Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der IKK - Die Innovationskasse
Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der IKK - Die Innovationskasse. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- 4,30 %Zusatzbeitrag
- bundesweitwählbar
In einem Satz
Bei der IKK - Die Innovationskasse gilt wie bei allen Pflegekassen: Anspruch ab Pflegegrad 1, Voraussetzung ist die Pflege in der eigenen Häuslichkeit, Obergrenze 42 Euro im Monat.
Für Versicherte der IKK - Die Innovationskasse gilt derselbe gesetzliche Anspruch wie bundesweit. Unterschiede entstehen nicht beim Betrag, sondern beim Weg dorthin. Diese Seite trennt beides sauber.
Wann der Anspruch besteht
Alles beruht auf § 40 Abs. 2 SGB XI. Der Anspruch entsteht mit Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Auf die Person, die pflegt, kommt es dabei ausdrücklich nicht an.
Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.
Was die Pflegekasse zahlt
Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Uebertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
|---|---|
| Geöffnet in | bundesweit |
| Kassenart | Innungskrankenkasse (IKK) |
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
Schließlich unterschätzen viele die Summe. Einzeln betrachtet klingen 42 Euro nach wenig, gerade neben den übrigen Kosten einer Pflegesituation. Ueber zwölf Monate sind es mehrere hundert Euro, und zwar genau für die Dinge, die im Haushalt ohnehin jeden Tag verbraucht werden und die sonst still aus der eigenen Kasse bezahlt werden.
Der Betrag ist als Obergrenze formuliert, nicht als Regelbetrag. Wer weniger braucht, bekommt weniger, und niemand muss die Grenze ausschöpfen. Umgekehrt gibt es keinen Anspruch auf Auszahlung der Differenz, wenn weniger verbraucht wird. Diese Konstruktion erklärt zugleich, warum sich der Betrag nicht ansparen lässt.
Die Kasse im Überblick
Mit 4,30 % liegt der Zusatzbeitrag deutlich über dem Durchschnitt von 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.
Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die IKK - Die Innovationskasse bundesweit geöffnet. Die Wahlmöglichkeit betrifft die Krankenversicherung; die Pflegekasse folgt ihr automatisch.
Die Kasse gehört zur Gruppe der Innungskrankenkasse (IKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
So läuft der Antrag
Der Weg ist bei allen Pflegekassen derselbe: Antrag auf Kostenübernahme stellen, Bescheid abwarten, danach läuft die monatliche Versorgung. Benötigt werden in der Regel Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person, der Name der Pflegeperson, die Adresse, an der gepflegt wird, und eine Unterschrift.
Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von dir kommt.
Monatliche Lieferung einrichten
Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.
Pflegebox zusammenstellenDie Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Ueber eine Bewilligung entscheidet ausschließlich deine Pflegekasse.
Der Inhalt im Überblick
Die Auswahl richtet sich nach den Produktarten der Gruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.
Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.
- Alle Produkte der Pflegebox im Überblick
- Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis
- Pflegebox sinnvoll zusammenstellen
- So läuft der Antrag
Wo die Grenze verläuft
Nicht zuletzt entscheidet die Abgrenzung darüber, ob ein Eigenanteil anfällt. Bei Hilfsmitteln nach dem Fünften Buch kann eine Zuzahlung vorgesehen sein, bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln innerhalb der Obergrenze nicht. Wer also unerwartet eine Rechnung erhält, sollte zuerst prüfen, unter welche Vorschrift das Produkt überhaupt fällt.
Ebenfalls nicht erfasst sind Reinigungsmittel für den Haushalt. Flächendesinfektion im pflegerischen Sinn ist etwas anderes als Putzmittel, auch wenn beides Oberflächen betrifft. Die Abgrenzung verläuft entlang des Zwecks: Desinfektion im Rahmen der Pflege ja, allgemeine Haushaltsreinigung nein.
Bei Desinfektionsmitteln lohnt der Blick auf die Einwirkzeit. Ein Mittel, das lange braucht, wird im Alltag häufig zu früh abgewischt und wirkt dann nicht wie vorgesehen. Kürzere Einwirkzeiten sind im Haushalt praktikabler, auch wenn die Flasche dasselbe kostet. Das steht auf der Packung und lässt sich vor der Auswahl prüfen.
Praxis-Tipp
Bei einer Ablehnung hilft ein Blick in den Bescheid: Oft wird nicht der Anspruch bestritten, sondern eine fehlende Angabe bemängelt.
Anspruch in einer Minute prüfen
Ergebnis der Prüfung
Nach der Auswahl des Pflegegrads steht hier, ob ein Anspruch besteht.
Orientierung ohne Gewähr: Sonderfälle wie eine laufende Kurzzeitpflege sind nicht berücksichtigt. Es entscheidet die Pflegekasse.
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Fragen und Antworten
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Zählt die Pflege durch Angehörige?
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Ist die IKK - Die Innovationskasse für mich überhaupt zuständig?
Brauche ich ein ärztliches Rezept?
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Offizielle Quelle
Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.
Redaktioneller Stand: 09/2026. Diese Seite informiert, sie entscheidet nicht. Das tut ausschließlich die zuständige Pflegekasse.