Pflegehilfsmittel bei der KNAPPSCHAFT: 42 Euro, Eigenanteil und Doppelversorgung
Die KNAPPSCHAFT beschreibt auf ihrer Pflegehilfsmittel-Seite Punkte, die auf anderen Seiten fehlen: wann ein Eigenanteil fällig wird, was bei zwei Lieferanten passiert und welche Sätze Anrufer benutzen. Hier steht, was das für eine monatliche Pflegebox heißt.
- Quellen geprüft:
- Aktualisiert am
- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
- 7 Min. Lesezeit
Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet
- 42 Euromonatliche Obergrenze
- ab Grad 1Anspruch besteht
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- 54Hilfsmittelnummer
Das Wichtigste in Kürze
- Die KNAPPSCHAFT zahlt bei erfüllten Voraussetzungen bis zu 42 Euro im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Zuzahlungen fallen dafür nicht an, Voraussetzung ist ein Pflegegrad (knappschaft.de, abgerufen am 09.10.2026).
- Einen Eigenanteil zahlen Sie laut KNAPPSCHAFT nur, wenn Sie eine medizinisch nicht erforderliche Menge oder besonders spezielle Produkte wünschen; unterschreiben Sie eine Mehrkostenvereinbarung nur, wenn Sie das wirklich wollen.
- Liefert schon ein anderer Vertragspartner, kann die KNAPPSCHAFT Kosten nicht oder nicht vollständig übernehmen. Ein Lieferant genügt.
- Die Kosten rechnet Ihr Leistungserbringer direkt mit der KNAPPSCHAFT ab; Sie gehen nicht in Vorleistung.
Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.
Inhalt dieser Seite15 Abschnitte
- Eigenanteil und Mehrkostenvereinbarung
- Ein Lieferant, nicht zwei: das Risiko der Doppelversorgung
- Genehmigung: was nach dem formlosen Antrag geschieht
- Welche Produkte zählen: Hilfsmittelverzeichnis mit Augenmaß
- Typische Sätze von Werbeanrufern
- Zur Einordnung
- Der Inhalt im Überblick
- Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
- Der Weg zum Antrag
- Wie viel übernommen wird
- Was oft gefragt wird
- Weiter zur Kasse
- Weitere Themen bei der KNAPPSCHAFT
- Pflegebox bei anderen Pflegekassen
Eigenanteil und Mehrkostenvereinbarung
Bei Verbrauchsprodukten ist die Rechnung bei der KNAPPSCHAFT einfach: Bis 42 Euro im Monat zahlt die Pflegekasse, Zuzahlungen entfallen. Für technische Pflegehilfsmittel gilt das nicht, dort fallen zehn Prozent des Produktpreises an, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel, außer bei Zuzahlungsbefreiten und unter 18-Jährigen.
Einen Eigenanteil nennt die KNAPPSCHAFT in zwei Fällen: wenn Sie mehr Produkte möchten, als medizinisch erforderlich ist, oder bei besonders speziellen Produkten. Dann kann der Leistungserbringer eine Mehrkostenvereinbarung vorlegen. Die Kasse warnt ausdrücklich davor, sie ohne Not zu unterschreiben: Alle Vertragspartner seien verpflichtet, in der notwendigen Menge und mit hochwertigen Produkten ohne Eigenanteil zu versorgen. Deshalb zahlen Versicherte in der Regel keine Aufzahlung.
| Situation | Was Sie zahlen | Hinweis der KNAPPSCHAFT |
|---|---|---|
| Verbrauchsprodukte bis 42 Euro | nichts | keine Zuzahlung |
| Mehr als medizinisch erforderlich | die Mehrkosten | Mehrkostenvereinbarung nur unterschreiben, wenn Sie das wollen |
| Besonders spezielles Produkt | die Mehrkosten | wie oben |
| Technisches Hilfsmittel | 10 %, höchstens 25 Euro | außer zuzahlungsbefreit oder unter 18 Jahren |
Ein Lieferant, nicht zwei: das Risiko der Doppelversorgung
Im Warnabschnitt zu unerwünschter Telefonwerbung nennt die KNAPPSCHAFT eine Folge, die leicht übersehen wird: Am Ende steht das Risiko, dass die Kosten nicht oder nicht vollständig übernommen werden, weil bereits ein anderer Vertragspartner liefert oder weil Produkte geliefert werden, die nicht zu den übernahmefähigen Hilfsmitteln gehören.
Praktisch heißt das: Wechseln Sie den Lieferanten, kündigen Sie die bisherige Lieferung zuerst und klären Sie den Zeitpunkt, bevor die neue beginnt. Wer sich gleichzeitig bei zwei Anbietern „versorgen“ lässt, riskiert, dass die Kasse einen von beiden nicht bezahlt. Kriterien für die Anbieterwahl nennt der Ratgeber Pflegebox-Anbieter vergleichen.
Genehmigung: was nach dem formlosen Antrag geschieht
Bei den meisten Pflegehilfsmitteln ist laut KNAPPSCHAFT ein Genehmigungsverfahren nötig. Sie oder Ihr Leistungserbringer erhalten dann eine Genehmigung oder eine Ablehnung. Eine Verordnung vereinfacht der Kasse die Prüfung der Notwendigkeit, verlangt wird sie nicht; in manchen Fällen zieht sie den Sozialmedizinischen Dienst hinzu. Das deckt sich mit dem Gesetz: Die Pflegekasse kann in geeigneten Fällen die Notwendigkeit unter Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes überprüfen lassen (§ 40 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).
Wer unsicher ist, kann eine Pflegefachkraft um eine Empfehlung bitten. Wird sie bei der Antragstellung vorgelegt und ist nicht älter als zwei Wochen, wird die Notwendigkeit unter den Voraussetzungen der Richtlinien vermutet (§ 40 Abs. 6 SGB XI). Den Weg zum Antrag zeigt Pflegehilfsmittel bei der KNAPPSCHAFT beantragen.
Welche Produkte zählen: Hilfsmittelverzeichnis mit Augenmaß
Die KNAPPSCHAFT verweist für Produkte auf das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, mit einem Zusatz, der in der Praxis zählt: Nicht jedes dort aufgeführte Produkt ist für jeden geeignet. Eine Versorgung erfolgt nur, wenn sie in Ihrer individuellen Situation erforderlich ist.
Für Verbrauchsprodukte ist die Produktgruppe 54 maßgeblich. Eine Übersicht mit den Anwendungsorten steht unter Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Vertragspartner der KNAPPSCHAFT lassen sich über den „Hilfsmittelkompass“ auf der Kassenseite finden.
Typische Sätze von Werbeanrufern
Die KNAPPSCHAFT beschreibt das Muster genau: Firmen geben sich als Pflegekasse aus oder behaupten, im Auftrag der Pflegekasse anzurufen. Danach erscheint ein Schreiben mit dem Satz, die Pflegekasse habe die Versorgung bereits genehmigt und brauche nur noch eine Unterschrift zur Bestätigung. Tatsächlich wurde der Antrag von der Firma selbst gestellt oder unterschrieben.
Seit diesem Jahr sollen neue Verträge solche Anrufe ausdrücklich verbieten, und Anträge müssen von Versicherten oder ihrer gesetzlichen Vertretung persönlich unterschrieben werden. Trotzdem kommt es weiter zu Anrufen. Die KNAPPSCHAFT empfiehlt aufzulegen, auch bei einer Bandansage, die zum Tastendruck auffordert.
Zur Einordnung
Unsere Betreiberin vermittelt selbst Pflegeboxen. Die Hinweise der KNAPPSCHAFT gelten für jeden Anbieter, auch für uns: Gewählt wird ein Lieferant, genehmigt wird der Antrag der Kasse, und nichts wird am Telefon unterschrieben.
Der Inhalt im Überblick
- Die Pflegebox ist kein eigenes Produkt der Kasse, sondern die praktische Form, in der der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI eingelöst wird.
- Zusammengestellt wird die Box aus Produktarten der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses.
- Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis zu 42 Euro im Monat. Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.
- Die Zusammenstellung lässt sich in der Regel monatlich ändern, wenn sich der Bedarf ändert.
Im Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen
Der Weg zum Antrag
Für den Antrag braucht die Pflegekasse in der Regel drei Angaben: wer gepflegt wird, wer pflegt und wo gepflegt wird. Der Pflegegrad liegt ihr bereits vor.
Beides ist möglich: der eigene Antrag bei der Kasse oder der Weg über uns, bei dem nur eine Unterschrift von Ihnen kommt.
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Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Bis zur gesetzlichen Obergrenze von 42 Euro monatlich entstehen Ihnen keine Kosten. Die Entscheidung über den Antrag trifft allein die Pflegekasse.
Wie viel übernommen wird
Ansparen funktioniert nicht: Die Obergrenze gilt je Kalendermonat und beginnt am Monatsersten wieder bei null.
Wer die Frage nach der Auszahlung stellt, meint meist die Kostenerstattung. Die gibt es, das freie Verfügen über den Betrag nicht.
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
|---|---|
| Geöffnet in | bundesweit |
| Voraussetzung | Pflege in der eigenen Häuslichkeit |
| Monatliche Obergrenze | 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
| Rechtsgrundlage | Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) |
Was oft gefragt wird
Was zahlt die KNAPPSCHAFT für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Bis zu 42 Euro im Monat bei erfüllten Voraussetzungen. Zuzahlungen fallen dafür nicht an; Voraussetzung ist ein Pflegegrad.
Wann muss ich bei der KNAPPSCHAFT etwas dazuzahlen?
Einen Eigenanteil nennt die KNAPPSCHAFT nur bei einer medizinisch nicht erforderlichen Menge oder bei besonders speziellen Produkten. Für technische Pflegehilfsmittel gilt die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.
Was passiert, wenn zwei Anbieter mich beliefern?
Die KNAPPSCHAFT warnt, dass Kosten nicht oder nicht vollständig übernommen werden können, wenn bereits ein anderer Vertragspartner liefert. Klären Sie einen Wechsel deshalb vorab.
Ist eine ärztliche Verordnung für Pflegehilfsmittel nötig?
Nein, die KNAPPSCHAFT nimmt formlose Anträge ohne Verordnung an. Eine Verordnung erleichtert aber die Prüfung der Notwendigkeit.
Wie finde ich einen Vertragspartner der KNAPPSCHAFT?
Über den Hilfsmittelkompass auf der KNAPPSCHAFT-Seite. Alternativ stellen Sie den formlosen Antrag bei der KNAPPSCHAFT, die bei der Suche hilft.
Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.
Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.
Verbindliche Stelle
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
- Internetseite der KNAPPSCHAFT
- § 78 SGB XI (Verträge über Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis)
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
- KNAPPSCHAFT: Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
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Vieles klingt komplizierter, als es ist. Zwischen Pflegegrad und Lieferung stehen genau zwei Schritte: Antrag und Zusage.
Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.
Fachlich verantwortlich
Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.
Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien