Zum Inhalt springen

Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der BKK Groz-Beckert

Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der BKK Groz-Beckert. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.

  • Stand: 09/2026
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 6 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

In einem Satz

Bei der BKK Groz-Beckert gilt wie bei allen Pflegekassen: Anspruch ab Pflegegrad 1, Voraussetzung ist die Pflege in der eigenen Häuslichkeit, Obergrenze 42 Euro im Monat.

Steckbrief: BKK Groz-Beckert

Anspruch
ab Pflegegrad 1, bis 42 Euro im Monat
Kassenart
Betriebskrankenkasse (BKK)
Wählbarkeit
betriebsbezogen, nicht frei wählbar
Geöffnet in
betriebsbezogen (nur für Mitarbeitende wählbar)
Zusatzbeitrag
4,20 %
Internetseite
bkk-gb.de

Wer zum ersten Mal einen Antrag bei der BKK Groz-Beckert stellt, unterschätzt meist, wie wenig davon tatsächlich Papierarbeit ist. Diese Seite beschreibt den Weg Schritt für Schritt.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)

Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Inhalt dieser Seite9 Abschnitte
  1. Anspruch auf einen Blick
  2. Was die Pflegekasse zahlt
  3. Was über die Kasse bekannt ist
  4. Vom Antrag bis zur Lieferung
  5. Was enthalten ist
  6. Was hier nicht dazugehört
  7. Anspruch in einer Minute prüfen
  8. Auch interessant
  9. Was oft gefragt wird

Anspruch auf einen Blick

Maßgeblich ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Er knüpft den Anspruch an zwei Punkte: einen anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 und häusliche Pflege. Wer die Pflege konkret leistet, wird im Gesetz nicht eingegrenzt.

Wer den Antrag über einen Leistungserbringer stellt, unterschreibt die Kostenübernahme und gibt die Abwicklung ab. Der Anspruch selbst ändert sich dadurch nicht.

Was die Pflegekasse zahlt

Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Übertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Eine Auszahlung als Geld ist nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von Aufwendungen der Pflegekassen, nicht von einem Betrag für die Versicherten.

Eckdaten 2026
Anspruch abPflegegrad 1
KassenartBetriebskrankenkasse (BKK)
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Zusatzbeitrag4,20 %
Übertrag in den Folgemonatnicht möglich

Der Anspruch bleibt vor allem deshalb ungenutzt, weil er nicht beworben wird. Pflegegeld kennt fast jeder, weil es auf dem Kontoauszug auftaucht. Verbrauchsmaterial dagegen taucht nirgends auf, solange niemand danach fragt. Wer keinen Pflegedienst hat, der darauf hinweist, erfährt häufig über Jahre nichts davon und kauft Handschuhe und Desinfektion weiter im Drogeriemarkt.

Weil es sich um Bundesrecht handelt, ist der Anspruch bei jeder Pflegekasse gleich. Unterschiede zwischen den Kassen betreffen den Zusatzbeitrag, den Service und die Formulare, nicht den Betrag und nicht die Voraussetzungen. Wer mit einem höheren Betrag wirbt, meint etwas anderes oder irrt.

Was über die Kasse bekannt ist

Der Zusatzbeitrag von 4,20 % gehört zu den höheren Werten; der Durchschnitt liegt bei 3,37 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Die BKK Groz-Beckert ist nach der amtlichen Liste betriebsbezogen geöffnet und damit nicht frei wählbar. Am gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel ändert das nichts: Er gilt für alle Versicherten gleich.

Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Vom Antrag bis zur Lieferung

Es genügt ein Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und enthält die Versichertendaten, den Namen der Pflegeperson, die Pflegeadresse und eine Unterschrift. Die Entscheidung kommt als Bescheid.

Den Antrag können Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse stellen. Sie können die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.

Anspruch monatlich nutzen

Der Betrag entsteht jeden Monat neu und verfällt am Monatsende. Zusammenstellen, unterschreiben, und die Lieferung läuft.

Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)

Innerhalb der Obergrenze von 42 Euro zahlen Sie nichts. Ob ein Anspruch im Einzelfall besteht, entscheidet Ihre Pflegekasse.

Was enthalten ist

Welche Artikel zählen, steht in der Produktgruppe 54 des Verzeichnisses nach § 139 SGB V. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.

Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.

Was hier nicht dazugehört

Die Zuordnung folgt keiner Preislogik. Ein günstiges Produkt kann über die Krankenkasse laufen und ein teures über die Pflegekasse. Entscheidend ist der Zweck: Dient der Gegenstand der Krankenbehandlung oder dem Behinderungsausgleich, greift das Fünfte Buch. Erleichtert er die Pflege oder wird er dabei verbraucht, greift das Elfte.

Nicht Teil des Anspruchs sind Transport- oder Versandkosten als eigene Position. Sie sind in der Regel in der Leistung enthalten. Wer eine gesonderte Rechnung für Versand erhält, sollte nachfragen, worauf sie beruht, denn innerhalb der Obergrenze soll kein Eigenanteil entstehen.

Ein praktischer Punkt ist die Größe bei Handschuhen. Wird die Pflege von mehreren Personen übernommen, passt selten eine Größe für alle. Zwei Größen nebeneinander sind meist die bessere Lösung als eine mittlere, weil zu große Handschuhe rutschen und zu kleine reißen. Beides führt dazu, dass mehr verbraucht wird als nötig.

Anspruch in einer Minute prüfen

Pflegebox-Check · 3 Angaben

Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegegrad auswählen, und das Ergebnis erscheint an dieser Stelle.

Orientierung ohne Gewähr: Sonderfälle wie eine laufende Kurzzeitpflege sind nicht berücksichtigt. Es entscheidet die Pflegekasse.

Auch interessant

Was oft gefragt wird

Gibt es eine Zuzahlung wie bei Medikamenten?

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fällt keine Zuzahlung an, solange die Monatsobergrenze eingehalten wird.

Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.

Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?

Eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.

Kann ich Produkte aus der Drogerie einreichen?

Bei der Kostenerstattung kommt es darauf an, dass es sich um Produktarten der Produktgruppe 54 handelt. Ob ein konkretes Produkt anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse.

Kann ich die Produkte jeden Monat ändern?

In der Regel ja. Die Zusammenstellung ist nicht fest, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

Ändert sich etwas, wenn ich die Kasse wechsle?

Der gesetzliche Anspruch bleibt gleich, er ist bundesweit identisch. Der Antrag ist bei der neuen Pflegekasse neu zu stellen.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)

Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Verbindliche Stelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der BKK Groz-Beckert

So arbeiten wir mit Quellen

Wer den Anspruch einmal geklärt hat, muss sich in der Regel nicht mehr darum kümmern. Der Aufwand fällt einmal an, der Nutzen jeden Monat.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien