Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.

Das Wichtigste zuerst

Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) übernimmt dafür bis zu 42 Euro pro Monat.

Zwischen dem gesetzlichen Anspruch und dem Paket vor der Tür liegen bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ein Antrag und eine Zusage. Diese Seite beschreibt, was dazwischen passiert.

Wann der Anspruch besteht

Der Anspruch folgt aus § 40 Abs. 2 SGB XI und hat genau zwei Voraussetzungen: einen Pflegegrad ab Stufe 1 und die Pflege zu Hause. Eine bestimmte Pflegeperson oder ein Pflegedienst wird nicht vorausgesetzt.

Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.

Wie viel übernommen wird

Ansparen funktioniert nicht: Die Obergrenze gilt je Kalendermonat und beginnt am Monatsersten wieder bei null.

Der Betrag lässt sich nicht aufs Konto überweisen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.

Uebersicht 2026
Zusatzbeitragwird nicht erhoben
KassenartLandwirtschaftliche Krankenkasse
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)

Ein weiterer Grund ist die Vermutung, es handle sich um eine befristete Sonderregelung aus der Pandemiezeit. Das trifft nicht zu. Der Anspruch besteht seit vielen Jahren, unabhängig von der Pandemie. Angepasst wurde mehrfach der Betrag, nicht der Anspruch selbst, und genau diese Anpassungen sorgen dafür, dass ältere Ratgeber im Netz andere Zahlen nennen.

Der Betrag von 42 Euro gilt seit dem 1. Januar 2025. Er ist keine feste Größe, sondern wurde in der Vergangenheit mehrfach angepasst. Wer ältere Ratgeber liest, findet deshalb noch andere Zahlen. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext, nicht die Zusammenfassung eines Anbieters.

Die Kasse im Überblick

Die Quelle nennt für diese Kasse keinen Zusatzbeitragssatz. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist nach der amtlichen Liste betriebsbezogen geöffnet und damit nicht frei wählbar. Am gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel ändert das nichts: Er gilt für alle Versicherten gleich.

Die Kasse gehört zur Gruppe der Landwirtschaftliche Krankenkasse. Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

So läuft der Antrag

Die Kasse entscheidet auf Antrag und schriftlich. Für den Antrag reichen in aller Regel vier Angaben: Versichertendaten, Pflegeperson, Ort der Pflege, Unterschrift. Danach ist das Thema für den Haushalt erledigt, solange sich an der Situation nichts ändert.

Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.

Pflegebox zusammenstellen

Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben. Solange die Zusammenstellung 42 Euro im Monat nicht überschreitet, zahlst du nichts.

Pflegebox zusammenstellen

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Was enthalten ist

Der Kreis der möglichen Produkte ergibt sich aus Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.

Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.

Wichtige Abgrenzung

Auch innerhalb der Pflegeversicherung gibt es Abstufungen, die leicht übersehen werden. Die Produktgruppen 50 bis 52 enthalten Pflegehilfsmittel, die nicht verbraucht werden und deshalb nicht unter die Monatsobergrenze fallen. Nur die Gruppe 54 ist die Gruppe, um die es bei der monatlichen Zusammenstellung geht.

Nicht erfasst sind außerdem Geräte, die dauerhaft bleiben. Ein Toilettenstuhl, ein Badewannenlift oder ein Pflegebett sind technische Hilfen und werden gesondert beantragt. Dass sie ebenfalls unter den Oberbegriff Pflegehilfsmittel fallen, macht sie nicht zu Verbrauchsmaterial im Sinne der Monatsobergrenze.

Ein praktischer Punkt ist die Größe bei Handschuhen. Wird die Pflege von mehreren Personen übernommen, passt selten eine Größe für alle. Zwei Größen nebeneinander sind meist die bessere Lösung als eine mittlere, weil zu große Handschuhe rutschen und zu kleine reißen. Beides führt dazu, dass mehr verbraucht wird als nötig.

Praxis-Tipp

Der Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1. Wer auf einen höheren Grad wartet, verliert jeden Monat bares Material.

Anspruch in einer Minute prüfen

Das gilt für deine Situation

Pflegegrad auswählen, und das Ergebnis erscheint an dieser Stelle.

Grundlage ist der Gesetzestext, nicht dein konkreter Fall. Eine verbindliche Auskunft gibt nur die Pflegekasse.

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Häufige Fragen

Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.
Zählt die Pflege durch Angehörige?
Ja. Es kommt nicht darauf an, wer pflegt. Angehörige, Bekannte, Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst sind gleichermaßen möglich.
Brauche ich ein ärztliches Rezept?
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in der Regel kein ärztliches Rezept nötig. Maßgeblich ist der Pflegegrad und die häusliche Pflege.
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
In der Regel ja. Die Zusammenstellung ist nicht fest, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für mich überhaupt zuständig?
Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt, bei der du versichert bist. Wer bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) krankenversichert ist, ist dort auch pflegeversichert.
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Bei der Kostenerstattung kommt es darauf an, dass es sich um Produktarten der Produktgruppe 54 handelt. Ob ein konkretes Produkt anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse.

Wer den Anspruch einmal geklärt hat, muss sich in der Regel nicht mehr darum kümmern. Der Aufwand fällt einmal an, der Nutzen jeden Monat.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.