Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BERGISCHE KRANKENKASSE

Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der BERGISCHE KRANKENKASSE. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.

Kurze Antwort

Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse der BERGISCHE KRANKENKASSE übernimmt dafür bis zu 42 Euro pro Monat.

Diese Seite fasst zusammen, was Versicherte der BERGISCHE KRANKENKASSE zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wissen müssen: Anspruch, Betrag, Antrag und die Stellen, die verbindlich entscheiden.

Wann der Anspruch besteht

Die Vorschrift dahinter ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Sie verlangt Pflegegrad 1 oder höher sowie Pflege in der Häuslichkeit. Angehörige, Bekannte und Pflegedienste sind gleichermaßen möglich, das Gesetz unterscheidet hier nicht.

Für den Antrag braucht die Pflegekasse in der Regel drei Angaben: wer gepflegt wird, wer pflegt und wo gepflegt wird. Der Pflegegrad liegt ihr bereits vor.

Wie viel übernommen wird

Der Betrag ist eine Monatsobergrenze, kein Jahresbudget. Wer drei Monate nichts bestellt, hat danach nicht das Dreifache zur Verfügung.

Der Betrag lässt sich nicht aufs Konto überweisen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.

Uebersicht 2026
Zusatzbeitrag3,79 %
Geöffnet inHamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen
Kassenartkeine Angabe in der Quelle
Uebertrag in den Folgemonatnicht möglich
Anspruch abPflegegrad 1

Schließlich unterschätzen viele die Summe. Einzeln betrachtet klingen 42 Euro nach wenig, gerade neben den übrigen Kosten einer Pflegesituation. Ueber zwölf Monate sind es mehrere hundert Euro, und zwar genau für die Dinge, die im Haushalt ohnehin jeden Tag verbraucht werden und die sonst still aus der eigenen Kasse bezahlt werden.

Die Formulierung des Gesetzes ist präziser, als sie auf den ersten Blick wirkt. Es steht dort nicht, dass Versicherten 42 Euro zustehen, sondern dass die Aufwendungen der Pflegekassen diesen Betrag nicht übersteigen dürfen. Das ist der Grund, warum sich der Betrag nicht auszahlen lässt und warum die Kostenerstattung an Belege gebunden ist.

Daten zur Kasse

Der Zusatzbeitrag von 3,79 % gehört zu den höheren Werten; der Durchschnitt liegt bei 3,38 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Geöffnet ist die BERGISCHE KRANKENKASSE nach der amtlichen Liste in: Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist davon unabhängig und bundesweit gleich.

Zur Kassenart liegt uns keine belegte Angabe vor. Wir tragen an dieser Stelle bewusst nichts nach, was wir nicht belegen können.

Vom Antrag bis zur Lieferung

Es genügt ein Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und enthält die Versichertendaten, den Namen der Pflegeperson, die Pflegeadresse und eine Unterschrift. Die Entscheidung kommt als Bescheid.

Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von dir kommt.

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Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion und Schutzausrüstung nach eigenem Bedarf. Bis 42 Euro im Monat ohne Eigenanteil.

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Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen dir keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.

Was enthalten ist

Welche Produkte in Frage kommen, legt die Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses fest. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.

Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.

Wichtige Abgrenzung

Nicht zuletzt entscheidet die Abgrenzung darüber, ob ein Eigenanteil anfällt. Bei Hilfsmitteln nach dem Fünften Buch kann eine Zuzahlung vorgesehen sein, bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln innerhalb der Obergrenze nicht. Wer also unerwartet eine Rechnung erhält, sollte zuerst prüfen, unter welche Vorschrift das Produkt überhaupt fällt.

Genauso wichtig wie die Frage, was dazugehört, ist die Frage, was nicht. Nicht erfasst sind kosmetische Pflegeprodukte, Nahrungsergänzung, Medikamente, Verbandmaterial für die Wundversorgung und alles, was der ärztlichen Behandlung dient. Dafür gibt es eigene Wege, teils über die Krankenkasse, teils gar nicht.

Wenn mehrere Personen pflegen, lohnt eine gemeinsame Ablage mit festen Plätzen. Verbrauchsmaterial, das jede Woche woanders liegt, wird doppelt gekauft und trotzdem nicht gefunden. Eine Kiste am Pflegeort mit den drei meistgenutzten Artikeln löst dieses Problem zuverläßiger als jede Optimierung der Bestellmenge.

Praxis-Tipp

Vor einem Kassenwechsel lohnt der Blick auf die laufende Bewilligung: Sie endet mit dem Wechsel und ist bei der neuen Pflegekasse neu zu beantragen.

Anspruch in einer Minute prüfen

Ergebnis der Prüfung

Oben den Pflegegrad setzen, dann wird hier ausgegeben, was gilt.

Der Check ordnet ein, er entscheidet nicht. Die Entscheidung im Einzelfall trifft deine Pflegekasse per Bescheid.

Andere Kassen im Vergleich

Was oft gefragt wird

Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?
Nein. Bei vollstationärer Pflege stellt die Einrichtung das Material. Der Anspruch setzt Pflege in der eigenen Häuslichkeit voraus.
Brauche ich ein ärztliches Rezept?
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in der Regel kein ärztliches Rezept nötig. Maßgeblich ist der Pflegegrad und die häusliche Pflege.
Ist die BERGISCHE KRANKENKASSE für mich überhaupt zuständig?
Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt, bei der du versichert bist. Wer bei der BERGISCHE KRANKENKASSE krankenversichert ist, ist dort auch pflegeversichert.
Muss ich den Antrag bei der BERGISCHE KRANKENKASSE jedes Jahr neu stellen?
In der Regel nicht. Eine einmal erteilte Bewilligung läuft fort. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Pflegekasse zu informieren.
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der BERGISCHE KRANKENKASSE?
Dazu machen wir bewusst keine Angabe, weil uns dafür keine belastbaren Zahlen der Kasse vorliegen. Die Pflegekasse nennt dir auf Nachfrage den aktuellen Stand.
Zählt Waschlotion zur Pflegebox?
Kosmetische Waschlotion ist keine Produktart der Gruppe 54. Sie kann mitgeliefert werden, fällt dann aber nicht unter die Kostenübernahme.

Wenn die Pflegesituation sich ändert, ändert sich oft auch der Anspruch. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr lohnt sich.

Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.