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Pflegebox und Pflegehilfsmittel bei der EY Betriebskrankenkasse

Anspruch, Betrag, Antragsweg und Produktauswahl für Versicherte der EY Betriebskrankenkasse. Mit den amtlichen Angaben zur Kasse und den Rechtsgrundlagen.

  • Stand: 09/2026
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 6 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

Kurze Antwort

Bei der EY Betriebskrankenkasse gilt wie bei allen Pflegekassen: Anspruch ab Pflegegrad 1, Voraussetzung ist die Pflege in der eigenen Häuslichkeit, Obergrenze 42 Euro im Monat.

Steckbrief: EY Betriebskrankenkasse

Anspruch
ab Pflegegrad 1, bis 42 Euro im Monat
Kassenart
Betriebskrankenkasse (BKK)
Wählbarkeit
betriebsbezogen, nicht frei wählbar
Geöffnet in
betriebsbezogen (nur für Mitarbeitende wählbar)
Zusatzbeitrag
2,75 %
Internetseite
ey-bkk.de

Für Versicherte der EY Betriebskrankenkasse gilt derselbe gesetzliche Anspruch wie bundesweit. Unterschiede entstehen nicht beim Betrag, sondern beim Weg dorthin. Diese Seite trennt beides sauber.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)

Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Inhalt dieser Seite9 Abschnitte
  1. Wer hat Anspruch?
  2. Was die Pflegekasse zahlt
  3. Die Kasse im Überblick
  4. So läuft der Antrag
  5. Diese Produkte zählen dazu
  6. Wo die Grenze verläuft
  7. Anspruch in einer Minute prüfen
  8. Weitere Kassen
  9. Fragen und Antworten

Wer hat Anspruch?

Die Vorschrift dahinter ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Sie verlangt Pflegegrad 1 oder höher sowie Pflege in der Häuslichkeit. Angehörige, Bekannte und Pflegedienste sind gleichermaßen möglich, das Gesetz unterscheidet hier nicht.

Ein einmal bewilligter Anspruch muss nicht jeden Monat neu beantragt werden. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Kasse zu informieren.

Was die Pflegekasse zahlt

Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Übertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Der Betrag lässt sich nicht aufs Konto überweisen. Möglich ist die Kostenerstattung: Wer selbst kauft und Belege einreicht, bekommt die Kosten bis zur Obergrenze zurück.

Auf einen Blick (2026)
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
RechtsgrundlageElftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
Geöffnet inbetriebsbezogen (nur für Mitarbeitende wählbar)
Zusatzbeitrag2,75 %

In Familien, in denen mehrere Personen an der Pflege beteiligt sind, fällt der Punkt oft zwischen die Zuständigkeiten. Jeder nimmt an, jemand anderes habe sich darum gekümmert. Es hilft, eine Person zu benennen, die das Thema übernimmt, und den Bescheid an einem Ort abzulegen, den alle kennen. Das klingt banal, verhindert aber genau diesen Leerlauf.

Auffällig ist, wie kurz die entscheidende Passage im Vergleich zu ihrer praktischen Bedeutung ist. Zwei Sätze im Gesetz regeln eine Leistung, die Millionen Haushalte betrifft. Alles, was darüber hinaus im Umlauf ist, sind Auslegungen, Verwaltungspraxis und Erfahrungswerte, aber nicht der Gesetzestext selbst.

Die Kasse im Überblick

Der Zusatzbeitrag von 2,75 % liegt unter dem Durchschnitt von 3,37 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Die EY Betriebskrankenkasse ist nach der amtlichen Liste betriebsbezogen geöffnet und damit nicht frei wählbar. Am gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel ändert das nichts: Er gilt für alle Versicherten gleich.

Die Kasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkasse (BKK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

So läuft der Antrag

Der Weg ist bei allen Pflegekassen derselbe: Antrag auf Kostenübernahme stellen, Bescheid abwarten, danach läuft die monatliche Versorgung. Benötigt werden in der Regel Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person, der Name der Pflegeperson, die Adresse, an der gepflegt wird, und eine Unterschrift.

Den Antrag können Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse stellen. Sie können die Abwicklung auch abgeben: Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben, den Rest übernehmen wir.

Monatliche Lieferung einrichten

Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.

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Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Über eine Bewilligung entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse.

Diese Produkte zählen dazu

Was in die monatliche Zusammenstellung darf, ergibt sich aus der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses. Dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Schutzservietten und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.

Die Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und lässt sich in der Regel monatlich anpassen. Welche Produkte konkret zur Verfügung stehen, steht auf der Produktübersicht.

Wo die Grenze verläuft

Für den Alltag heißt das: Zwei Anträge sind oft kein Zeichen von Bürokratie, sondern der schnellste Weg. Wer alles in ein Schreiben packt, zwingt die Kasse dazu, es intern aufzuteilen und weiterzuleiten. Wer von vornherein trennt, bekommt zwei Entscheidungen, die unabhängig voneinander laufen und sich nicht gegenseitig aufhalten.

Nicht erfasst sind außerdem Geräte, die dauerhaft bleiben. Ein Toilettenstuhl, ein Badewannenlift oder ein Pflegebett sind technische Hilfen und werden gesondert beantragt. Dass sie ebenfalls unter den Oberbegriff Pflegehilfsmittel fallen, macht sie nicht zu Verbrauchsmaterial im Sinne der Monatsobergrenze.

Werden zwei Personen im selben Haushalt gepflegt, besteht der Anspruch zweimal. Die Obergrenze gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Wohnung. Das wird regelmäßig übersehen, gerade bei älteren Ehepaaren, bei denen beide einen Pflegegrad haben und nur ein Antrag gestellt wurde.

Anspruch in einer Minute prüfen

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Das gilt für Ihre Situation

Wählen Sie oben den Pflegegrad, dann erscheint hier das Ergebnis.

Grundlage ist der Gesetzestext, nicht Ihr konkreter Fall. Eine verbindliche Auskunft gibt nur die Pflegekasse.

Weitere Kassen

Fragen und Antworten

Bekomme ich die Pflegebox bei der EY Betriebskrankenkasse wirklich kostenlos?

Sie zahlen nichts, solange die Zusammenstellung die Obergrenze von 42 Euro im Monat nicht überschreitet. Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.

Was passiert, wenn ich einen Monat nichts bestelle?

Der Anspruch für diesen Monat verfällt. Ansparen oder Übertragen ist nicht möglich, die Obergrenze gilt je Kalendermonat.

Wird der Betrag auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und werden weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.

Wer entscheidet über meinen Antrag?

Die Pflegekasse, die bei der EY Betriebskrankenkasse angesiedelt ist. Weder wir noch ein Lieferant treffen diese Entscheidung.

Muss ich den Antrag bei der EY Betriebskrankenkasse jedes Jahr neu stellen?

In der Regel nicht. Eine einmal erteilte Bewilligung läuft fort. Ändert sich die Pflegesituation, ist die Pflegekasse zu informieren.

Zählt Waschlotion zur Pflegebox?

Kosmetische Waschlotion ist keine Produktart der Gruppe 54. Sie kann mitgeliefert werden, fällt dann aber nicht unter die Kostenübernahme.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

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Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Amtliche Quelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der EY Betriebskrankenkasse

So arbeiten wir mit Quellen

Im Zweifel gilt immer die schriftliche Auskunft der Pflegekasse. Alles andere ist Orientierung, auch diese Seite.

Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien