Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der HEK - Hanseatische Krankenkasse
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der HEK - Hanseatische Krankenkasse. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- 2,89 %Zusatzbeitrag
- bundesweitwählbar
In einem Satz
Versicherte der HEK - Hanseatische Krankenkasse mit mindestens Pflegegrad 1 und häuslicher Versorgung bekommen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 42 Euro monatlich.
Für Versicherte der HEK - Hanseatische Krankenkasse gilt derselbe gesetzliche Anspruch wie bundesweit. Unterschiede entstehen nicht beim Betrag, sondern beim Weg dorthin. Diese Seite trennt beides sauber.
Anspruch auf einen Blick
Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: mindestens Pflegegrad 1 und Pflege zu Hause. Ob Angehörige, Nachbarn oder ein ambulanter Dienst die Pflege übernehmen, ist für den Anspruch unerheblich.
Für den Antrag braucht die Pflegekasse in der Regel drei Angaben: wer gepflegt wird, wer pflegt und wo gepflegt wird. Der Pflegegrad liegt ihr bereits vor.
Wie viel übernommen wird
Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Uebertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
|---|---|
| Zusatzbeitrag | 2,89 % |
| Geöffnet in | bundesweit |
| Uebertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
| Kassenart | keine Angabe in der Quelle |
Hinzu kommt, dass der Begriff selbst im Weg steht. Wer nach Pflegehilfsmitteln sucht, landet zwischen Pflegebetten, Rollatoren und Hausnotruf. Dass daneben eine eigene, kleine und völlig anders geregelte Kategorie existiert, die jeden Monat neu entsteht, erschließt sich aus dem Wort nicht. Erst der Zusatz zum Verbrauch macht den Unterschied sichtbar.
Die Voraussetzungen stehen nicht alle in derselben Vorschrift. Der Pflegegrad folgt aus § 15 SGB XI, die häusliche Pflege aus dem Zusammenspiel der Leistungsvorschriften. Das erklärt, warum Zusammenfassungen im Netz so unterschiedlich ausfallen: Sie greifen jeweils nur einen Teil des Regelwerks heraus.
Was über die Kasse bekannt ist
Der Zusatzbeitrag von 2,89 % liegt unter dem Durchschnitt von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die HEK - Hanseatische Krankenkasse bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.
Zur Kassenart liegt uns keine belegte Angabe vor. Wir tragen an dieser Stelle bewusst nichts nach, was wir nicht belegen können.
Der Weg zum Antrag
Weil der Anspruch bundesrechtlich geregelt ist, unterscheidet sich das Verfahren zwischen den Kassen kaum. Gestellt wird ein Antrag auf Kostenübernahme; er braucht die Versichertendaten, die Pflegeperson, den Ort der Pflege und eine Unterschrift. Danach entscheidet die Kasse schriftlich.
Du kannst den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlst du nichts, weil die Pflegekasse trägt.
Pflegebox zusammenstellen
Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben. Solange die Zusammenstellung 42 Euro im Monat nicht überschreitet, zahlst du nichts.
Pflegebox zusammenstellenAbgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.
Der Inhalt im Überblick
Welche Produkte in Frage kommen, legt die Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses fest. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.
Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.
- Alle Produkte der Pflegebox im Überblick
- Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis
- Pflegebox sinnvoll zusammenstellen
- So läuft der Antrag
Wichtige Abgrenzung
Dass beide Bereiche in einem gemeinsamen Verzeichnis stehen, macht die Sache nicht einfacher. Das Hilfsmittelverzeichnis führt der GKV-Spitzenverband für beide Sozialgesetzbücher. An der Produktgruppennummer lässt sich die Zuordnung aber zuverläßig ablesen: Die Gruppen 50 bis 54 gehören zur Pflegeversicherung, alles andere zur Krankenversicherung.
Bei vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch vollständig, weil die Einrichtung das Material im Rahmen ihrer Versorgung stellt. Das ist kein Ermessen der Kasse, sondern folgt aus der Systematik. Bei Tagespflege bleibt der Anspruch dagegen bestehen, weil die Person weiterhin zu Hause lebt.
Es hilft, einmal im Quartal kurz zu prüfen, ob die Zusammenstellung noch passt. Fünf Minuten genügen: Was ist übrig geblieben, was war zu knapp, was wurde gar nicht angerührt. Diese kurze Routine verhindert, dass über Monate dieselbe Box kommt, obwohl sich die Pflegesituation längst verändert hat.
Aus der Praxis
Die Hilfsmittelnummer aus dem Verzeichnis ist bei Rückfragen an die Pflegekasse hilfreich. Sie macht aus einer Produktbeschreibung eine eindeutige Position.
Anspruch in einer Minute prüfen
Dein Anspruch im Überblick
Pflegegrad auswählen, und das Ergebnis erscheint an dieser Stelle.
Grundlage ist der Gesetzestext, nicht dein konkreter Fall. Eine verbindliche Auskunft gibt nur die Pflegekasse.
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Was oft gefragt wird
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der HEK - Hanseatische Krankenkasse?
Muss ich den Antrag bei der HEK - Hanseatische Krankenkasse jedes Jahr neu stellen?
Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Bekomme ich die Pflegebox bei der HEK - Hanseatische Krankenkasse wirklich kostenlos?
Amtliche Quelle
Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.
Pflegebox Fachwelt ist ein redaktionelles Angebot der Einfach zum Angebot GmbH und weder eine Kranken- noch eine Pflegekasse. Verbindlich entscheidet die zuständige Pflegekasse. Stand: 09/2026.