Was ist Pflegegeld? Definition, Höhe und Abgrenzung
Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten es, wenn sie die Pflege zu Hause selbst sicherstellen, meist durch Angehörige. Grundlage ist § 37 SGB XI.
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Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2 anstelle der häuslichen Pflegehilfe durch einen Pflegedienst. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mit dem Geld die erforderliche Pflege in geeigneter Weise selbst sicherstellt (§ 37 Abs. 1 SGB XI).
- Es beträgt je Kalendermonat 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (Pflegegrad 3), 800 Euro (Pflegegrad 4) und 990 Euro (Pflegegrad 5). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
- Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Sonst kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld (§ 37 Abs. 3 und 6 SGB XI).
- Alle Beträge, Antrag, Weitergabe an Pflegepersonen und Steuerfragen erklärt der Ratgeber Pflegegeld.
Inhalt dieser Seite8 Abschnitte
Definition und Rechtsgrundlage
§ 37 Abs. 1 SGB XI: Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass sie mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellen. Anspruchsinhaber ist also die pflegebedürftige Person, nicht die Pflegeperson. Gezahlt wird von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen (§ 37 Abs. 6 SGB XI).
Das Pflegegeld gilt ab dem Monat der Antragstellung, frühestens ab dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen vorliegen (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Besteht der Anspruch nur für einen Teil des Monats, wird es anteilig gekürzt, der Monat zählt dann 30 Tage. Es wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die pflegebedürftige Person verstirbt (§ 37 Abs. 2 SGB XI).
Höhe nach Pflegegrad
Die Beträge nennt das Gesetz je Kalendermonat. Zum Vergleich steht daneben der Höchstbetrag der Pflegesachleistung, die ein Pflegedienst abrechnen kann.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung |
|---|---|---|
| 2 | 347 Euro | bis 796 Euro |
| 3 | 599 Euro | bis 1.497 Euro |
| 4 | 800 Euro | bis 1.859 Euro |
| 5 | 990 Euro | bis 2.299 Euro |
Abgrenzung: Was neben dem Pflegegeld gilt
Pflegegeld ist nur eine von mehreren Leistungen für die häusliche Pflege. Sie lassen sich teils nebeneinander nutzen, teils wirken sie auf das Pflegegeld. Die Kombination mit einem Pflegedienst erklärt das Glossar Pflegesachleistung.
| Leistung | Zusammen mit Pflegegeld? | Wirkung |
|---|---|---|
| Pflegesachleistung (§ 36) | ja, als Kombination | Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz, den Sie an Sachleistung nutzen (§ 38) |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | ja | Eigener Anspruch bis 131 Euro, zweckgebunden und gegen Beleg |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2) | ja | Eigener Anspruch bis 42 Euro, keine Anrechnung auf das Pflegegeld |
| Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege | ja | Das halbe Pflegegeld läuft bis zu acht Wochen je Kalenderjahr weiter (§ 37 Abs. 2) |
Beratungsbesuch: die Pflicht beim Pflegegeld
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3, die Pflegegeld beziehen, müssen halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen; bei den Pflegegraden 4 und 5 ist sie vierteljährlich möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Rufen Sie die Beratung nicht ab, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen und entzieht es im Wiederholungsfall (§ 37 Abs. 6 SGB XI).
Die Beratung führt ein zugelassener Pflegedienst, eine anerkannte Beratungsstelle oder eine von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachperson durch. Die Pflegekasse trägt die Vergütung (§ 37 Abs. 3b und 3c SGB XI). Auf Wunsch kann bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden.
Häufige Fragen
Wer bezahlt das Pflegegeld aus?
Die Pflegekasse oder bei privat Versicherten das private Versicherungsunternehmen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Es geht an die pflegebedürftige Person, die damit die Pflege selbst sicherstellt.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Je Kalendermonat 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5 (§ 37 Abs. 1 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
Wer bekommt die 125 Euro bei Pflegegrad 1?
Eine Pauschale von 125 Euro nennt das Gesetz heute nicht. Für Pflegegrad 1 sieht § 28a SGB XI den Entlastungsbetrag vor: bis zu 131 Euro im Monat, erstattet für anerkannte Entlastungsangebote gegen Beleg (§ 45b SGB XI). Ein Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht.
Wird das Pflegegeld 2028 erhöht?
Nach dem geltenden § 30 SGB XI steigen die Leistungsbeträge zum 1. Januar 2028 in Höhe des kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate der letzten drei Jahre, höchstens so stark wie die Bruttolöhne. Einen festen Prozentsatz nennt das Gesetz nicht. Der Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 würde diese Anpassung streichen und ab 2029 jährliche Anpassungen vorsehen.
Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Ja, als Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gekürzt, den Sie an Sachleistung in Anspruch nehmen. An das gewählte Verhältnis sind Sie sechs Monate gebunden (§ 38 SGB XI).
Muss ich beim Pflegegeld Beratung in Anspruch nehmen?
Ja, bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich. Rufen Sie sie nicht ab, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld und entzieht es im Wiederholungsfall (§ 37 Abs. 3 und 6 SGB XI).
Verwandte Begriffe
Verbindliche Stelle
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands
- § 30 SGB XI (Dynamisierung)
- § 36 SGB XI (Pflegesachleistung)
- § 37 SGB XI (Pflegegeld)
- § 38 SGB XI (Kombinationsleistung)
- § 28a SGB XI (Leistungen bei Pflegegrad 1)
- § 33 SGB XI (Leistungsvoraussetzungen)
- § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz), Kabinettsfassung 30.09.2026 (PDF)
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
- Pflegegeld: Ratgeber
- Pflegegeld beantragen
- Pflegegeld für Angehörige
- Glossar: Entlastungsbudget
- Glossar: Pflegesachleistung
- Glossar: Entlastungsbetrag
Weiter
Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.