Zum Inhalt springen

AOK Nordost Pflegekasse: Hotline, Antrag und Leistungen

Die AOK Nordost ist für Versicherte in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zuständig, und ihre Pflegekasse ist bei ihr errichtet. Hier steht, wie Sie die Pflegeberatung erreichen, wie der Pflegegrad-Antrag abläuft, welche regionalen Pflegekurse es gibt und was die AOK zu Verhinderungspflege und Pflegehilfsmitteln schreibt.

  • Quellen geprüft:
  • Aktualisiert am
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 11 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

Steckbrief: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse

Anspruch
ab Pflegegrad 1, bis 42 Euro im Monat
Kassenart
Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Wählbarkeit
regional geöffnet
Geöffnet in
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Zusatzbeitrag
3,50 %
Internetseite
aok.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Ja, die AOK ist auch die Pflegekasse: Bei der AOK Nordost ist nach § 46 SGB XI eine AOK-Pflegekasse errichtet, bei der alle AOK-Nordost-Versicherten pflegeversichert sind.
  • Für Pflegeberatung nennt die AOK Nordost die kostenfreie AOK-Pflege-Hotline 0800 2658888; dazu kommen die Pflegestützpunkte in der Region (aok.de, abgerufen am 09.10.2026).
  • Den Antrag auf Pflegeleistungen reichen Sie bei der AOK ein, mit Vollmacht, wenn Angehörige ihn stellen. Spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang muss der Bescheid vorliegen (§ 18c SGB XI).
  • Mit dem Programm „PfiFf“ bietet die AOK Nordost kostenfreie Pflegekurse in rund 60 Kliniken in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern an, auch ohne Pflegegrad.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt die AOK-Pflegekasse bis 42 Euro im Monat; ein Rezept ist dafür nicht nötig.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)

Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Inhalt dieser Seite14 Abschnitte
  1. Ist die AOK Nordost auch die Pflegekasse?
  2. Pflegegrad bei der AOK Nordost beantragen
  3. Beratung und Pflegekurse der AOK Nordost
  4. Verhinderungspflege und Absicherung pflegender Angehöriger
  5. Pflegehilfsmittel bei der AOK-Pflegekasse
  6. Wann der Anspruch besteht
  7. Der Betrag und seine Grenzen
  8. Daten zur Kasse
  9. So läuft der Antrag
  10. Was enthalten ist
  11. Anspruch in einer Minute prüfen
  12. Weitere Kassen
  13. Was oft gefragt wird
  14. Mehr zum Thema

Ist die AOK Nordost auch die Pflegekasse?

Ja. Nach § 46 SGB XI wird bei jeder Krankenkasse eine Pflegekasse errichtet, und die AOK-Seiten sprechen deshalb durchgehend von der „AOK-Pflegekasse“. Sie ist eine eigene Körperschaft mit den Organen und Beschäftigten der AOK Nordost. Wer dort krankenversichert ist, muss sich für die Pflegeversicherung nicht gesondert anmelden.

Nach der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die AOK Nordost regional geöffnet, und zwar in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Ihr Zusatzbeitrag beträgt 3,50 %. Das betrifft nur die Krankenversicherung. Leistungen der Pflegeversicherung wie Pflegegeld oder die 42 Euro für Pflegehilfsmittel stehen im Gesetz und sind bei allen Pflegekassen gleich.

Pflegegrad bei der AOK Nordost beantragen

Die AOK beschreibt den Weg so: Sie füllen den Antrag auf Pflegeleistungen aus und reichen ihn bei Ihrer AOK ein, bei einer Bevollmächtigung mit gültiger Vollmacht. Die AOK-Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, der den Besuchstermin rechtzeitig ankündigt. Beim Hausbesuch sollten Angehörige oder die Pflegeperson dabei sein. Aus dem Gutachten ergibt sich eine Punktzahl, auf deren Grundlage die AOK-Pflegekasse über den Pflegegrad entscheidet.

Diese Entscheidung muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang vorliegen (§ 18c SGB XI). Leistungen gibt es ab dem Antrag; bestand der Pflegebedarf schon vorher, ab Beginn des Antragsmonats (§ 33 SGB XI). Den Antrag also nicht aufschieben: Als gestellt gilt er mit dem Eingang, selbst wenn er versehentlich bei einer anderen Sozialleistungsstelle oder der Gemeinde eingeht (§ 16 SGB I).

Online geht vieles über das Portal „Meine AOK“. Die zentrale kostenfreie Servicenummer der AOK Nordost steht auf der AOK-Seite „Servicenummern“; für Pflegefragen nennt die AOK Nordost die Pflege-Hotline.

  1. Antrag einreichenAntrag auf Pflegeleistungen bei der AOK Nordost, online über „Meine AOK“ oder per Post; Vollmacht beilegen, wenn Angehörige handeln.
  2. Beratung nutzenNach einem Erstantrag bietet die Pflegekasse binnen zwei Wochen einen Beratungstermin oder einen Gutschein an (§ 7b SGB XI). Erste Anlaufstelle: AOK-Pflege-Hotline oder Pflegestützpunkt.
  3. BegutachtungDer Medizinische Dienst kommt nach Hause. Wie das abläuft, steht im Ratgeber Begutachtung.
  4. BescheidSpätestens nach 25 Arbeitstagen. Bei vom Medizinischen Dienst empfohlenen Pflegehilfsmitteln, denen Sie zugestimmt haben, kümmert sich die AOK-Pflegekasse laut AOK automatisch um den Antrag.

Beratung und Pflegekurse der AOK Nordost

Die AOK Nordost nennt für Pflegefragen die kostenfreie AOK-Pflege-Hotline 0800 2658888 und verweist auf die Pflegestützpunkte. Dort ist auch die KinderPflegeBeratung erreichbar: speziell geschulte Beraterinnen und Berater für Familien mit pflegebedürftigen Kindern und für Kinder und Jugendliche, die Angehörige pflegen. Den gesetzlichen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung regelt § 7a SGB XI.

Ein regionales Angebot ist das Programm „PfiFf – Pflege in Familien fördern“. Die AOK Nordost kooperiert dafür mit rund 60 Krankenhäusern, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Pflegefachpersonen leiten Pflegekurse, individuelle Schulungen und Gesprächsrunden; es gibt einen Online-Pflegekurs und Kurse in anderen Sprachen, etwa Türkisch. Die Kurse sind kostenfrei und laut AOK unabhängig von Kassenzugehörigkeit und Pflegegrad. Anmeldung über die AOK Pflege Akademie unter 0800 2 6508031541.

Pflegeangebote der AOK Nordost in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: AOK-Pflege-Hotline, Pflegestützpunkte, PfiFf-Pflegekurse in rund 60 Kliniken, KinderPflegeBeratung.
Pflege bei der AOK Nordost: Beratung und Kurse in der Region
Inhalt der Grafik als Text

Beratung: AOK-Pflege-Hotline 0800 2658888 (kostenfrei) und Pflegestützpunkte vor Ort. Familien mit pflegebedürftigen Kindern erreichen dort auch die KinderPflegeBerater.

Kurse: Programm PfiFf mit rund 60 Kliniken, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern; kostenfrei, unabhängig von Kasse und Pflegegrad. Anmeldung über die AOK Pflege Akademie.

Verhinderungspflege und Absicherung pflegender Angehöriger

Fällt die Hauptpflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit aus, zahlt die AOK-Pflegekasse ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen im Jahr. Seit Juli 2025 gibt es dafür und für die Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro (§ 42a SGB XI). Wer ausschließlich von einem Pflegedienst gepflegt wird, hat laut AOK keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.

Übernehmen nahe Angehörige bis zum zweiten Grad oder Personen aus dem Haushalt die Ersatzpflege, ist der Betrag in der Regel auf das Zweifache des Pflegegelds begrenzt; nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können hinzukommen (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Rechenbeispiel Pflegegrad 3: zweimal 599 Euro ergibt 1.198 Euro im Jahr. Bei stundenweiser Ersatzpflege unter acht Stunden am Tag läuft das Pflegegeld laut AOK voll weiter.

Pflegende Angehörige können über die Pflegekasse renten- und arbeitslosenversichert sein. Nach den AOK-Informationen setzt die Rentenversicherung unter anderem voraus, dass Sie eine Person ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

Pflegegeld nach § 37 SGB XI; Ersatzpflege durch nahe Angehörige regelmäßig bis zum Zweifachen des Pflegegelds (§ 39 Abs. 3 SGB XI), zuzüglich nachgewiesener Aufwendungen bis zum Jahresbetrag. Stand 09.10.2026
PflegegradPflegegeldErsatzpflege durch nahe Angehörige
Pflegegrad 2347 €bis 694 € im Jahr
Pflegegrad 3599 €bis 1.198 € im Jahr
Pflegegrad 4800 €bis 1.600 € im Jahr
Pflegegrad 5990 €bis 1.980 € im Jahr

Pflegehilfsmittel bei der AOK-Pflegekasse

Für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen übernimmt die AOK-Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat, wenn zu Hause gepflegt wird. Bei technischen Pflegehilfsmitteln trägt sie die Kosten; der Eigenanteil beträgt zehn Prozent, höchstens 25 Euro. Inkontinenzprodukte, Rollstühle und Bade- oder Toilettenhilfen zahlt dagegen die Krankenversicherung, mit ärztlicher Verordnung.

Ein Rezept brauchen Sie für Pflegehilfsmittel nicht. Statt einer Verordnung darf eine Pflegefachkraft das Hilfsmittel schriftlich empfehlen; die Empfehlung darf bei Antragstellung höchstens zwei Wochen alt sein (§ 40 Abs. 6 SGB XI). Beantragen können Sie formlos bei der AOK-Pflegekasse oder über eine Apotheke oder ein Sanitätshaus mit AOK-Vertrag, das den Antrag in der Regel für Sie stellt. Wer Verbrauchsprodukte selbst kauft, etwa in der Drogerie, reicht die Belege ein und bekommt bis 42 Euro im Monat erstattet.

Wie das konkret für die Box läuft, steht auf Pflegehilfsmittel bei der AOK Nordost beantragen und Pflegebox bei der AOK Nordost.

Wann der Anspruch besteht

Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: mindestens Pflegegrad 1 und Pflege zu Hause. Ob Angehörige, Nachbarn oder ein ambulanter Dienst die Pflege übernehmen, ist für den Anspruch unerheblich.

Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.

Der Betrag und seine Grenzen

Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Übertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.

Stand 2026
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Geöffnet inBerlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
KassenartAllgemeine Ortskrankenkasse (AOK)

Daten zur Kasse

Der Zusatzbeitrag von 3,50 % liegt über dem Durchschnitt von 3,37 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Geöffnet ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse nach der amtlichen Liste in: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist davon unabhängig und bundesweit gleich.

Die Kasse gehört zur Gruppe der Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

So läuft der Antrag

Zwischen Pflegegrad und erster Lieferung steht ein Antrag. Er nennt die pflegebedürftige Person mit Versichertennummer, die Pflegeperson und die Adresse der Pflege und trägt eine Unterschrift. Alles Weitere ergibt sich für die Kasse aus den Unterlagen, die sie schon hat.

Den Antrag können Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse stellen. Sie können die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.

Box nach eigenem Bedarf

Die Auswahl lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Was innerhalb der 42 Euro bleibt, kostet Sie nichts.

Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.

Was enthalten ist

Maßgeblich ist die Produktgruppe 54 des Verzeichnisses; nur was dort steht, fällt unter die Obergrenze. Diese Seiten gehen für die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse ins Detail:

Anspruch in einer Minute prüfen

Pflegebox-Check · 3 Angaben

Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Oben den Pflegegrad setzen, dann wird hier ausgegeben, was gilt.

Der Check ordnet ein, er entscheidet nicht. Die Entscheidung im Einzelfall trifft Ihre Pflegekasse per Bescheid.

Alle elf AOKs mit Zuständigkeit nach Bundesland, Servicenummern und dem Antragsweg stehen im AOK-Überblick.

Weitere Kassen

Was oft gefragt wird

Ist die AOK auch die Pflegekasse?

Ja. Bei jeder AOK ist nach § 46 SGB XI eine AOK-Pflegekasse errichtet. Wer bei der AOK Nordost krankenversichert ist, ist automatisch dort pflegeversichert.

Wie kann man die AOK Nordost in Pflegefragen kontaktieren?

Über die kostenfreie AOK-Pflege-Hotline 0800 2658888, in den Pflegestützpunkten, über das Portal „Meine AOK“ oder das Kontaktformular. Die allgemeine Servicenummer steht auf der AOK-Seite „Servicenummern“.

Welche Pflegekurse bietet die AOK Nordost an?

Im Programm „PfiFf – Pflege in Familien fördern“ gibt es Pflegekurse, individuelle Schulungen und Gesprächsrunden in rund 60 Kliniken in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, dazu einen Online-Kurs. Die Kurse sind kostenfrei und unabhängig von Kasse und Pflegegrad.

Wie viel Verhinderungspflege zahlt die AOK Nordost?

Ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Jahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige gilt in der Regel das Zweifache des Pflegegelds plus nachgewiesene Kosten.

Brauche ich ein Rezept für Pflegehilfsmittel bei der AOK?

Nein. Pflegehilfsmittel können ohne Rezept beantragt werden, formlos oder über eine Apotheke oder ein Sanitätshaus mit AOK-Vertrag. Eine schriftliche Empfehlung einer Pflegefachkraft kann den Antrag stützen.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)

Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Verbindliche Stelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
  4. § 46 SGB XI (Pflegekassen)
  5. § 33 SGB XI (Leistungsvoraussetzungen)
  6. § 16 SGB I (Antragstellung)
  7. § 7b SGB XI (Beratungsangebot und Beratungsgutscheine)
  8. § 18c SGB XI (Entscheidung über den Antrag, Fristen)
  9. § 7a SGB XI (Pflegeberatung)
  10. § 37 SGB XI (Pflegegeld)
  11. § 39 SGB XI (Verhinderungspflege)
  12. § 42a SGB XI (Gemeinsamer Jahresbetrag)
  13. AOK Nordost: KinderPflegeBeratung, AOK-Pflege-Hotline (abgerufen 09.10.2026)
  14. AOK Nordost: PfiFf Pflegekurse und individuelle Schulungen (abgerufen 09.10.2026)
  15. AOK: Pflegegrad beantragen (abgerufen 09.10.2026)
  16. AOK: Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
  17. AOK: Verhinderungspflege (abgerufen 09.10.2026)
  18. AOK: Sozialversicherung für Pflegepersonen (abgerufen 09.10.2026)
  19. AOK: Servicenummern (abgerufen 09.10.2026)
  20. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026

So arbeiten wir mit Quellen

Mehr zum Thema

Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien