Einmalhandschuhe über die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse abrechnen
Einmalhandschuhe und Fingerlinge für Versicherte der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse.
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- EinmalhandschuheThema
- 54.99.01Hilfsmittelnummer
Kurze Antwort
Bei der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse gilt wie bei allen Pflegekassen: Anspruch ab Pflegegrad 1, Voraussetzung ist die Pflege in der eigenen Häuslichkeit, Obergrenze 42 Euro im Monat.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind kein Zuschuss und kein Bonusprogramm, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Für Versicherte der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse gilt er unter denselben Bedingungen wie überall.
Was enthalten ist
- Einmalhandschuhe sind im Hilfsmittelverzeichnis als Schutzbekleidung unter 54.99.01 geführt.
- Sie gehören zu den am häufigsten gebrauchten Positionen und sind in fast jeder Zusammenstellung enthalten.
- Fingerlinge sind eine eigene Produktart derselben Untergruppe und können zusätzlich gewählt werden.
- Die Größe lässt sich in der Regel bei der Bestellung angeben.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
Der Weg zum Antrag
Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.
- bestehende Bewilligung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von dir kommt.
Pflegebox zusammenstellen
Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben. Solange die Zusammenstellung 42 Euro im Monat nicht überschreitet, zahlst du nichts.
Pflegebox zusammenstellenAbgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.
Was die Pflegekasse zahlt
Der Betrag ist eine Monatsobergrenze, kein Jahresbudget. Wer drei Monate nichts bestellt, hat danach nicht das Dreifache zur Verfügung.
Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
|---|---|
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
| Kassenart | Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) |
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Uebertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
Was hier nicht dazugehört
Für den Alltag heißt das: Zwei Anträge sind oft kein Zeichen von Bürokratie, sondern der schnellste Weg. Wer alles in ein Schreiben packt, zwingt die Kasse dazu, es intern aufzuteilen und weiterzuleiten. Wer von vornherein trennt, bekommt zwei Entscheidungen, die unabhängig voneinander laufen und sich nicht gegenseitig aufhalten.
Ebenfalls nicht erfasst sind Reinigungsmittel für den Haushalt. Flächendesinfektion im pflegerischen Sinn ist etwas anderes als Putzmittel, auch wenn beides Oberflächen betrifft. Die Abgrenzung verläuft entlang des Zwecks: Desinfektion im Rahmen der Pflege ja, allgemeine Haushaltsreinigung nein.
Werden zwei Personen im selben Haushalt gepflegt, besteht der Anspruch zweimal. Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Wohnung. Das wird regelmäßig übersehen, gerade bei älteren Ehepaaren, bei denen beide einen Pflegegrad haben und nur ein Antrag gestellt wurde.
Manche verzichten bewusst, weil sie annehmen, damit anderen etwas wegzunehmen. Das ist nachvollziehbar, aber sachlich falsch. Es handelt sich um einen individuellen Rechtsanspruch aus einer Pflichtversicherung, in die über Jahre eingezahlt wurde. Er wird nicht aus einem begrenzten Topf verteilt, und ein nicht gestellter Antrag kommt niemand anderem zugute.
Eine Besonderheit betrifft Ehepaare, bei denen beide einen Pflegegrad haben. Hier sind zwei getrennte Anträge nötig, weil der Anspruch personenbezogen ist. Ein gemeinsamer Antrag führt regelmäßig dazu, dass nur eine Person erfasst wird und die zweite den Anspruch über Monate nicht erhält.
Eine Quittung über null Euro ist kein Fehler. Bei der Direktabrechnung erhalten Versicherte oft einen Lieferschein ohne Rechnungsbetrag, weil die Kasse zahlt. Dieses Dokument sollte trotzdem aufbewahrt werden, weil daraus hervorgeht, was in welchem Monat geliefert wurde.
Die Formulierung des Gesetzes ist präziser, als sie auf den ersten Blick wirkt. Es steht dort nicht, dass Versicherten 42 Euro zustehen, sondern dass die Aufwendungen der Pflegekassen diesen Betrag nicht übersteigen dürfen. Das ist der Grund, warum sich der Betrag nicht auszahlen lässt und warum die Kostenerstattung an Belege gebunden ist.
Wer mit der Kasse telefoniert, sollte sich Datum, Uhrzeit und den Namen der Gesprächspartnerin notieren. Das klingt nach Bürokratie, ist aber bei Rückfragen Gold wert. Mündliche Auskünfte sind nicht bindend, aber eine dokumentierte Auskunft ändert den Ton eines Gesprächs erheblich.
Häufig übersehen
Wer erst zum Monatsende bestellt, verschenkt nichts, solange die Bestellung im Monat eingeht. Wer aber mehrere Monate wartet, verliert die übersprungenen Monate endgültig.
Was oft gefragt wird
Brauche ich mindestens Pflegegrad 2?
Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?
Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?
Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Offizielle Quelle
Weiter zur Kasse
Wer unsicher ist, fragt am besten direkt bei der zuständigen Stelle nach. Der Anruf dauert weniger lang als die Suche nach der passenden Formulierung im Netz.
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell und nicht amtlich. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Angaben mit Stand 09/2026.