Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- 3,10 %Zusatzbeitrag
- regionalwählbar
Das Wichtigste zuerst
Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen übernimmt dafür bis zu 42 Euro pro Monat.
Viele Angehörige zahlen Handschuhe und Bettschutz aus eigener Tasche, ohne zu wissen, dass die Pflegekasse der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen dafür zuständig ist. Diese Uebersicht erklärt den Anspruch und den Antragsweg.
Anspruch auf einen Blick
Alles beruht auf § 40 Abs. 2 SGB XI. Der Anspruch entsteht mit Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Auf die Person, die pflegt, kommt es dabei ausdrücklich nicht an.
Für den Antrag braucht die Pflegekasse in der Regel drei Angaben: wer gepflegt wird, wer pflegt und wo gepflegt wird. Der Pflegegrad liegt ihr bereits vor.
Was die Pflegekasse zahlt
Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Uebertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Der Betrag lässt sich nicht aufs Konto überweisen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
|---|---|
| Geöffnet in | Sachsen, Thüringen |
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
| Kassenart | Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) |
| Zusatzbeitrag | 3,10 % |
Ein weiterer Grund ist die Scheu vor dem Formular. Jede Kasse nennt den Antrag anders, manche stellen ihn online bereit, andere nur als PDF. Wer zwei Nachmittage mit der Suche verbracht hat, legt das Thema weg. Dabei ist der Inhalt überall derselbe, weil der Anspruch bundesgesetzlich geregelt ist und nicht im Ermessen der einzelnen Kasse steht.
Änderungen des Betrags erfolgen durch Gesetzesänderung, nicht durch Verwaltungsentscheidung. Deshalb gilt der jeweils aktuelle Betrag bundesweit ab einem festen Stichtag für alle Kassen gleichzeitig. Es gibt keine Uebergangsfristen zwischen einzelnen Kassen und keine regionalen Unterschiede.
Die Kasse im Überblick
Der Zusatzbeitrag von 3,10 % liegt im Bereich des Durchschnitts von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Geöffnet ist die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen nach der amtlichen Liste in: Sachsen, Thüringen. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist davon unabhängig und bundesweit gleich.
Die Kasse gehört zur Gruppe der Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Der Weg zum Antrag
Die Kasse entscheidet auf Antrag und schriftlich. Für den Antrag reichen in aller Regel vier Angaben: Versichertendaten, Pflegeperson, Ort der Pflege, Unterschrift. Danach ist das Thema für den Haushalt erledigt, solange sich an der Situation nichts ändert.
Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von dir kommt.
Pflegebox zusammenstellen
Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben. Solange die Zusammenstellung 42 Euro im Monat nicht überschreitet, zahlst du nichts.
Pflegebox zusammenstellenAbgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.
Was enthalten ist
Grundlage für die Zusammenstellung sind die Produktarten, die das Hilfsmittelverzeichnis unter 54 führt. Diese Seiten gehen für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen ins Detail:
- Pflegebox bei der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen: Anspruch, Inhalt und Ablauf
- Pflegehilfsmittel bei der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen beantragen: so läuft es
- Bettschutzeinlagen über die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen: Anspruch und Abrechnung
- Einmalhandschuhe über die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen abrechnen
- Desinfektionsmittel über die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen: was übernommen wird
- Masken, Schürzen und Schutzausrüstung über die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Wichtige Abgrenzung
Verwirrend ist, dass beide Bereiche im Haushalt nebeneinander auftreten. Am selben Bett stehen ein Pflegebett aus der einen Welt, Inkontinenzmaterial aus der anderen und Bettschutzeinlagen aus der dritten. Für die Pflege ist das eine Einheit, für die Abrechnung sind es drei getrennte Vorgänge mit drei verschiedenen Rechtsgrundlagen.
Genauso wichtig wie die Frage, was dazugehört, ist die Frage, was nicht. Nicht erfasst sind kosmetische Pflegeprodukte, Nahrungsergänzung, Medikamente, Verbandmaterial für die Wundversorgung und alles, was der ärztlichen Behandlung dient. Dafür gibt es eigene Wege, teils über die Krankenkasse, teils gar nicht.
Werden zwei Personen im selben Haushalt gepflegt, besteht der Anspruch zweimal. Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Wohnung. Das wird regelmäßig übersehen, gerade bei älteren Ehepaaren, bei denen beide einen Pflegegrad haben und nur ein Antrag gestellt wurde.
Ein Hinweis vorab
Wer erst zum Monatsende bestellt, verschenkt nichts, solange die Bestellung im Monat eingeht. Wer aber mehrere Monate wartet, verliert die übersprungenen Monate endgültig.
Anspruch in einer Minute prüfen
Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegegrad auswählen, und das Ergebnis erscheint an dieser Stelle.
Das Ergebnis ist eine Orientierung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und keine Zusage. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse.
Weitere Kassen
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der AOK Baden-Württemberg
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der AOK Bremen / Bremerhaven
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
- Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Fragen und Antworten
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Ändert sich etwas, wenn ich die Kasse wechsle?
Zählt die Pflege durch Angehörige?
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Brauche ich ein ärztliches Rezept?
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen?
Verbindliche Stelle
Vieles klingt komplizierter, als es ist. Zwischen Pflegegrad und Lieferung stehen genau zwei Schritte: Antrag und Zusage.
Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.