Pflegehilfsmittel bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) beantragen: so läuft es
Der Weg vom Pflegegrad zur monatlichen Lieferung bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK).
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- AntragThema
- 54Hilfsmittelnummer
Das Wichtigste zuerst
Versicherte der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) mit mindestens Pflegegrad 1 und häuslicher Versorgung bekommen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 42 Euro monatlich.
Wer zum ersten Mal einen Antrag bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) stellt, unterschätzt meist, wie wenig davon tatsächlich Papierarbeit ist. Diese Seite beschreibt den Weg Schritt für Schritt.
Diese Produkte zählen dazu
- Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
- Er wird einmal gestellt und gilt fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.
- Die Pflegekasse prüft, ob zu Hause gepflegt wird. Bei vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch.
- Die Entscheidung kommt schriftlich. Gegen eine Ablehnung ist der Widerspruch möglich, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
Vom Antrag bis zur Lieferung
Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.
- Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
- Name der Pflegeperson
- Adresse, an der gepflegt wird
- Unterschrift
Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.
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Wie viel übernommen wird
Der Betrag ist eine Monatsobergrenze, kein Jahresbudget. Wer drei Monate nichts bestellt, hat danach nicht das Dreifache zur Verfügung.
Der Betrag lässt sich nicht aufs Konto überweisen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.
| Uebertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
|---|---|
| Geöffnet in | bundesweit |
| Kassenart | Betriebskrankenkasse (BKK) |
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
Wo die Grenze verläuft
Bei Mischprodukten hilft nur der Blick ins Verzeichnis. Eine Bettschutzeinlage zum Einmalgebrauch und eine waschbare Einlage sehen ähnlich aus und erfüllen denselben Zweck, stehen aber an verschiedenen Positionen. Die Produktbeschreibung eines Anbieters ersetzt diese Prüfung nicht, weil sie nach Verkaufsargumenten sortiert ist und nicht nach der amtlichen Systematik.
Nicht dazu gehört Verbandmaterial für die Wundversorgung. Das fällt in die Behandlungspflege und läuft über die ärztliche Verordnung und die Krankenkasse. Wer nach einer Operation beides braucht, hat also zwei getrennte Wege, die parallel laufen und sich nicht ersetzen.
Ein oft übersehener Punkt ist die Aufbewahrung. Verbrauchsmaterial nützt nur, wenn es dort liegt, wo gepflegt wird. Wer alles im Keller lagert, greift im Alltag doch wieder zur eigenen Packung aus dem Drogeriemarkt. Eine kleine Ablage in Reichweite des Betts ändert am Verbrauch mehr als jede Optimierung der Bestellung.
Manche schrecken vor dem Begriff Antrag zurück, weil sie an die Pflegegradbegutachtung denken. Dieser Vergleich hinkt. Bei der Begutachtung wird bewertet, hier wird nur festgestellt, ob zwei Bedingungen vorliegen. Es kommt niemand ins Haus, es gibt keinen Termin und keine Einschätzung der Person, sondern eine Prüfung anhand vorhandener Daten.
Ein Antrag kann auch gestellt werden, während die Pflegegradbegutachtung noch läuft. Er wird dann zusammen mit dem Pflegegrad entschieden. Das spart Zeit, weil nicht erst der eine Bescheid abgewartet werden muss, bevor das nächste Verfahren beginnt.
Wer in einem Monat mehr braucht als die Obergrenze hergibt, kann den Rest privat dazukaufen. Das ist zuläßig und ändert nichts am Anspruch für den Folgemonat. Sinnvoll ist es, die Kasse darüber nicht im Unklaren zu lassen, damit die Abrechnung sauber getrennt bleibt.
Die Leistung ist als Sachleistung ausgestaltet. Das heißt, die Kasse beschafft sie und rechnet mit dem Leistungserbringer ab, statt Geld an Versicherte auszuzahlen. Dieses Prinzip zieht sich durch die gesamte Sozialversicherung und ist kein Sonderfall dieser Vorschrift.
Wer gleich mehrere Leistungen prüft, sollte sich eine einfache Liste anlegen: Was beantragt, wann, bei wem, mit welchem Ergebnis. Vier Spalten genügen. Nach einigen Monaten ist das die einzige verlässliche Uebersicht, weil Bescheide verstreut ankommen und Gespräche in Erinnerung verblassen.
Ein Hinweis vorab
Ändert sich der Bedarf, muss die Zusammenstellung geändert werden, nicht der Antrag. Beides wird oft verwechselt.
Was oft gefragt wird
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Bekomme ich die Pflegebox bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) wirklich kostenlos?
Muss ich den Antrag bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) jedes Jahr neu stellen?
Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)?
Amtliche Quelle
Weiter zur Kasse
Wer den Anspruch einmal geklärt hat, muss sich in der Regel nicht mehr darum kümmern. Der Aufwand fällt einmal an, der Nutzen jeden Monat.
Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.