Pflegehilfsmittel bei der KKH: 42 Euro und die Regel zur Pflegeform
Auf der KKH-Seite zu Pflegehilfsmitteln steht eine Bedingung, die wir auf den anderen gelesenen Kassenseiten nicht gefunden haben: Verbrauchsprodukte stellt die KKH nach ihrer Darstellung bereit, wenn Pflegegeld oder eine Kombinationsleistung bezogen wird. Was das bedeutet, was das Gesetz an Fristen vorgibt und wie die KKH Hilfsmittel von Pflegehilfsmitteln trennt, steht hier.
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- Aktualisiert am
- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
- 7 Min. Lesezeit
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- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
- PflegeboxThema
- 54Hilfsmittelnummer
Das Wichtigste in Kürze
- Die KKH übernimmt zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel komplett bis zu 42 Euro im Monat „insgesamt“; Mehrkosten darüber tragen Versicherte, eine gesetzliche Zuzahlung fällt nicht an (kkh.de, abgerufen am 09.10.2026).
- Nach der KKH-Darstellung erhalten Versicherte die Verbrauchsprodukte, wenn sie Pflegegeld oder Kombinationsleistungen beziehen. Bei ausschließlicher Pflege durch einen Pflegedienst muss dieser sie mitbringen, ausgenommen sind Bettschutzeinlagen.
- Über einen Antrag auf Pflegehilfsmittel muss die Pflegekasse spätestens nach drei Wochen entscheiden, mit Beteiligung von Pflegefachperson oder Medizinischem Dienst nach fünf Wochen; ohne Mitteilung des Grundes gilt die Leistung danach als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
- Die KKH-Servicehotline erreichen Sie 24 Stunden täglich unter 0800 5548640554.
Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.
Inhalt dieser Seite13 Abschnitte
- Pflegegeld, Kombileistung, Sachleistung: wer bekommt was
- Was „insgesamt 42 Euro“ für die Bestellung heißt
- Fristen und Genehmigung nach dem Gesetz
- Hilfsmittel nach SGB V: bei der KKH ein anderer Weg
- Diese Produkte zählen dazu
- Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
- Der Weg zum Antrag
- Wie viel übernommen wird
- Was oft gefragt wird
- Weiter zur Kasse
- Weitere Themen bei der Kaufmännische Krankenkasse
- Pflegebox bei anderen Pflegekassen
Pflegegeld, Kombileistung, Sachleistung: wer bekommt was
Die KKH schreibt, Pflegebedürftige erhielten zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, wenn sie einen Pflegegrad von 1 bis 5 haben und von der KKH Pflegegeld oder Kombinationsleistungen bekommen. Gemeint sei die Pflege im privaten Wohnumfeld, ganz durch eine Privatperson oder teils durch Privatperson und teils durch einen ambulanten Pflegedienst.
Wird ausschließlich durch einen Pflegedienst gepflegt, die KKH spricht hier von Sachleistung, muss dieser die Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel mitbringen. Die KKH stellt sie in diesem Fall nicht mehr zur Verfügung, ausgenommen Bettschutzeinlagen.
Der Gesetzestext nennt diese Einschränkung nicht ausdrücklich. § 40 Abs. 2 SGB XI begrenzt nur den Monatsbetrag auf 42 Euro. Wie die KKH Pflegegrad 1 behandelt, wo es kein Pflegegeld gibt, sagt die Seite nicht. In beiden Fällen lohnt die Nachfrage bei der Servicestelle, bevor Sie einen Anbieter beauftragen.
| Pflegesituation | Verbrauchsprodukte laut KKH |
|---|---|
| Pflege nur durch Angehörige oder andere Privatpersonen (Pflegegeld) | bis 42 Euro im Monat von der KKH |
| Pflege teils privat, teils durch einen Pflegedienst (Kombinationsleistung) | bis 42 Euro im Monat von der KKH |
| Pflege ausschließlich durch einen Pflegedienst (Sachleistung) | Pflegedienst bringt die Produkte mit; Bettschutzeinlagen ausgenommen |
| Pflegegrad 1 | auf der KKH-Seite nicht eigens genannt, bei der KKH nachfragen |
Was „insgesamt 42 Euro“ für die Bestellung heißt
Die KKH formuliert, die Pflegekasse übernehme die Produkte „komplett bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 42 EUR insgesamt“. Mehrkosten darüber tragen Sie als Versicherte. Eine Zuzahlungspflicht gibt es nach der KKH nicht.
Wer Produkte aus mehreren Quellen kombiniert, etwa Bettschutz vom Lieferanten und Handschuhe aus der Drogerie, rechnet beides zusammen. Die Kostenerstattung gegen Beleg ist nach der KKH grundsätzlich bei Verbrauchsprodukten möglich; ein Einreichungsweg dafür ist auf der Seite nicht beschrieben. Den Antragsweg zur Genehmigung zeigt Pflegehilfsmittel bei der KKH beantragen.
Fristen und Genehmigung nach dem Gesetz
Die KKH schreibt zur Bearbeitungsdauer nur, sie erfolge „schnellstmöglich und unverzüglich“, und nennt die Prüfung der Notwendigkeit, gegebenenfalls mit dem Medizinischen Dienst. Das Gesetz ist konkreter: Die Pflegekasse hat zügig, spätestens nach drei Wochen zu entscheiden. Wird eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt, sind es fünf Wochen. Wurde das Mittel bei der Antragstellung von einer Pflegefachperson empfohlen, bleibt es bei drei Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Kann die Kasse die Frist nicht einhalten, muss sie den Grund rechtzeitig schriftlich mitteilen. Fehlt eine Mitteilung mit hinreichendem Grund, gilt die Leistung nach Fristablauf als genehmigt. Die Regel gilt für jeden Antrag auf Pflegehilfsmittel, nicht nur für technische Mittel.
| Fall | Frist nach Antragseingang |
|---|---|
| Normaler Antrag | drei Wochen |
| Prüfung durch Pflegefachperson oder Medizinischen Dienst | fünf Wochen |
| Empfehlung einer Pflegefachperson bei Antragstellung | drei Wochen |
| Keine Entscheidung und keine Mitteilung des Grundes | Leistung gilt als genehmigt |
Hilfsmittel nach SGB V: bei der KKH ein anderer Weg
Für Hilfsmittel der Krankenversicherung beschreibt die KKH vier Schritte: Empfehlung von Arztpraxis, Pflegedienst, Krankenhaus oder Medizinischem Dienst, dann eine Verordnung, dann die Suche eines Anbieters und schließlich die Genehmigung per Post. Wurde das Hilfsmittel vom Medizinischen Dienst oder einem ambulanten Pflegedienst empfohlen, lassen Sie sich das im Pflegegutachten oder auf einem separaten Formular bestätigen; eine zusätzliche Verordnung braucht die KKH dann nicht.
Bei Hilfsmitteln, die die KKH erst prüfen muss, reichen Sie das Rezept an KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover ein, geben es in der Servicestelle ab oder laden es in „Meine KKH“ hoch. Diese Regeln gelten für Rollstuhl, Hörgerät und Co., nicht für die Verbrauchsprodukte.
Diese Produkte zählen dazu
- Die Pflegebox ist kein eigenes Produkt der Kasse, sondern die praktische Form, in der der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI eingelöst wird.
- Zusammengestellt wird die Box aus Produktarten der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses.
- Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
- Die Zusammenstellung lässt sich in der Regel monatlich ändern, wenn sich der Bedarf ändert.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
Der Weg zum Antrag
Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.
Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von Ihnen kommt.
Pflegebox zusammenstellen
Produkte auswählen, Daten eintragen, einmal unterschreiben. Solange die Zusammenstellung 42 Euro im Monat nicht überschreitet, zahlen Sie nichts.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, bis 42 Euro im Monat. Eine Zusage zur Bewilligung können wir nicht geben.
Wie viel übernommen wird
Was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist weg. Ein Übertrag in den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
|---|---|
| Zusatzbeitrag | 3,78 % |
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
| Übertrag in den Folgemonat | nicht möglich |
| Geöffnet in | bundesweit |
Was oft gefragt wird
Wie hoch ist die Pflegehilfsmittelpauschale im Jahr 2026?
Bei der KKH bis zu 42 Euro im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, ohne Zuzahlung. Das ist der gesetzliche Höchstbetrag nach § 40 Abs. 2 SGB XI.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Pflegehilfsmittel zu erhalten?
Ein Pflegegrad und die Pflege im privaten Wohnumfeld. Die KKH nennt zusätzlich, dass sie Verbrauchsprodukte bereitstellt, wenn Pflegegeld oder Kombinationsleistungen bezogen werden.
Was kann man alles als Pflegehilfsmittel bekommen?
Zum Verbrauch bestimmt sind laut KKH zum Beispiel Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen. Technische Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Pflegebetten, Pflegeliegestühle, Waschsysteme und Hausnotrufsysteme.
Was gilt bei der KKH, wenn nur ein Pflegedienst pflegt?
Dann muss der Pflegedienst Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel mitbringen, die KKH stellt sie laut ihrer Seite nicht mehr zur Verfügung. Bettschutzeinlagen sind ausgenommen.
Wie schnell muss die KKH über einen Antrag auf Pflegehilfsmittel entscheiden?
Spätestens nach drei Wochen, bei Beteiligung von Pflegefachperson oder Medizinischem Dienst nach fünf Wochen. Fehlt eine begründete Mitteilung, gilt die Leistung danach als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.
Amtliche Quelle
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
- Internetseite der Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- § 78 SGB XI (Verträge über Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis)
- § 33 SGB V (Hilfsmittel)
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
- KKH: Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
- KKH: Hilfsmittel beantragen (abgerufen 09.10.2026)
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Vieles klingt komplizierter, als es ist. Zwischen Pflegegrad und Lieferung stehen genau zwei Schritte: Antrag und Zusage.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Betreiber ist die Einfach zum Angebot GmbH, die selbst eine Pflegebox anbietet. Wir ersetzen keine Sozialrechtsberatung.
Fachlich verantwortlich
Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.
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