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Schutzschürzen: Schutz für Pflegende und was die Kasse zahlt

Schutzschürzen schützen die Kleidung der Pflegeperson vor Wasser, Ausscheidungen und Keimen. In der Pflegebox gibt es sie zum Einmalgebrauch und waschbar. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse sie im Rahmen von 42 Euro im Monat.

  • Quellen geprüft:
  • Aktualisiert am
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 5 Min. Lesezeit

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Produktdaten

Gebinde
100 Stück
Hilfsmittelnummer
54.99.01.3
Produktart
Schutzschürzen
Teil der 42 Euro
ja
Eigenanteil
0 Euro bis 42 Euro im Monat

Das Wichtigste in Kürze

  • Schutzschürzen sind im Hilfsmittelverzeichnis die Produktart 54.99.01.3. Sie dienen dem Schutz der Pflegeperson.
  • Es gibt zwei Abrechnungspositionen: Schürzen zum Einmalgebrauch (54.99.01.3001) und wiederverwendbare Schürzen (54.99.01.3002).
  • Beide müssen abwaschbar und feuchtigkeitsabweisend sein, Bänder oder Ösen haben und laut Fortschreibung mindestens 0,2 mm starkes Material. Waschbare Schürzen müssen 90 °C vertragen.
  • Mit Pflegegrad und Pflege zu Hause zahlt die Pflegekasse bis 42 Euro im Monat für alle Verbrauchsprodukte (§ 40 Abs. 2 SGB XI), ohne Rezept und ohne Zuzahlung.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

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Inhalt dieser Seite11 Abschnitte
  1. Was eine Schutzschürze ist
  2. Wofür Sie eine Schutzschürze brauchen
  3. Einweg oder waschbar: die Unterschiede
  4. Richtig anlegen und ablegen
  5. Schutzschürzen über die Pflegebox
  6. Wofür es in der häuslichen Pflege gebraucht wird
  7. Warum Sie dafür nichts zahlen
  8. Im Hilfsmittelverzeichnis
  9. Häufige Fragen
  10. Mehr zum Thema
  11. Weiterlesen

Was eine Schutzschürze ist

Eine Schutzschürze ist eine Schürze aus Folie, die vor dem Oberkörper getragen und mit Bändern oder Ösen befestigt wird. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands beschreibt das Material als feuchtigkeitsundurchlässig beziehungsweise flüssigkeitsabweisend und abwaschbar. Als Zweck nennt es den Schutz der Pflegeperson.

Eine Schutzschürze ist etwas anderes als ein Lätzchen. Die Schürze trägt die Pflegeperson, das Lätzchen die gepflegte Person beim Essen. Für Letzteres gibt es eigene Lätzchen für Erwachsene.

Wofür Sie eine Schutzschürze brauchen

Überall, wo die eigene Kleidung nass oder verschmutzt werden kann, ist eine Schürze sinnvoll. In der häuslichen Pflege sind das vor allem das Waschen am Waschbecken oder in der Dusche, die Intimpflege, der Wechsel von Inkontinenzmaterial und das Leeren von Steckbecken oder Toilettenstuhl.

Die Schürze hält Wasser und Ausscheidungen von der Kleidung fern. Damit verringert sie auch, dass Keime an der Kleidung in andere Räume getragen werden. Zusammen mit Einmalhandschuhen gehört sie zur Grundausstattung bei der Körperpflege.

Einweg oder waschbar: die Unterschiede

Das Hilfsmittelverzeichnis führt Schutzschürzen ausdrücklich in zwei Varianten. Sie sind nach Herstellervorgabe einmalig oder mehrfach bei denselben Pflegebedürftigen verwendbar. Für wiederverwendbare Schürzen schreibt die Produktgruppe 54 vor, die Herstellervorgaben zu Reinigung und Desinfektion einzuhalten.

Einwegschürzen sind schnell gewechselt und werden nach dem Einsatz entsorgt. Waschbare Schürzen erzeugen weniger Abfall, müssen aber nach Gebrauch gewaschen werden. Sie gehören immer zu einer gepflegten Person. Mehr zur Mehrwegvariante steht bei der waschbaren Schutzschürze.

Nach Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses, Fortschreibung vom 19.03.2025
MerkmalEinmalgebrauchWiederverwendbar
Abrechnungsposition54.99.01.300154.99.01.3002
Materialabwaschbar, feuchtigkeitsabweisend, mind. 0,2 mmabwaschbar, feuchtigkeitsabweisend, mind. 0,2 mm
BefestigungBänder oder ÖsenBänder oder Ösen
Waschbarnein, nach Gebrauch entsorgenbei mindestens 90 °C
Einsatzeinmalmehrfach bei derselben Person

Richtig anlegen und ablegen

Eine Schürze schützt nur, wenn ihre Außenseite beim Ausziehen nicht die Kleidung oder die Hände berührt. So gehen Sie vor:

  1. Hände reinigenVor dem Anlegen die Hände desinfizieren.
  2. AnlegenSchlaufe über den Kopf ziehen oder Bänder im Nacken knoten, Bänder auf dem Rücken schließen.
  3. Handschuhe anziehenErst nach der Schürze die Einmalhandschuhe anziehen.
  4. AblegenNach der Pflege zuerst die Handschuhe ausziehen, dann Bänder lösen oder abreißen und die Schürze mit der Außenseite nach innen zusammenrollen.
  5. Entsorgen oder waschenEinwegschürze in den Restmüll; waschbare Schürze nach Herstellerangabe, mindestens bei 90 °C waschen. Danach die Hände desinfizieren.

Schutzschürzen über die Pflegebox

Schutzschürzen stehen in der Produktgruppe 54. Das Hilfsmittelverzeichnis stellt klar, dass Produkte wie Fingerlinge, Einmalhandschuhe und Schutzschürzen keine Leistung der Krankenversicherung sind. Für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Laien gepflegt werden, können sie aber zu Lasten der Pflegeversicherung abgegeben werden. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad; ein Rezept ist nicht nötig.

Die Pflegekasse zahlt höchstens 42 Euro im Monat für alle Verbrauchsprodukte zusammen (§ 40 Abs. 2 SGB XI), eine Zuzahlung fällt nicht an. Ein Rechenbeispiel: Eine Packung enthält 100 Einwegschürzen. Wer zweimal täglich eine Schürze braucht, kommt auf rund 60 im Monat; eine Packung reicht dann gut eineinhalb Monate. Wie Sie das Budget aufteilen, zeigt Pflegebox sinnvoll zusammenstellen.

Wofür es in der häuslichen Pflege gebraucht wird

Der Verbrauch an Schutzbekleidung hängt weniger vom Pflegegrad ab als von der Art der Pflege. Wer täglich beim Waschen hilft, braucht deutlich mehr als jemand, der vor allem begleitet.

Geführt wird die Kategorie im Verzeichnis unter 54.99.01. Die dort gelisteten Produktarten sind der Rahmen, in dem sich die monatliche Auswahl bewegt.

Warum Sie dafür nichts zahlen

Die häufigste Frage zu Verbrauchsmaterial lautet, warum man es kaufen soll, wenn es die Pflegekasse ohnehin trägt. Die Antwort ist: Man kauft es nicht. Solange die monatliche Zusammenstellung 42 Euro nicht überschreitet, rechnet der Lieferant direkt mit der Pflegekasse ab.

Zwei Bedingungen genügen: anerkannter Pflegegrad ab Stufe 1 und Pflege in der Häuslichkeit. Danach entscheidet nur noch, ob direkt abgerechnet oder erstattet wird.

Der Anspruch entsteht monatlich neu und verfällt am Monatsende. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.

Schutzschürzen in die Pflegebox aufnehmen

Zusammenstellen, einmal unterschreiben, monatlich geliefert bekommen. Bis 42 Euro trägt die Pflegekasse.

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Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Über eine Bewilligung entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse.

Im Hilfsmittelverzeichnis

Häufige Fragen

Was ist eine Schutzschürze?

Eine Schürze aus feuchtigkeitsundurchlässiger oder flüssigkeitsabweisender, abwaschbarer Folie, die mit Bändern oder Ösen befestigt wird. In der Pflege schützt sie die Kleidung der Pflegeperson vor Wasser, Ausscheidungen und Keimen.

Welche Arten von Schutzschürzen gibt es?

Für die Pflegebox zwei: Schürzen zum Einmalgebrauch (Abrechnungsposition 54.99.01.3001) und wiederverwendbare Schürzen (54.99.01.3002), die bei mindestens 90 °C waschbar sein müssen und immer bei derselben gepflegten Person eingesetzt werden.

Zahlt die Pflegekasse Schutzschürzen?

Ja, mit anerkanntem Pflegegrad und Pflege zu Hause. Schutzschürzen sind die Produktart 54.99.01.3. Die Pflegekasse zahlt alle Verbrauchsprodukte zusammen bis 42 Euro im Monat, ohne Rezept und ohne Zuzahlung.

Wie oft wechselt man eine Einweg-Schutzschürze?

Nach jedem Einsatz. Einwegschürzen sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt und werden danach im Restmüll entsorgt. Waschbare Schürzen werden nach Herstellerangabe gewaschen.

Verbindliche Stelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. § 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)
  4. § 15 SGB XI (Pflegegrade)
  5. GKV-Spitzenverband: Fortschreibung der Produktgruppe 54 „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ vom 19.03.2025, PDF (abgerufen 09.10.2026)
  6. GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis: Produktart 54.99.01.3 Schutzschürzen (abgerufen 09.10.2026)
  7. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026

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Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

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