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Heimat Krankenkasse als Pflegekasse: Antrag, Pflegehilfsmittel und Kontakt

Die Heimat Krankenkasse hat ihre Pflegehilfsmittel-Regeln besonders genau beschrieben: Der Antrag für Verbrauchsartikel gilt dauerhaft, wiederverwendbare Bettschutzeinlagen müssen jedes Jahr neu beantragt werden. Hier stehen diese Regeln, der Weg zum Pflegegrad und der Kontakt, jeweils mit Stand der Kassenseiten vom 09.10.2026.

  • Quellen geprüft:
  • Aktualisiert am
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 8 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

Steckbrief: Heimat Krankenkasse

Anspruch
ab Pflegegrad 1, bis 42 Euro im Monat
Kassenart
keine belegte Angabe
Wählbarkeit
bundesweit geöffnet
Zusatzbeitrag
3,90 %

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherte der Heimat Krankenkasse sind laut Kasse automatisch Mitglied der Heimat Pflegekasse, auch Familienversicherte. Bundesweit geöffnet, Zusatzbeitrag 3,90 % (Krankenkassenliste).
  • Den Antrag auf Verbrauchs-Pflegehilfsmittel stellen Sie einmalig; er gilt dauerhaft. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich, der Antrag muss aber vor der erstmaligen Nutzung unterschrieben vorliegen.
  • Bis zu 42 Euro im Monat ohne Zuzahlung; wiederverwendbare Bettschutzeinlagen bis zu drei je Kalenderjahr mit 10 % Zuzahlung und jährlichem Neuantrag.
  • Service-Telefon 0800 1060100 (kostenfrei), montags bis freitags 8 bis 17 Uhr.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

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Inhalt dieser Seite13 Abschnitte
  1. Pflegekasse und Krankenkasse: dieselbe Mitgliedschaft
  2. Pflegegrad beantragen bei der Heimat Pflegekasse
  3. Pflegehilfsmittel bei der Heimat Pflegekasse: die Regeln im Überblick
  4. Hausnotruf, Beratung und Reform-Entwurf
  5. Wann der Anspruch besteht
  6. Der Betrag und seine Grenzen
  7. Die Kasse im Überblick
  8. Vom Antrag bis zur Lieferung
  9. Diese Produkte zählen dazu
  10. Anspruch in einer Minute prüfen
  11. Auch interessant
  12. Was oft gefragt wird
  13. Mehr zum Thema

Pflegekasse und Krankenkasse: dieselbe Mitgliedschaft

Wer bei der Heimat Krankenkasse versichert ist, gehört laut Pflegeseite automatisch zur Heimat Pflegekasse und hat Anspruch auf sämtliche Pflegeleistungen; das gilt auch für Partner und Kinder in der Familienversicherung. Die Krankenkassenliste führt die Kasse als bundesweit geöffnet, mit 3,90 % Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung. Die Leistungshöhe der Pflegeversicherung legt das SGB XI für alle Kassen gleich fest, siehe Pflegegrade und Leistungen.

Kontakt: Das Service-Telefon 0800 1060100 ist kostenfrei und montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr erreichbar. Daneben gibt es Rückrufservice, Kontaktformular und die ServiceApp. Die zentrale Postanschrift lautet Heimat Krankenkasse, Herforder Straße 23, 33602 Bielefeld.

Pflegegrad beantragen bei der Heimat Pflegekasse

Auf der Pflegeseite stehen zwei Downloads: der Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung und der „Antrag Umstellung Leistungsart“, etwa vom Pflegegeld zur Sachleistung. Im Ratgeber der Kasse heißt es, der Antrag auf einen Pflegegrad könne formlos telefonisch, schriftlich oder online gestellt werden. Entscheidend sei der rechtzeitige Eingang bei der Pflegekasse, denn Leistungen würden grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Danach beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst.

Wird der Antrag abgelehnt oder verschlechtert sich der Zustand, nennt die Kasse Widerspruch oder Höherstufung als nächsten Schritt; mehr dazu in Widerspruch gegen den Pflegegrad und Höherstufung. Den allgemeinen Ablauf beschreibt Pflegegrad beantragen.

Pflegehilfsmittel bei der Heimat Pflegekasse: die Regeln im Überblick

Die Kassenseite „Pflegehilfsmittel und technische Hilfen“ trennt mehrere Gruppen. Voraussetzungen sind Versicherung bei der Heimat Krankenkasse, mindestens Pflegegrad 1 und Pflege im häuslichen Umfeld, also eigene Wohnung, Wohngemeinschaft oder betreutes Wohnen. Bewohner vollstationärer Einrichtungen haben keinen eigenen Anspruch; dort stellt die Einrichtung die Hilfsmittel bereit.

Quelle: heimat-krankenkasse.de, Seite „Pflegehilfsmittel und technische Hilfen“ (abgerufen 09.10.2026)
GruppeLeistungZuzahlungAntrag
Zum Verbrauch bestimmt (Handschuhe, Desinfektion, Einmal-Bettschutz u. a.)bis 42 Euro im Monatkeineeinmalig, gilt dauerhaft
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagenbis zu drei je Kalenderjahr10 %jedes Jahr neu
Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett)meist leihweise10 %, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel, wenn nicht geliehenvorab Zuständigkeit klären
Doppelfunktionale Hilfsmittelnach Zuständigkeit10 %, mindestens 5, höchstens 10 EuroRegeln der Krankenversicherung
  1. Antrag stellenDigital über die ServiceApp, mit dem Formular „Antrag Kostenübernahme Pflegehilfsmittel“ oder über einen Apotheken- oder Sanitätshaus-Vertragspartner, der in Ihrem Namen beantragt.
  2. Bewilligung abwartenSie und gegebenenfalls der Leistungserbringer erhalten eine schriftliche Bewilligung. Vertragspartner rechnen direkt mit der Kasse ab.
  3. Selbst kaufen?Wer in Apotheke oder Drogeriemarkt einkauft, bekommt bis 42 Euro im Monat gegen Rechnung oder Quittung erstattet.

Hausnotruf, Beratung und Reform-Entwurf

Hausnotrufsysteme beteiligt die Heimat Pflegekasse zum Teil, sofern die Voraussetzungen nach § 40 SGB XI erfüllt sind; Apotheken und Sanitätshäuser mit Versorgungsvertrag können den Antrag dafür ebenfalls in Ihrem Namen stellen. Pflegeberatung führt die Kasse als eigenes Angebot auf ihrer Pflegeseite auf; die Kontaktwege dafür sind die oben genannten. Der Anspruch besteht nach § 7a SGB XI, siehe Pflegeberatung.

Wann der Anspruch besteht

Die Vorschrift dahinter ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Sie verlangt Pflegegrad 1 oder höher sowie Pflege in der Häuslichkeit. Angehörige, Bekannte und Pflegedienste sind gleichermaßen möglich, das Gesetz unterscheidet hier nicht.

Wer den Antrag über einen Leistungserbringer stellt, unterschreibt die Kostenübernahme und gibt die Abwicklung ab. Der Anspruch selbst ändert sich dadurch nicht.

Der Betrag und seine Grenzen

Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Übertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.

Eckdaten 2026
Übertrag in den Folgemonatnicht möglich
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Kassenartkeine Angabe in der Quelle
Zusatzbeitrag3,90 %
Geöffnet inbundesweit

Die Kasse im Überblick

Mit 3,90 % liegt der Zusatzbeitrag deutlich über dem Durchschnitt von 3,37 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die Heimat Krankenkasse bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.

Zur Kassenart liegt uns keine belegte Angabe vor. Wir tragen an dieser Stelle bewusst nichts nach, was wir nicht belegen können.

Vom Antrag bis zur Lieferung

Der Ablauf ist überall gleich, weil er aus dem Bundesgesetz folgt: Kostenübernahme beantragen, Entscheidung abwarten, danach monatlich beliefert werden. Anzugeben sind Versichertendaten, Pflegeperson, Pflegeort und die Unterschrift der berechtigten Person.

Wer den Papierweg nicht mag, gibt ihn ab. Vier Schritte, eine Unterschrift, danach läuft die monatliche Lieferung. Der Anspruch bleibt derselbe.

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Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen Ihnen keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.

Diese Produkte zählen dazu

Die Auswahl richtet sich nach den Produktarten der Gruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.

Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.

Anspruch in einer Minute prüfen

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Das gilt für Ihre Situation

Oben den Pflegegrad setzen, dann wird hier ausgegeben, was gilt.

Grundlage ist der Gesetzestext, nicht Ihr konkreter Fall. Eine verbindliche Auskunft gibt nur die Pflegekasse.

Auch interessant

Was oft gefragt wird

Ist die Krankenkasse auch gleichzeitig die Pflegekasse?

Ja. Wer bei der Heimat Krankenkasse versichert ist, ist laut Kasse automatisch Mitglied der Heimat Pflegekasse. Das gilt auch für Partner und Kinder in der Familienversicherung (§ 46 SGB XI).

Wo finde ich die Formulare der Heimat Krankenkasse?

Auf der Pflegeseite stehen der Erstantrag und der Antrag zur Umstellung der Leistungsart; den Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel gibt es auf der Seite „Pflegehilfsmittel und technische Hilfen“. Weitere Formulare im Download-Bereich.

Brauche ich für Pflegehilfsmittel eine ärztliche Verordnung?

Nein. Die Heimat Pflegekasse verlangt für Pflegehilfsmittel keine Verordnung. Der Antrag muss aber vor der erstmaligen Inanspruchnahme unterschrieben vorliegen.

Wie oft muss ich Pflegehilfsmittel beantragen?

Verbrauchsartikel einmalig; die Genehmigung gilt dauerhaft. Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen müssen jedes Kalenderjahr neu beantragt werden.

Wie erreiche ich die Heimat Krankenkasse?

Service-Telefon 0800 1060100, kostenfrei, montags bis freitags 8 bis 17 Uhr; Postanschrift Herforder Straße 23, 33602 Bielefeld. Dazu Rückruf, Kontaktformular und ServiceApp.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der Heimat Krankenkasse?

Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands 3,90 %. Er gehört zur Krankenversicherung und ändert nichts an den Pflegeleistungen.

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Verbindliche Stelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der Heimat Krankenkasse
  4. § 46 SGB XI (Pflegekassen)
  5. § 7a SGB XI (Pflegeberatung)
  6. Heimat Krankenkasse: Pflegeversicherung, Leistungen im Überblick (abgerufen 09.10.2026)
  7. Heimat Krankenkasse: Pflegehilfsmittel und technische Hilfen (abgerufen 09.10.2026)
  8. Heimat Krankenkasse: Leistungen für die Pflege zu Hause (abgerufen 09.10.2026)
  9. Heimat Krankenkasse: Pflegegrad beantragen (Ratgeber, abgerufen 09.10.2026)
  10. Heimat Krankenkasse: Kontakt (abgerufen 09.10.2026)
  11. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026

So arbeiten wir mit Quellen

Mehr zum Thema

Der häufigste Fehler ist nicht der falsche Antrag, sondern der nicht gestellte. Der Anspruch entsteht nicht von selbst.

Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien