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Bettschutzeinlage: Definition, Aufbau und wer sie bezahlt

Eine Bettschutzeinlage ist eine saugende Unterlage, die Matratze und Bettwäsche vor Nässe schützt. Das Hilfsmittelverzeichnis kennt sie als Einmalprodukt und als waschbare Einlage, an drei Stellen und mit unterschiedlichen Kostenträgern.

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Hilfsmittelverzeichnis ist sie ein Saugkissen mit Vliesschicht oben und flüssigkeitsundurchlässiger Unterseite.
  • Einlagen zum Einmalgebrauch (54.45.01) gehören zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse und zählen zu den 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
  • Wiederverwendbare Einlagen stehen bei den Pflegehilfsmitteln in der Gruppe 51 (51.40.01.4) und bei den Krankenpflegeartikeln in 19.40.05. Die Krankenkasse zahlt nur bei direktem Krankheitsbezug.
Inhalt dieser Seite7 Abschnitte
  1. Definition und Aufbau
  2. Wer die Bettschutzeinlage bezahlt
  3. Bedeutung in der häuslichen Pflege
  4. Häufige Fragen
  5. Verwandte Begriffe
  6. Mehr zum Thema
  7. Weiter

Definition und Aufbau

Umgangssprachlich heißt die Einlage auch Bettunterlage, Betteinlage oder Inkontinenzunterlage. Das Hilfsmittelverzeichnis führt sie als „Saugende Bettschutzeinlagen“. Sie liegt unter der Person im Bett. Das unterscheidet sie von aufsaugenden Inkontinenzvorlagen und -hosen (15.25.30, 15.25.31), die am Körper getragen werden und zu den Inkontinenzhilfen der Krankenversicherung zählen.

Die Fortschreibungen des GKV-Spitzenverbands beschreiben den Aufbau: Saugkissen mit Fasern oder Zellstoff, oben eine Vliesschicht, unten ein flüssigkeitsundurchlässiges Material. Für die Aufnahme gelten Mindestwerte, die sich nach der Größe richten.

Fortschreibungen der Produktgruppen 54 (19. März 2025) und 51 (2. September 2026), GKV-Spitzenverband
MerkmalEinmalgebrauch (54.45.01)wiederverwendbar (51.40.01.4)
AufbauSaugkissen mit Zellstoff oder Zellulose, Vlies oben, undurchlässige UnterseiteSaugkissen mit Rücknässeschutz und Vlies oben, undurchlässige Unterseite, verbundener Rand
Saugvolumen mindestens150 ml bei 0,4 × 0,6 m, 225 ml bei 0,6 × 0,6 m, 337 ml bei 0,6 × 0,9 m, sonst 624 ml je m²dieselben Werte
Mindestgröße0,4 × 0,6 MeterGrößen nach Herstellerangabe
Waschenentfälltmindestens 90 Grad Celsius, Mindestanzahl der Waschgänge nach Herstellerangabe

Wer die Bettschutzeinlage bezahlt

Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von der Position im Verzeichnis ab. Alle drei bezeichnen dasselbe Produkt in verschiedener Rolle.

GKV-Spitzenverband, Fortschreibungen der Produktgruppen 54, 51 und 19; § 40 SGB XI
PositionArtKostenträgerRegel
54.45.01Einmalgebrauch, verschiedene GrößenPflegekassezählt zu den 42 Euro im Monat; keine Zuzahlung; keine ärztliche Verordnung
51.40.01.4wiederverwendbarPflegekasseZuzahlung zehn Prozent, höchstens 25 Euro (§ 40 Abs. 3); Waschmittel und Waschmaschine zahlen Sie selbst
19.40.05wiederverwendbar oder Einmalgebrauch, sechs ProduktartenKrankenkassenur bei direktem Zusammenhang mit einer Krankheit; nicht, wenn sie nur der Pflegeerleichterung dient
Die drei Positionen der Bettschutzeinlage im Hilfsmittelverzeichnis: 54.45.01 Einmalgebrauch (Pflegekasse, 42 Euro), 51.40.01.4 wiederverwendbar (Pflegekasse, Zuzahlung), 19.40.05 Krankenpflegeartikel (Krankenkasse)
Bettschutzeinlage: drei Positionen, drei Regeln
Inhalt der Grafik als Text

54.45.01 Einmalgebrauch: Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat, keine Zuzahlung. 51.40.01.4 wiederverwendbar: Pflegekasse, Zuzahlung zehn Prozent, höchstens 25 Euro, waschbar bei mindestens 90 Grad. 19.40.05: Krankenkasse bei direktem Krankheitsbezug.

Quelle: GKV-Spitzenverband, Fortschreibungen der Produktgruppen 54, 51 und 19; § 40 SGB XI.

Bedeutung in der häuslichen Pflege

Für die Pflegebox ist die Einmal-Einlage (54.45.01) relevant. Die Produktauswahl liegt nach der Fortschreibung der Gruppe 54 im Ermessen der pflegebedürftigen Person; Mehrkosten über 42 Euro tragen Sie selbst. Größen, Saugkraft und Anwendung beschreibt die Produktseite Bettschutzeinlagen. Die Position im Verzeichnis und ihre Abgrenzung zur Krankenversicherung stehen auf den Seiten 54.45.01 und 19.40.05.

Häufige Fragen

Was ist eine Bettschutzeinlage?

Eine saugende Unterlage, die Matratze und Bettwäsche vor Nässe schützt. Sie besteht nach dem Hilfsmittelverzeichnis aus einem Saugkissen mit Vliesschicht oben und flüssigkeitsundurchlässiger Unterseite und liegt unter der Person im Bett.

Wer zahlt Bettschutzeinlagen?

Einmal-Einlagen (54.45.01) zahlt die Pflegekasse im Rahmen der 42 Euro im Monat. Für wiederverwendbare Einlagen (51.40.01.4) gilt eine Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 Euro. Die Krankenkasse leistet bei 19.40.05 nur bei direktem Zusammenhang mit einer Krankheit.

Wie oft kann man wiederverwendbare Bettschutzeinlagen waschen?

Das Verzeichnis nennt keine feste Zahl. Wiederverwendbare Einlagen müssen bei mindestens 90 Grad Celsius waschbar sein, und der Hersteller muss die Mindestanzahl der Waschgänge angeben. Waschmittel und Waschmaschine gehören nicht zur Leistung der Pflegeversicherung.

Wie groß sind Bettschutzeinlagen?

Das Verzeichnis nennt für Einmal-Einlagen eine Mindestgröße von 0,4 × 0,6 Meter. Bei den Krankenpflegeartikeln (19.40.05) gibt es drei Größen: 0,4 × 0,6, 0,6 × 0,6 und 0,6 × 0,9 Meter, jeweils wiederverwendbar oder zum Einmalgebrauch.

Brauche ich für Bettschutzeinlagen aus der Pflegebox ein Rezept?

Nein. Nach der Fortschreibung der Gruppe 54 ist für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel keine ärztliche Verordnung erforderlich. Die Bedingung ist ein anerkannter Pflegegrad.

Verwandte Begriffe

Amtliche Quelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. § 139 SGB V (Hilfsmittelverzeichnis)
  4. GKV-Spitzenverband: Fortschreibung Produktgruppe 54 vom 19.03.2025
  5. GKV-Spitzenverband: Fortschreibung Produktgruppe 51 vom 02.09.2026
  6. GKV-Spitzenverband: Fortschreibung Produktgruppe 19 vom 03.12.2024
  7. GKV-Spitzenverband: Onlineversion des Hilfsmittelverzeichnisses

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Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.