifache zur Verfügung.

Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.

Übersicht 2026
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Geöffnet inSachsen, Thüringen
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
Zusatzbeitrag3,10 %
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

Wo die Grenze verläuft

Dass beide Bereiche in einem gemeinsamen Verzeichnis stehen, macht die Sache nicht einfacher. Das Hilfsmittelverzeichnis führt der GKV-Spitzenverband für beide Sozialgesetzbücher. An der Produktgruppennummer lässt sich die Zuordnung aber zuverläßig ablesen: Die Gruppen 50 bis 54 gehören zur Pflegeversicherung, alles andere zur Krankenversicherung.

Auch Dienstleistungen gehören nicht dazu. Betreuungsstunden, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe laufen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, nicht über die Obergrenze für Verbrauchsmaterial. Beide Ansprüchen bestehen nebeneinander, lassen sich aber nicht gegeneinander verrechnen.

Der Bedarf ist selten über das Jahr konstant. Nach einem Krankenhausaufenthalt steigt er, in ruhigen Phasen fällt er. Weil die Zusammenstellung in der Regel monatlich anpassbar ist, lohnt sich ein kurzer Blick vor jeder Lieferung mehr als eine einmal festgelegte Standardbox, die dann Monat für Monat unverändert ankommt.

In der Praxis scheitert es selten am Willen und fast immer an der Information. Angehörige, die gerade in die Pflege hineingeraten, haben eine lange Liste an Dingen, die dringender wirken: Pflegegrad, Medikamente, Termine, Arbeitszeit. Ein Anspruch über 42 Euro im Monat rutscht dabei nach hinten, obwohl er im Jahr mehrere hundert Euro ausmacht und mit einem einzigen Antrag dauerhaft gesichert ist.

Der Antragsweg selbst ist kürzer, als sein Ruf vermuten lässt. Die Pflegekasse kennt den Pflegegrad bereits, weil sie ihn selbst festgestellt hat. Neu sind für sie nur drei Informationen: wer pflegt, wo gepflegt wird und dass Verbrauchsmaterial benötigt wird. Alles Weitere ergibt sich aus der Akte. Deshalb ist ein Antrag, der diese drei Punkte klar benennt, in der Regel vollständig, und Rückfragen entstehen meist nur dort, wo eine dieser Angaben fehlt oder missverständlich formuliert ist.

Wird die Obergrenze überschritten, ist der überschießende Teil privat zu zahlen. Die Kasse lehnt nicht die gesamte Lieferung ab, sondern trägt bis zur Grenze. Seriöse Anbieter zeigen deshalb während der Zusammenstellung an, wie viel des Monatsbetrags bereits belegt ist. Wer diese Anzeige im Blick behält, hat am Monatsende keine Überraschung und muss nichts zurückschicken.

Die Voraussetzungen stehen nicht alle in derselben Vorschrift. Der Pflegegrad folgt aus § 15 SGB XI, die häusliche Pflege aus dem Zusammenspiel der Leistungsvorschriften. Das erklärt, warum Zusammenfassungen im Netz so unterschiedlich ausfallen: Sie greifen jeweils nur einen Teil des Regelwerks heraus.

Es lohnt sich, zwischen Beratung und Verkauf zu unterscheiden. Wer berät, verkauft nichts, und wer verkauft, berät nicht im Sinne des Gesetzes. Beides kann hilfreich sein, aber mit unterschiedlichem Interesse. Eine unabhängige Einordnung bekommt man bei der Pflegeberatung und beim Pflegestützpunkt, eine Produktauswahl beim Anbieter. Wer beide Quellen nutzt, fällt auf keine der typischen Fehleinschätzungen herein.

Was oft gefragt wird

Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?

Der Anspruch für diesen Monat verfällt. Ansparen oder Übertragen ist nicht möglich, die Obergrenze gilt je Kalendermonat.

Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?

Eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.

Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.

Ist die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für mich überhaupt zuständig?

Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt, bei der Sie versichert sind. Wer bei der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen krankenversichert ist, ist dort auch pflegeversichert.

Zählt die Pflege durch Angehörige?

Ja. Es kommt nicht darauf an, wer pflegt. Angehörige, Bekannte, Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst sind gleichermaßen möglich.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

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Verbindliche Stelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

So arbeiten wir mit Quellen

Weiter zur Kasse

Weitere Themen bei der AOK PLUS

Einmalhandschuhe bei anderen Pflegekassen

Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien