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Was ist Kurzzeitpflege? Definition und Abgrenzung

Kurzzeitpflege ist die zeitlich begrenzte Pflege in einer vollstationären Einrichtung, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht ausreicht. Sie ist in § 42 SGB XI geregelt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn häusliche Pflege zeitweise, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich ist und auch teilstationäre Pflege nicht ausreicht (§ 42 Abs. 1 SGB XI).
  • Typische Anlässe sind eine Übergangszeit nach einer stationären Behandlung oder sonstige Krisensituationen (§ 42 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).
  • Der Anspruch ist auf acht Wochen je Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt pflegebedingte Aufwendungen höchstens bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro (§ 42 Abs. 2, § 42a SGB XI), den auch die Verhinderungspflege nutzt.
  • Kosten, Eigenanteile und Antrag erklärt der Ratgeber Kurzzeitpflege.
Inhalt dieser Seite8 Abschnitte
  1. Definition und Rechtsgrundlage
  2. Wichtige Regeln im Überblick
  3. Abgrenzung zu Verhinderungspflege und Tagespflege
  4. Bedeutung in der häuslichen Pflege
  5. Häufige Fragen
  6. Verwandte Begriffe
  7. Mehr zum Thema
  8. Weiter

Definition und Rechtsgrundlage

Kurzzeitpflege ist nach § 42 SGB XI die Pflege in einer vollstationären Einrichtung für Menschen, die sonst zu Hause gepflegt werden. Das Bundesgesundheitsministerium nennt zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege. In begründeten Einzelfällen ist sie auch in anderen geeigneten Einrichtungen möglich, etwa der Behindertenhilfe, wenn eine zugelassene Pflegeeinrichtung nicht möglich oder nicht zumutbar ist (§ 42 Abs. 3 SGB XI).

Die Leistung ist an den Pflegegrad gebunden, aber nicht betragsmäßig gestaffelt: Sie steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Wer keinen Pflegegrad 2 bis 5 hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten (BMG).

Wichtige Regeln im Überblick

Die folgenden Eckdaten stammen aus dem Gesetzestext. Beträge und Beispiele zu Eigenanteilen stehen im Ratgeber.

Gesetzestext und BMG-Erläuterung (Stand 16.03.2026), Abruf 09.10.2026
FrageRegelGrundlage
Wie lange?bis zu acht Wochen je Kalenderjahr§ 42 Abs. 2 SGB XI
Wie viel?pflegebedingte Aufwendungen inklusive Betreuung und medizinischer Behandlungspflege bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro je Kalenderjahr, gemeinsam mit der Verhinderungspflege§ 42 Abs. 2, § 42a Abs. 1 SGB XI
Pflegegeld während des Aufenthalts?die Hälfte des bisherigen anteiligen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr§ 38 Satz 4 SGB XI
Pflegegrad 1?kein Anspruch nach § 42, aber der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat lässt sich einsetzenBMG, § 45b SGB XI
AbrechnungDie Einrichtung muss nach dem Aufenthalt eine Übersicht der Aufwendungen aushändigen und den Betrag für den Gemeinsamen Jahresbetrag ausweisen§ 42a Abs. 3 SGB XI

Abgrenzung zu Verhinderungspflege und Tagespflege

Kurzzeitpflege findet in einer Einrichtung statt und ersetzt die häusliche Pflege vorübergehend. Verhinderungspflege ersetzt dagegen die Pflegeperson, wenn sie ausfällt, und kann zu Hause stattfinden. Tagespflege ist teilstationär: Die Person übernachtet weiter zu Hause. Kurzzeitpflege kommt nach dem Gesetz erst in Betracht, wenn auch teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Beide Leistungen, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, teilen sich seit dem Gemeinsamen Jahresbetrag ein Budget. Wie das gerechnet wird, erklärt der Ratgeber Gemeinsamer Jahresbetrag.

Bedeutung in der häuslichen Pflege

Für Angehörige ist Kurzzeitpflege vor allem eine Brücke: nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die Wohnung noch nicht vorbereitet ist, oder bei einer Krise. Zu den Kosten gehört nach pflegeberatung.de, dass Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung meist selbst zu tragen sind; dafür lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen. Die Pflegeberatung der Kasse hilft bei der Platzsuche (Pflegeberatung). Ob Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in dieser Zeit weiter bezogen werden, regelt der Ratgeber Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Häufige Fragen

Was ist Kurzzeitpflege einfach erklärt?

Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Pflege in einer vollstationären Einrichtung, wenn die Pflege zu Hause zeitweise nicht möglich ist, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt (§ 42 SGB XI).

Wann besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Ab Pflegegrad 2, wenn häusliche Pflege zeitweise, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und teilstationäre Pflege nicht ausreicht (§ 42 Abs. 1 SGB XI).

Wie lange wird Pflegegeld bei Kurzzeitpflege bezahlt?

Die Hälfte des bisherigen anteiligen Pflegegeldes wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt (§ 38 SGB XI).

Welche Kosten übernimmt die Kasse bei Kurzzeitpflege?

Die Pflegekasse übernimmt pflegebedingte Aufwendungen einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro (§ 42 Abs. 2, § 42a SGB XI). Ohne Pflegegrad 2 bis 5 kann unter bestimmten Voraussetzungen die Krankenversicherung zuständig sein (BMG).

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?

Kurzzeitpflege findet in einer vollstationären Einrichtung statt. Verhinderungspflege ersetzt die ausfallende Pflegeperson und kann zu Hause erbracht werden. Beide teilen sich den Gemeinsamen Jahresbetrag (§ 42a SGB XI).

Verwandte Begriffe

Amtliche Quelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
  3. § 42 SGB XI (Kurzzeitpflege)
  4. § 42a SGB XI (Gemeinsamer Jahresbetrag)
  5. § 38 SGB XI (Kombinationsleistung)
  6. BMG: Vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege
  7. pflegeberatung.de: Kurzzeitpflege

So arbeiten wir mit Quellen

Mehr zum Thema

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Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.