Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1: 131 Euro im Monat richtig nutzen
Bei Pflegegrad 1 beträgt der Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro im Monat, also 1.572 Euro im Jahr. Die Pflegekasse zahlt ihn nicht frei aus, sondern erstattet Rechnungen anerkannter Angebote. Anders als ab Pflegegrad 2 darf er auch Körperpflege durch einen Pflegedienst bezahlen.
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- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
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Das Wichtigste in Kürze
- Der Entlastungsbetrag beträgt bei Pflegegrad 1 bis zu 131 Euro monatlich, so viel wie bei Pflegegrad 5 (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Er ist neben 42 Euro für Pflegehilfsmittel die einzige laufende Geldleistung dieses Pflegegrades.
- Nur bei Pflegegrad 1 darf ein Pflegedienst auch Körperpflege wie Waschen oder Duschen über den Entlastungsbetrag abrechnen. Ab Pflegegrad 2 ist die Selbstversorgung ausgeschlossen.
- Tagespflege und Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 nicht als eigene Leistung (§§ 41, 42 SGB XI). Sie lassen sich nur über den Entlastungsbetrag finanzieren.
- Angehörige können den Betrag nicht selbst beantragen. Ob Nachbarn oder Verwandte als Helfer abrechnen dürfen, regelt das Landesrecht; in NRW sind Verwandte bis zum zweiten Grad ausgeschlossen.
- Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 sieht vor, den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ab 2027 zu streichen. Beschlossen ist das noch nicht.
Inhalt dieser Seite13 Abschnitte
- Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
- Wird der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ausgezahlt?
- Wofür lässt sich der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 einsetzen?
- Wie bezahlt man bei Pflegegrad 1 Tagespflege oder Kurzzeitpflege?
- Können Angehörige den Entlastungsbetrag bekommen?
- Welche Nachweise braucht die Pflegekasse?
- Warum gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld und keine Umwandlung?
- Welche Beratung steht bei Pflegegrad 1 zu?
- Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
- Fällt der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ab 2027 weg?
- Welche Fehler kosten bei Pflegegrad 1 Geld?
- Häufige Fragen
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Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 beträgt bis zu 131 Euro im Monat und bis zu 1.572 Euro im Kalenderjahr. Die Höhe steht in § 45b Abs. 1 Satz 1 SGB XI und ist in allen Pflegegraden gleich. Voraussetzung ist häusliche Pflege.
Der Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025. Bis Ende 2024 waren es 125 Euro im Monat. § 28a Nr. 11 SGB XI führt den Entlastungsbetrag ausdrücklich im Leistungskatalog für Pflegegrad 1.
Bei Pflegegrad 1 hat der Entlastungsbetrag mehr Gewicht als in den höheren Graden. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Laufend stehen bei Pflegegrad 1 damit nur zwei Töpfe bereit: 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, zusammen 173 Euro im Monat.
Derselbe Betrag taucht an einer zweiten Stelle auf: Wer mit Pflegegrad 1 vollstationär in ein Pflegeheim zieht, erhält nach § 43 Abs. 3 SGB XI einen Zuschuss von 131 Euro monatlich. Das ist eine eigene Leistung und kein zweiter Entlastungsbetrag.
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag, § 45b Abs. 1 SGB XI | 131 Euro monatlich | 131 Euro monatlich |
| Pflegegeld, § 37 Abs. 1 SGB XI | kein Anspruch | 347 Euro monatlich |
| Pflegesachleistung, § 36 Abs. 3 SGB XI | kein Anspruch | 796 Euro monatlich |
| Umwandlungsanspruch, § 45a Abs. 4 SGB XI | kein Anspruch | bis 318,40 Euro monatlich |
| Tages- und Nachtpflege, § 41 SGB XI | nur über den Entlastungsbetrag | 721 Euro monatlich |
| Kurzzeitpflege, § 42 SGB XI | nur über den Entlastungsbetrag | aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, § 40 Abs. 2 SGB XI | 42 Euro monatlich | 42 Euro monatlich |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahme, § 40 Abs. 4 SGB XI | bis 4.180 Euro je Maßnahme | bis 4.180 Euro je Maßnahme |

Inhalt der Grafik als Text
Bei Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege stehen zu: bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat als Kostenerstattung (§ 45b SGB XI), bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI), bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für die Verbesserung des Wohnumfelds (§ 40 Abs. 4 SGB XI) und eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit einmal im Halbjahr (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Nicht als eigene Leistung vorgesehen sind bei Pflegegrad 1: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Tages- und Kurzzeitpflege lassen sich nur über den Entlastungsbetrag bezahlen. Der Entlastungsbetrag darf bei Pflegegrad 1 auch Körperpflege durch einen Pflegedienst bezahlen.
Wird der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ausgezahlt?
Nein, der Entlastungsbetrag wird bei Pflegegrad 1 nicht als Geld zur freien Verfügung ausgezahlt. Die Pflegekasse erstattet Rechnungen für anerkannte Leistungen bis zur Höhe des angesammelten Guthabens. Ohne Rechnung fließt kein Geld (§ 45b Abs. 2 SGB XI).
Für die Erstattung gibt es zwei Wege. Beim ersten zahlt die pflegebedürftige Person die Rechnung und reicht sie bei der Pflegekasse ein. Die Kasse überweist den Betrag dann auf ihr Konto.
Beim zweiten Weg rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab. Die AOK schreibt dazu, dass einige Dienstleister direkt abrechnen und dafür eine Abtretungserklärung nötig ist. Das Formular stellt meist der Anbieter, ein formloses Schreiben genügt ebenfalls. Die pflegebedürftige Person tritt dann nicht in Vorleistung.
Rechenbeispiel Körperpflege bei Pflegegrad 1: Ein Pflegedienst hilft einmal pro Woche beim Duschen. Bei einem angenommenen Preis von 30 Euro je Einsatz kosten vier Einsätze 120 Euro im Monat. Die Pflegekasse erstattet die 120 Euro vollständig. Die übrigen 11 Euro bleiben als Guthaben stehen.
- Anbieter prüfenIst es ein zugelassener Pflegedienst, eine Tages- oder Kurzzeitpflege oder ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag? Bei Zweifeln die Pflegekasse fragen.
- Abrechnungsweg wählenSelbst zahlen und einreichen oder per Abtretungserklärung direkt über den Anbieter abrechnen lassen.
- Rechnung kontrollierenDatum, Leistung, Betrag und die Leistungsart nach § 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI müssen erkennbar sein.
- Erstattung beantragenBeleg mit dem Formular der Pflegekasse oder formlos mit Name, Versichertennummer und Bankverbindung einreichen.
- Guthaben notierenNach jeder Erstattung festhalten, wie viel vom Jahresbetrag von 1.572 Euro noch offen ist.
Wofür lässt sich der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 einsetzen?
Bei Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbetrag für vier Leistungsarten einsetzen: Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Anders als ab Pflegegrad 2 gehört dazu auch Körperpflege durch den Pflegedienst.
Der Grund steht im Wortlaut von § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB XI: Leistungen ambulanter Pflegedienste sind erstattungsfähig, „in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung“. Pflegegrad 1 ist von dieser Einschränkung nicht erfasst. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt das auf seiner Seite zum Entlastungsbetrag.
Selbstversorgung umfasst nach § 14 Abs. 2 SGB XI unter anderem Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Essen und Hilfe bei der Toilettenbenutzung. Ab Pflegegrad 2 bezahlt diese Hilfe die Pflegesachleistung. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung, und der Entlastungsbetrag tritt an ihre Stelle.
Angebote zur Unterstützung im Alltag sind nach § 45a SGB XI zum Beispiel Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Alltagsbegleiter, Familienentlastende Dienste und Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen. Sie brauchen eine Anerkennung nach Landesrecht. Welche Ausgaben im Einzelnen erstattet werden, erklärt der Ratgeber Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?.
| Leistungsart nach § 45b Abs. 1 Satz 3 | bei Pflegegrad 1 | bei Pflegegrad 2 bis 5 |
|---|---|---|
| 1. Tages- oder Nachtpflege | ja, einziger Finanzierungsweg | ja, zusätzlich zu § 41 SGB XI |
| 2. Kurzzeitpflege | ja, einziger Finanzierungsweg | ja, zusätzlich zum Gemeinsamen Jahresbetrag |
| 3. Ambulanter Pflegedienst: Betreuung, Haushalt | ja | ja |
| 3. Ambulanter Pflegedienst: Körperpflege (Selbstversorgung) | ja | nein |
| 4. Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag | ja, mit Anerkennung nach Landesrecht | ja, mit Anerkennung nach Landesrecht |
Wie bezahlt man bei Pflegegrad 1 Tagespflege oder Kurzzeitpflege?
Tagespflege und Kurzzeitpflege bezahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 nur aus dem Entlastungsbetrag. Die eigenen Ansprüche nach § 41 und § 42 SGB XI gelten erst ab Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag ist damit der einzige Topf für diese Angebote.
Wer eine Kurzzeitpflege plant, spart dafür am besten Guthaben an. Nicht genutzte Monatsbeträge bleiben im Kalenderjahr erhalten und summieren sich. Die Pflegekasse erstattet eine Rechnung bis zur Höhe des bis dahin angesammelten Betrags.
Rechenbeispiel mit angenommenem Rechnungsbetrag: Eine Person mit Pflegegrad 1 hat von Januar bis Juli keinen Entlastungsbetrag genutzt. Bis Ende Juli sind sieben Monatsbeträge angesammelt, also 917 Euro. Eine Kurzzeitpflege im Juli kostet 1.400 Euro. Die Pflegekasse erstattet 917 Euro, 483 Euro trägt die Person selbst.
Auch Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus. Fällt die pflegende Person bei Pflegegrad 1 aus, bleiben für Ersatz nur der Pflegedienst oder ein anerkanntes Alltagsangebot, ebenfalls über den Entlastungsbetrag. Was eine Einrichtung im Einzelnen berechnet, beschreibt der Ratgeber Kurzzeitpflege 2026.
Können Angehörige den Entlastungsbetrag bekommen?
Angehörige können den Entlastungsbetrag nicht als eigenen Anspruch erhalten. Anspruchsinhaber ist die pflegebedürftige Person. Ob Angehörige oder Nachbarn als Helfer über den Entlastungsbetrag bezahlt werden dürfen, entscheidet das Landesrecht nach § 45a Abs. 3 SGB XI.
Jedes Bundesland regelt in einer eigenen Verordnung, welche Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind. Viele Länder lassen Einzelpersonen als Nachbarschaftshilfe zu, aber mit Bedingungen.
Beispiel Nordrhein-Westfalen: § 11 Abs. 1 der Anerkennungs- und Förderungsverordnung erkennt Nachbarschaftshilfe an, wenn die Person ehrenamtlich hilft, nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist, nicht als Pflegeperson angegeben wurde, nicht mit der pflegebedürftigen Person zusammenlebt und eine Qualifizierung nachweist. Die Qualifizierung kann ein Pflegekurs sein oder die Bestätigung, das Informationsangebot der Servicestellen zu kennen.
Eine Tochter ist mit ihrer Mutter im ersten Grad verwandt. In NRW kann sie deshalb nicht als Nachbarschaftshilfe abrechnen. Sie kann aber für ihre Mutter Rechnungen anerkannter Anbieter einreichen und die Erstattung organisieren, etwa mit einer Vollmacht. In anderen Bundesländern gelten eigene Regeln; Auskunft gibt die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.
Welche Nachweise braucht die Pflegekasse?
Die Pflegekasse braucht für jede Erstattung einen Beleg über die entstandenen Kosten. Auf dem Beleg muss nach § 45b Abs. 2 Satz 3 SGB XI eindeutig erkennbar sein, zu welcher der vier Leistungsarten die Kosten gehören. Bei Nachbarschaftshilfe kommen Nachweise nach Landesrecht hinzu.
In NRW weist die Nachbarschaftshilfe ihre Qualifizierung gegenüber der pflegebedürftigen Person nach, damit diese den Nachweis bei der Pflegekasse vorlegen kann. Zusätzlich willigt die helfende Person in einen Datenabgleich zwischen den Pflegekassen ein (§ 11 Abs. 1 AnFöVO NRW).
Eine vollständige Einreichung beschleunigt die Erstattung. Wie Formular und Fristen bei den einzelnen Kassen aussehen, beschreibt der Ratgeber Entlastungsbetrag beantragen und abrechnen.
- Rechnung mit Name des Anbieters, Datum der Leistung, Art der Leistung und Betrag
- Angabe der Leistungsart nach § 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI, zum Beispiel „Angebot zur Unterstützung im Alltag“
- Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
- Bankverbindung für die Erstattung oder Abtretungserklärung bei Direktabrechnung
- bei Nachbarschaftshilfe: Nachweise nach dem jeweiligen Landesrecht, in NRW zur Qualifizierung
Warum gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld und keine Umwandlung?
Pflegegeld und Umwandlungsanspruch setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus. § 37 Abs. 1 SGB XI nennt nur die Pflegegrade 2 bis 5, und § 45a Abs. 4 SGB XI wandelt einen Teil der Pflegesachleistung um, die es bei Pflegegrad 1 nicht gibt.
Pflegegrad 1 beginnt nach § 15 Abs. 3 SGB XI bei 12,5 Gesamtpunkten und beschreibt geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit. Die Leistungen dieses Grades zielen auf Entlastung und Erhalt. § 28a SGB XI zählt sie in vierzehn Nummern abschließend auf.
Der Unterschied in Euro: Bei Pflegegrad 2 stehen neben den 131 Euro bis zu 318,40 Euro monatlich aus dem Umwandlungsanspruch für Alltagshilfen bereit, 40 Prozent von 796 Euro. Bei Pflegegrad 1 bleibt der Entlastungsbetrag die einzige Quelle.
Wer mehr Hilfe braucht, prüft die Einstufung. Die Grenze zu Pflegegrad 2 liegt bei 27 Gesamtpunkten, eine Höherstufung lässt sich jederzeit beantragen. Den Ablauf beschreibt der Ratgeber Höherstufung des Pflegegrads beantragen.
| Nummer 1 | Pflegeberatung nach den §§ 7a und 7b |
|---|---|
| Nummer 2 | Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 |
| Nummer 3 | Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach § 40 |
| Nummer 4 | Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds nach § 40 |
| Nummer 5 | Digitale Pflegeanwendungen nach den §§ 39a, 40a und 40b |
| Nummer 6 | Versorgung bei Vorsorge oder Rehabilitation der Pflegeperson nach § 42b |
| Nummer 7 | Zuschuss bei vollstationärer Pflege nach § 43 Abs. 3 |
| Nummer 8 | Zusätzliche Betreuung in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 43b |
| Nummer 9 | Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach § 44a |
| Nummer 10 | Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen nach § 45 |
| Nummer 11 | Entlastungsbetrag nach § 45b |
| Nummer 12 | Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen nach § 45f |
| Nummer 13 | Anschubfinanzierung zur Gründung solcher Wohngruppen nach § 45g |
| Nummer 14 | Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen nach § 92c |
Welche Beratung steht bei Pflegegrad 1 zu?
Bei Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit einmal im Halbjahr (§ 37 Abs. 3 Satz 2 SGB XI). Der Besuch ist freiwillig und kostet nichts. Anders als bei Pflegegeldbezug ab Pflegegrad 2 droht ohne Besuch keine Kürzung.
Die Kosten trägt nach § 37 Abs. 3c SGB XI die Pflegekasse, bei privat Versicherten das Versicherungsunternehmen. Durchführen dürfen den Besuch ein zugelassener Pflegedienst, eine anerkannte Beratungsstelle oder eine beauftragte Pflegefachperson (§ 37 Abs. 3b SGB XI).
Bis einschließlich 31. März 2027 findet auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz statt. Die erste Beratung erfolgt immer zu Hause. Daneben besteht der Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, etwa um einen Versorgungsplan mit dem Entlastungsbetrag zu erstellen.
Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht am Monatsende. Sie sammeln sich im Kalenderjahr an. Was am 31. Dezember übrig ist, lässt sich nach § 45b Abs. 1 Satz 5 SGB XI noch im folgenden Kalenderhalbjahr nutzen, also bis zum 30. Juni.
Rechenbeispiel: Eine Person mit Pflegegrad 1 nutzt 2026 nur in fünf Monaten je 131 Euro, zusammen 655 Euro. Von 1.572 Euro bleiben 917 Euro übrig. Nach geltendem Recht stehen sie bis zum 30. Juni 2027 zur Verfügung.
Für Pflegegrad 1 gibt es 2026 einen besonderen Grund, Guthaben nicht zu lange liegen zu lassen: die geplante Reform, die der nächste Abschnitt beschreibt. Wie die Kasse alte und neue Beträge verrechnet, erklärt der Ratgeber Entlastungsbetrag ansparen und rückwirkend abrufen.
Fällt der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ab 2027 weg?
Nach geltendem Recht nicht. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 aber den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Er sieht vor, den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 zum 1. Januar 2027 zu streichen. Der Bundestag hat darüber noch nicht entschieden.
Der Gesetzentwurf steht auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Er fasst § 28a SGB XI neu, ohne Entlastungsbetrag. Als Ausgleich nennt die Begründung einen Anspruch auf Pflegebegleitung, den der Entwurf ab dem 1. Januar 2029 vorsieht; bis Ende 2028 soll eine Pflegeberatung nach Übergangsrecht gelten. Ab Pflegegrad 2 soll § 45b SGB XI zu einem Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro im Monat werden, unter 25 Jahren bis zu 300 Euro, nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Den Zuschuss von 131 Euro bei vollstationärer Pflege mit Pflegegrad 1 will der Entwurf für neue Fälle ebenfalls streichen; wer ihn schon bezieht, soll ihn behalten. Eine ausdrückliche Übergangsregel für Restbeträge des Entlastungsbetrags aus 2026 haben wir im Entwurf nicht gefunden. Auch die eigene Leistung von 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch würde der Entwurf streichen (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Ein Ersatzbudget für Pflegegrad 1 nennt er nicht, denn das Entlastungsbudget ist nur für die Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen.
Daraus folgt für 2026: Wer bei Pflegegrad 1 Guthaben aus dem Entlastungsbetrag hat, setzt es möglichst noch in diesem Jahr ein, etwa für eine Haushaltshilfe, Betreuung oder eine Kurzzeitpflege. Ob der Bundestag den Entwurf so beschließt, ist offen. Weitere Pläne des Entwurfs beschreibt der Ratgeber Pflegehilfsmittel und die geplante Reform.
Welche Fehler kosten bei Pflegegrad 1 Geld?
Fünf Fehler führen beim Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 am häufigsten zu Verlusten.
- Auf eine Auszahlung warten: Der Entlastungsbetrag fließt nur gegen Rechnung.
- Körperpflege selbst bezahlen: Bei Pflegegrad 1 darf der Pflegedienst sie über den Entlastungsbetrag abrechnen.
- Nicht anerkannte Helfer beauftragen: Ohne Anerkennung nach Landesrecht erstattet die Kasse nichts.
- Guthaben liegen lassen: Reste verfallen am 30. Juni des Folgejahres, und für 2027 ist bei Pflegegrad 1 eine Streichung geplant.
- Die 42 Euro vergessen: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind ein eigener Anspruch neben dem Entlastungsbetrag.
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Zum Pflegebox-CheckHäufige Fragen
Wird der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ausgezahlt?
Nein, nicht zur freien Verwendung. Die Pflegekasse erstattet Rechnungen für anerkannte Leistungen bis zu 131 Euro im Monat (§ 45b Abs. 2 SGB XI). Mit einer Abtretungserklärung kann der Anbieter auch direkt mit der Kasse abrechnen.
Können auch Angehörige den Entlastungsbetrag bekommen?
Nicht als eigenen Anspruch, er gehört der pflegebedürftigen Person. Ob Angehörige als Nachbarschaftshilfe abrechnen dürfen, regelt das Landesrecht. In NRW sind Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad, Pflegepersonen und Mitbewohner ausgeschlossen (§ 11 AnFöVO NRW).
Wie bekommt meine Tochter den Entlastungsbetrag?
Direkt gar nicht. Die Tochter kann für ihre Mutter Rechnungen anerkannter Anbieter einreichen und die Erstattung organisieren. Als Nachbarschaftshilfe abrechnen kann sie zumindest in NRW nicht, weil sie im ersten Grad verwandt ist.
Welche Nachweise braucht man für den Entlastungsbetrag?
Einen Beleg über die Kosten, auf dem die Leistungsart nach § 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI erkennbar ist, dazu Name, Versichertennummer und Bankverbindung. Bei Nachbarschaftshilfe kommen Nachweise nach Landesrecht hinzu, in NRW zur Qualifizierung.
Darf ein Pflegedienst bei Pflegegrad 1 die Körperpflege über den Entlastungsbetrag abrechnen?
Ja. Der Ausschluss der Selbstversorgung in § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB XI gilt nur in den Pflegegraden 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 sind auch Waschen, Duschen oder Anziehen erstattungsfähig.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld gibt es nach § 37 Abs. 1 SGB XI erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen laufend 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Monat zur Verfügung.
Kann ich bei Pflegegrad 1 Tagespflege oder Kurzzeitpflege nutzen?
Ja, aber nur über den Entlastungsbetrag. Die eigenen Ansprüche nach §§ 41 und 42 SGB XI bestehen erst ab Pflegegrad 2. Angesammeltes Guthaben lässt sich für eine größere Rechnung einsetzen.
Muss ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 beantragen?
Der Anspruch entsteht nach § 45b Abs. 2 SGB XI ohne vorherigen Antrag, sobald Pflegegrad 1 und häusliche Pflege vorliegen. Beantragt wird nur die Erstattung einzelner Rechnungen.
Fällt der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 2027 weg?
Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 sieht die Streichung zum 1. Januar 2027 vor. Beschlossen ist das nicht. Bis dahin gelten die 131 Euro unverändert.
Steht mir bei Pflegegrad 1 ein Beratungsbesuch zu?
Ja, einmal im Halbjahr nach § 37 Abs. 3 Satz 2 SGB XI, kostenfrei und freiwillig. Anders als bei Pflegegeldbezug führt ein ausgelassener Besuch zu keiner Kürzung.
Gilt der Umwandlungsanspruch bei Pflegegrad 1?
Nein. § 45a Abs. 4 SGB XI verlangt mindestens Pflegegrad 2, weil er einen Teil der Pflegesachleistung umwandelt. Bei Pflegegrad 1 gibt es diese Leistung nicht.
Offizielle Quelle
- § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
- § 28a SGB XI (Leistungen bei Pflegegrad 1)
- § 45a SGB XI (Angebote zur Unterstützung im Alltag)
- § 37 SGB XI (Pflegegeld)
- § 36 SGB XI (Pflegesachleistung)
- § 41 SGB XI (Tagespflege und Nachtpflege)
- § 42 SGB XI (Kurzzeitpflege)
- § 39 SGB XI (Verhinderungspflege)
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- § 43 SGB XI (Vollstationäre Pflege)
- § 15 SGB XI (Pflegegrade)
- Bundesministerium für Gesundheit: Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsbetrag)
- AOK: Entlastungsbetrag
- § 11 Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW (Nachbarschaftshilfe)
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026
Weiterlesen
- Entlastungsbetrag 2026: 131 Euro im Monat, Verwendung und Abrechnung
- Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?
- Pflegegrad: Voraussetzungen, Punkte und Einstufung nach § 15 SGB XI
- Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich für Verbrauchsprodukte, technische Hilfen und Antrag
- Entlastungsbetrag beantragen und abrechnen: Belege, Abtretung, Fristen
- Entlastungsbetrag ansparen und rückwirkend abrufen
Pflegebox Fachwelt ist ein redaktionelles Angebot der Einfach zum Angebot GmbH und weder eine Kranken- noch eine Pflegekasse. Verbindlich entscheidet die zuständige Pflegekasse. Stand: 09/2026.
Fachlich verantwortlich
Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.
Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien