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Pflegegeld-Auszahlung: Wann das Geld kommt und was das Gesetz regelt

Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld monatlich auf das Konto der pflegebedürftigen Person. Einen gesetzlichen Auszahlungstag gibt es nicht. AOK, Barmer und KKH zahlen nach eigenen Angaben im Voraus, spätestens zum 1. des Monats. Gezahlt wird ab dem Antragsmonat.

  • Quellen geprüft:
  • Aktualisiert am
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 14 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

Das Wichtigste in Kürze

  • Das SGB XI nennt keinen Auszahlungstag. AOK, Barmer und KKH überweisen nach eigenen Angaben monatlich im Voraus, die AOK am letzten Werktag des Vormonats oder am ersten Werktag des Monats.
  • Die „Zahlungstermine 2026“ des Bundesamts für Soziale Sicherung betreffen den Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen, nicht das Pflegegeld auf dem Konto der Versicherten.
  • Pflegegeld gibt es ab dem Monat der Antragstellung (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Für die Zeit bis zum Bescheid zahlt die Pflegekasse nach, für Monate vor dem Antrag nicht.
  • Ein angebrochener Monat wird mit 30 Tagen gerechnet (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Ein Tag Pflegegeld entspricht 2026 zwischen 11,57 Euro (Pflegegrad 2) und 33 Euro (Pflegegrad 5).
  • Im Sterbemonat wird das Pflegegeld voll gezahlt. Was für spätere Monate überwiesen wurde, holt die Pflegekasse über die Bank zurück (§ 37 Abs. 2 SGB XI, § 118 SGB VI).
Inhalt dieser Seite11 Abschnitte
  1. An welchem Tag wird das Pflegegeld ausgezahlt?
  2. Wer bekommt das Pflegegeld und auf welches Konto?
  3. Ab wann wird das Pflegegeld gezahlt und wird nachgezahlt?
  4. Wie wird ein angebrochener Monat berechnet?
  5. Wann zahlt die Pflegekasse weniger oder gar nichts?
  6. Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn die pflegebedürftige Person stirbt?
  7. Was tun, wenn das Pflegegeld nicht ankommt?
  8. Was ändert sich 2027 beim Pflegegeld?
  9. Welche Fehler verzögern oder kosten Pflegegeld?
  10. Häufige Fragen
  11. Weiterlesen

An welchem Tag wird das Pflegegeld ausgezahlt?

Das Pflegegeld wird einmal im Monat auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Einen festen Auszahlungstag schreibt das Gesetz nicht vor. Den Zahltermin legt jede Pflegekasse selbst fest. Mehrere große Kassen zahlen nach eigenen Angaben im Voraus, spätestens zum Monatsersten.

Das SGB XI regelt die Höhe je Kalendermonat (§ 37 Abs. 1 SGB XI), aber keinen Zahltag. Ergänzend gilt § 41 SGB I: Sozialleistungen werden mit ihrem Entstehen fällig, soweit das Fachgesetz nichts anderes bestimmt. Eine Regel wie „immer am ersten Werktag“ steht in keinem Gesetz.

Verbindlich ist deshalb die Angabe der eigenen Pflegekasse. Wir haben am 9. Oktober 2026 die Pflegegeld-Seiten von drei Kassen geprüft. Die Tabelle zeigt, was sie selbst zum Zahltermin schreiben.

Fällt der Monatserste auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Gutschrift je nach Kasse und Bank. Wer den genauen Termin wissen will, fragt bei der Pflegekasse nach oder schaut im Bewilligungsbescheid.

Was Pflegekassen selbst zum Zahltermin schreiben
PflegekasseAngabe zum ZahlterminQuelle, geprüft 09.10.2026
AOKZahlung im Voraus, am letzten Werktag des Vormonats oder am ersten Werktag des laufenden Monatsaok.de, Seite Pflegegeld
Barmermonatlich im Voraus, spätestens zum 1. eines Monats verfügbarbarmer.de, Seite Pflegegeld
KKHÜberweisung immer zum 1. eines Monatskkh.de, Seite Pflegegeld
Gesetz (SGB XI)kein Auszahlungstag geregelt; Fälligkeit mit Entstehen (§ 41 SGB I)gesetze-im-internet.de

Wer bekommt das Pflegegeld und auf welches Konto?

Das Pflegegeld bekommt die pflegebedürftige Person. Sie ist Anspruchsinhaberin, auch wenn Angehörige pflegen. Die Pflegekasse überweist kostenfrei auf das Konto, das im Antrag angegeben ist (§ 47 Abs. 1 SGB I).

Die AOK schreibt, dass das Pflegegeld grundsätzlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird. Die Barmer bietet an, die Zahlung auf Wunsch direkt an die Pflegeperson anzuweisen. Ob und wie das geht, regelt jede Kasse im eigenen Formular.

Ein neues Konto oder ein Umzug gehört sofort zur Pflegekasse. § 60 Abs. 1 SGB I verpflichtet dazu, Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Ohne Mitteilung kann die Zahlung ins Leere laufen oder sich verzögern.

Gibt die pflegebedürftige Person das Geld an pflegende Angehörige weiter, bleibt es dort bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei. Einzelheiten stehen im Ratgeber Ist Pflegegeld steuerpflichtig? und im Ratgeber Pflegegeld für Angehörige.

Ab wann wird das Pflegegeld gezahlt und wird nachgezahlt?

Das Pflegegeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Bis der Bescheid kommt, vergehen meist einige Wochen. Für diese Zeit zahlt die Pflegekasse nach Bewilligung in einem Betrag nach. Für Monate vor dem Antrag gibt es nichts.

Zwei Fälle regelt § 33 Abs. 1 SGB XI unterschiedlich. Fall 1: Der Antrag wird erst in einem späteren Monat gestellt als dem, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Dann zahlt die Kasse ab dem 1. des Antragsmonats, der Tag im Monat spielt keine Rolle. Fall 2: Pflegebedürftigkeit und Antrag fallen in denselben Monat. Dann zahlt die Kasse ab dem Tag der Antragstellung, frühestens ab dem Tag, an dem die Voraussetzungen vorliegen.

Rechenbeispiel Fall 1 bei Pflegegrad 2: Pflegebedürftig seit Februar, Antrag am 28. März, Bescheid im Mai. Die Kasse zahlt für März und April zusammen 694 Euro nach. Ab Mai kommen 347 Euro im Monat. Februar bleibt unbezahlt.

Rechenbeispiel Fall 2 bei Pflegegrad 3: Schlaganfall am 5. Juni, Antrag am 20. Juni. Der Anspruch beginnt am 20. Juni. Für elf Tage bis zum 30. Juni zahlt die Kasse 11 Dreißigstel von 599 Euro, also 219,63 Euro.

Für die Entscheidung hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage ab Antragseingang Zeit (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Überschreitet sie die Frist und hat sie die Verzögerung zu vertreten, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Wie der Antrag selbst funktioniert, beschreibt der Ratgeber Pflegegeld beantragen.

  1. Antrag stellenAntrag bei der Pflegekasse stellen, formlos per Telefon, Brief oder Online-Formular. Das Eingangsdatum bestimmt den Beginn der Zahlung.
  2. BegutachtungDer Medizinische Dienst begutachtet die Pflegebedürftigkeit. Die 25-Arbeitstage-Frist läuft ab Antragseingang.
  3. Bescheid prüfenPflegegrad, Leistungsart und Beginn der Leistung im Bescheid kontrollieren. Stimmt der Beginn nicht mit dem Antragsmonat überein, nachfragen.
  4. NachzahlungDie Pflegekasse zahlt die Monate seit dem Antrag in einem Betrag nach. Die Summe mit dem Bescheid abgleichen.
  5. Laufende ZahlungAb dann kommt das Pflegegeld monatlich. Den ersten Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren, damit nicht gekürzt wird.
Zeitstrahl Pflegegeld-Auszahlung: Antrag am 28. März, Bescheid spätestens nach 25 Arbeitstagen, Nachzahlung ab 1. März, danach monatliche Zahlung (AOK, Barmer und KKH nach eigenen Angaben im Voraus).
Vom Antrag bis zur ersten Zahlung: Rechenbeispiel Pflegegrad 2
Inhalt der Grafik als Text

Beispiel Pflegegrad 2, Pflegebedürftigkeit seit Februar: Der Antrag geht am 28. März bei der Pflegekasse ein. Das Pflegegeld steht ab dem 1. März zu, weil der Antrag nach dem Monat gestellt wurde, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Februar wird nicht bezahlt.

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden. Überschreitet sie die Frist selbst verschuldet, zahlt sie 70 Euro je begonnener Woche (§ 18c SGB XI).

Kommt der Bescheid im Mai, zahlt die Pflegekasse März und April nach, zusammen 694 Euro. Ab dann überweist sie 347 Euro monatlich; AOK, Barmer und KKH nach eigenen Angaben im Voraus.

Wie wird ein angebrochener Monat berechnet?

Besteht der Anspruch nicht den ganzen Monat, wird das Pflegegeld anteilig gezahlt. § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB XI setzt dafür jeden Kalendermonat mit 30 Tagen an. Ein Tag ist damit ein Dreißigstel des Monatsbetrags, im Februar genauso wie im Juli.

Die 30-Tage-Regel gilt beim Beginn und beim Ende der häuslichen Pflege, bei einem Wechsel des Pflegegrades im laufenden Monat und bei Zeiten mit halbem Pflegegeld.

Rechenbeispiel Pflegegradwechsel: Pflegegrad 3 bis zum 15. eines Monats, ab dem 16. Pflegegrad 4. Für 15 Tage gibt es 15 Dreißigstel von 599 Euro, also 299,50 Euro. Für 15 Tage gibt es 15 Dreißigstel von 800 Euro, also 400 Euro. Zusammen sind das 699,50 Euro.

Pflegegeld 2026 je Monat und je Tag
PflegegradPflegegeld je Monat (§ 37 Abs. 1)Tagessatz (Monat = 30 Tage)10 Tage
Pflegegrad 1kein Pflegegeld––
Pflegegrad 2347 Euro11,57 Euro115,67 Euro
Pflegegrad 3599 Euro19,97 Euro199,67 Euro
Pflegegrad 4800 Euro26,67 Euro266,67 Euro
Pflegegrad 5990 Euro33,00 Euro330,00 Euro

Wann zahlt die Pflegekasse weniger oder gar nichts?

Die Pflegekasse zahlt weniger, wenn neben dem Pflegegeld andere Leistungen laufen oder Pflichten versäumt werden. Ganz entfällt die Zahlung bei dauerhafter Pflege im Heim. Krankenhaus, Reha und Urlaub unterbrechen die Zahlung dagegen meist nicht.

Während einer Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt, jeweils bis zu acht Wochen im Kalenderjahr (§ 37 Abs. 2 Satz 2 SGB XI). Bei Pflegegrad 3 sind das 299,50 Euro für einen vollen Monat. Details erklärt der Ratgeber Pflegegeld bei Verhinderungspflege.

Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha wird das Pflegegeld in den ersten acht Wochen weitergezahlt (§ 34 Abs. 2 Satz 2 SGB XI). Mehrere Ratgeber nennen noch 28 Tage; maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext mit acht Wochen. Im Ausland läuft es bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weiter, in der EU, im EWR und in der Schweiz ohne diese Grenze (§ 34 Abs. 1 und 1a SGB XI).

Wer zusätzlich einen Pflegedienst nutzt, erhält als Kombinationsleistung ein anteiliges Pflegegeld nach § 38 SGB XI. Wer den halbjährlichen Beratungsbesuch nicht abruft, riskiert eine Kürzung und im Wiederholungsfall den Entzug (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Den Überblick über alle Fälle enthält der Pflegegeld-Ratgeber.

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn die pflegebedürftige Person stirbt?

Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Sterbemonats voll gezahlt (§ 37 Abs. 2 Satz 3 SGB XI). Eine Kürzung auf den Sterbetag gibt es nicht. Überweisungen für die Zeit danach muss die Bank an die Pflegekasse zurückgeben.

Rechenbeispiel: Eine Person mit Pflegegrad 4 stirbt am 3. eines Monats. Die 800 Euro für diesen Monat bleiben vollständig bestehen. Das Pflegegeld für den Folgemonat, das wegen der Zahlung im Voraus schon auf dem Konto sein kann, geht zurück.

Für die Rückholung verweist § 37 Abs. 2 Satz 4 SGB XI auf § 118 Abs. 3 und 4 SGB VI. Danach gilt eine Überweisung für die Zeit nach dem Tod als unter Vorbehalt erbracht, und die Bank überweist sie an die Pflegekasse zurück. Wer das Geld vorher abgehoben oder weitergeleitet hat, muss es erstatten.

Stirbt die Person, bevor der Bescheid da ist, geht der Anspruch nicht verloren, wenn der Antrag schon gestellt war (§ 59 SGB I). Fällige Monatsbeträge stehen dann nach § 56 SGB I nacheinander dem Ehegatten, dem Lebenspartner, den Kindern, den Eltern oder dem Haushaltsführer zu, wenn sie mit der verstorbenen Person zusammengelebt haben oder von ihr wesentlich unterhalten wurden.

Was tun, wenn das Pflegegeld nicht ankommt?

Bleibt das Pflegegeld aus, liegt die Ursache meist bei Bescheid, Kontodaten oder einer laufenden Kürzung. Der schnellste Weg ist eine schriftliche Nachfrage bei der Pflegekasse mit Versichertennummer und Datum des Bescheids. Bei langen Verzögerungen gelten gesetzliche Zinsen.

Zinsen: Geldleistungen werden nach § 44 SGB I mit 4 Prozent verzinst. Die Verzinsung beginnt frühestens sechs Kalendermonate nach Eingang des vollständigen Antrags. Bei einer Nachzahlung nach langem Verfahren lohnt ein Blick in die Abrechnung der Kasse.

Verjährung: Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 45 Abs. 1 SGB I). Ein schriftlicher Antrag oder Widerspruch hemmt die Verjährung.

  1. Kontoauszug prüfen: Ist eine Gutschrift der Pflegekasse unter anderem Verwendungszweck eingegangen?
  2. Bescheid prüfen: Stimmen Pflegegrad, Leistungsart Pflegegeld und Beginn der Leistung?
  3. Beratungsbesuch prüfen: Wurde der halbjährliche Besuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI abgerufen und bestätigt?
  4. Besondere Zeiten prüfen: Lag eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, ein Heimaufenthalt oder ein Pflegedienst-Einsatz im Monat?
  5. Schriftlich nachfragen: Pflegekasse mit Versichertennummer, Bescheiddatum, Konto und betroffenem Monat anschreiben und eine Antwortfrist setzen.

Was ändert sich 2027 beim Pflegegeld?

Für 2026 bleibt alles wie beschrieben. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Er ist noch kein Gesetz. Nach dem Entwurf würde das Pflegegeld ab 2027 als Leistung „im Umfang eines Entlastungsbudgets“ neu gefasst.

Der Gesetzentwurf auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums nennt dafür 380 Euro bei Pflegegrad 2, 630 Euro bei Pflegegrad 3, 890 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.080 Euro bei Pflegegrad 5 je Monat. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wären dann keine eigene Leistung nach § 40 SGB XI mehr, sondern aus diesem Budget zu bezahlen. Die 30-Tage-Regel für angebrochene Monate bleibt im Entwurf erhalten.

Ob und in welcher Form der Bundestag das beschließt, ist offen. Was der Entwurf für die Pflegehilfsmittel bedeutet, ordnet der Ratgeber Pflegehilfsmittel und die geplante Reform ein. Bis zu einer Verabschiedung gelten die Beträge und Regeln des aktuellen SGB XI.

Welche Fehler verzögern oder kosten Pflegegeld?

Fünf Fehler führen bei der Auszahlung am häufigsten zu Lücken oder Verlusten.

  • Antrag aufschieben: Gezahlt wird ab dem Antragsmonat, nicht ab Beginn der Pflegebedürftigkeit.
  • Kontowechsel nicht melden: Die Pflegekasse überweist auf das zuletzt angegebene Konto.
  • BAS-Termine für Pflegegeld-Termine halten: Sie betreffen nur den Ausgleich zwischen den Kassen.
  • Beratungsbesuch vergessen: Ohne halbjährlichen Besuch droht eine Kürzung.
  • Zahlungen nach dem Tod verbrauchen: Pflegegeld für Monate nach dem Sterbemonat fordert die Kasse zurück.

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Häufige Fragen

Wann wird das Pflegegeld für diesen Monat ausgezahlt?

Das hängt von der Pflegekasse ab. AOK, Barmer und KKH zahlen nach eigenen Angaben im Voraus, also spätestens zum 1. des laufenden Monats; die AOK teils schon am letzten Werktag des Vormonats. Ein gesetzlicher Zahltag existiert nicht.

Wann wird das Pflegegeld für Januar 2026 ausgezahlt?

Bei Kassen, die im Voraus zahlen, kommt das Januar-Pflegegeld Ende Dezember oder Anfang Januar. Ein bundesweit einheitlicher Termin existiert nicht. Den genauen Tag nennt die eigene Pflegekasse.

Wann und wie wird das Pflegegeld ausgezahlt?

Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld einmal im Monat kostenfrei auf das im Antrag angegebene Konto der pflegebedürftigen Person (§ 47 SGB I). Gezahlt wird ab dem Monat der Antragstellung, die Zeit bis zum Bescheid wird nachgezahlt.

Wann muss das Pflegegeld auf dem Konto sein?

Eine gesetzliche Frist für den Zahltag gibt es nicht. Die Barmer schreibt, dass das Pflegegeld spätestens zum 1. eines Monats verfügbar ist, die KKH überweist zum 1. Ist das Geld nach einigen Tagen nicht da, hilft eine schriftliche Nachfrage bei der Pflegekasse.

Sind die Zahlungstermine 2026 des Bundesamts für Soziale Sicherung die Pflegegeld-Termine?

Nein. Diese Termine betreffen den Finanzausgleich zwischen dem Ausgleichsfonds und den Pflegekassen. Wann das Pflegegeld auf dem Konto der Versicherten ankommt, legt die jeweilige Pflegekasse fest.

Wird das erste Pflegegeld rückwirkend gezahlt?

Ja, ab dem Monat der Antragstellung. Fallen Pflegebedürftigkeit und Antrag in denselben Monat, ab dem Tag des Antrags (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Die Monate bis zum Bescheid zahlt die Pflegekasse in einem Betrag nach.

Was passiert, wenn die Pflegekasse zu lange für den Bescheid braucht?

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden. Hat sie eine Verzögerung zu vertreten, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung (§ 18c SGB XI).

Wie viel Pflegegeld gibt es für einen halben Monat?

Der Monat wird mit 30 Tagen gerechnet (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Für 15 Tage gibt es die Hälfte des Monatsbetrags, bei Pflegegrad 3 also 299,50 Euro. Ein Tag Pflegegrad 2 entspricht 11,57 Euro.

Wird das Pflegegeld im Sterbemonat gezahlt?

Ja, bis zum Ende des Sterbemonats in voller Höhe (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Pflegegeld für die Zeit danach holt die Pflegekasse über die Bank zurück (§ 118 SGB VI).

Bekommen Angehörige das Pflegegeld, wenn die pflegebedürftige Person vor dem Bescheid stirbt?

Der Anspruch erlischt nicht, wenn der Antrag schon gestellt war (§ 59 SGB I). Fällige Beträge stehen nach § 56 SGB I Ehegatten, Lebenspartnern, Kindern, Eltern oder dem Haushaltsführer zu, wenn sie mit der Person zusammengelebt haben oder von ihr wesentlich unterhalten wurden.

Kann das Pflegegeld direkt an pflegende Angehörige überwiesen werden?

Anspruchsinhaberin ist die pflegebedürftige Person. Einige Kassen wie die Barmer bieten an, die Zahlung auf Wunsch direkt an die Pflegeperson anzuweisen. Die Voraussetzungen nennt die eigene Pflegekasse.

Wird das Pflegegeld im Krankenhaus weitergezahlt?

Ja, in den ersten acht Wochen eines Krankenhausaufenthalts oder einer Reha in voller Höhe (§ 34 Abs. 2 SGB XI). Danach ruht der Anspruch. Angaben von 28 Tagen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Gesetz.

Amtliche Quelle

  1. § 37 SGB XI (Pflegegeld)
  2. § 33 SGB XI (Leistungsvoraussetzungen)
  3. § 34 SGB XI (Ruhen der Leistungsansprüche)
  4. § 18c SGB XI (Entscheidung über den Antrag, Fristen)
  5. § 38 SGB XI (Kombinationsleistung)
  6. § 39 SGB XI (Verhinderungspflege)
  7. § 42 SGB XI (Kurzzeitpflege)
  8. § 41 SGB I (Fälligkeit)
  9. § 44 SGB I (Verzinsung)
  10. § 45 SGB I (Verjährung)
  11. § 47 SGB I (Auszahlung von Geldleistungen)
  12. § 56 SGB I (Sonderrechtsnachfolge)
  13. § 59 SGB I (Ausschluss der Rechtsnachfolge)
  14. § 60 SGB I (Angabe von Tatsachen)
  15. § 118 SGB VI (Fälligkeit und Auszahlung, Rücküberweisung nach dem Tod)
  16. Bundesamt für Soziale Sicherung: Zahlungstermine 2026 (Finanzausgleich der Pflegeversicherung)
  17. AOK: Pflegegeld – Anspruch, Höhe, Verwendung
  18. Barmer: Pflegegeld
  19. KKH: Pflegegeld
  20. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026

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Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien