Pflegegrad 2 Fallbeispiel: drei Fälle mit Punkten je Modul, dazu Beispiele für Grad 1 bis 5
Pflegegrad 2 erhält, wer bei der Begutachtung 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte erreicht. Die folgenden Fallbeispiele sind konstruiert. Sie zeigen Schritt für Schritt, wie aus einzelnen Einschränkungen nach Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI die Gesamtpunkte entstehen.
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- Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
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Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegrad 2 beginnt bei 27 und endet unter 47,5 Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Darunter liegt Pflegegrad 1, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3.
- Die Gesamtpunkte entstehen in drei Stufen: Einzelpunkte je Kriterium (Anlage 1), Summe je Modul, gewichtete Punkte je Punktbereich (Anlage 2). Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert.
- Modul 4 Selbstversorgung wiegt 40 Prozent. Schon 8 Einzelpunkte im Waschen, Ankleiden oder Essen bringen dort 20 gewichtete Punkte, und damit fast drei Viertel der Schwelle zu Pflegegrad 2.
- Unsere drei Pflegegrad-2-Fälle (Schlaganfall, beginnende Demenz, Krebs mit Stoma) kommen auf 37,5 und zweimal 33,75 Punkte. Alle Fälle sind ausgedacht und ersetzen kein Gutachten.
- Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 2026 unter anderem 347 Euro Pflegegeld oder bis 796 Euro Pflegesachleistung im Monat, dazu 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Inhalt dieser Seite13 Abschnitte
- Wozu taugen Pflegegrad-Fallbeispiele und wozu nicht?
- Wie rechnet der Gutachter die Punkte aus?
- Fall A: Wie sieht Pflegegrad 2 nach einem Schlaganfall aus?
- Fall B: Wie sieht Pflegegrad 2 bei beginnender Demenz aus?
- Fall C: Wie sieht Pflegegrad 2 bei einer Krebserkrankung aus?
- Fall D: Warum reicht es knapp nicht für Pflegegrad 2?
- Was zeigen die Pflegegrad-2-Fälle im Vergleich?
- Wie sehen Beispiele für Pflegegrad 1, 3, 4 und 5 aus?
- Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?
- Wie bereitet man die Begutachtung mit diesen Beispielen vor?
- Was tun, wenn der Bescheid nicht zum Fallbeispiel passt?
- Häufige Fragen
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Wozu taugen Pflegegrad-Fallbeispiele und wozu nicht?
Fallbeispiele zeigen, wie die Begutachtung rechnet und welche Einschränkungen ins Gewicht fallen. Sie sagen nicht voraus, welchen Pflegegrad ein konkreter Antrag ergibt. Zwei äußerlich ähnliche Situationen können verschieden bepunktet werden, weil der Gutachter jedes Kriterium einzeln einordnet.
Alle Fälle auf dieser Seite sind konstruiert. Personen, Alter und Diagnosen sind ausgedacht. Die Zuordnung der Kategorien ist eine von uns gewählte, plausible Annahme, kein Auszug aus einem echten Gutachten. Gerechnet ist dagegen exakt: Einzelpunkte nach Anlage 1, Punktbereiche und gewichtete Punkte nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI.
Nützlich sind die Beispiele vor allem für eine Frage: Welche Beeinträchtigungen gehören ins Gutachten, und wie viel ändern sie am Ergebnis? Wer das weiß, bereitet den Termin mit dem Medizinischen Dienst gezielter vor.
Wie rechnet der Gutachter die Punkte aus?
Der Gutachter rechnet in drei Stufen. Wir nennen das den Punkte-Rechenweg in 3 Stufen. Grundlage sind § 15 SGB XI und seine beiden Anlagen.
Stufe 1: Jedes Kriterium eines Moduls erhält Einzelpunkte nach Anlage 1. In den Modulen 1, 4 und 6 heißen die Kategorien selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig und unselbständig, meist mit 0, 1, 2 und 3 Punkten. In Modul 3 zählt die Häufigkeit: nie oder sehr selten 0, selten 1, häufig 3, täglich 5 Punkte. Essen, Trinken und Toilettenbenutzung in Modul 4 zählen stärker, Essen zum Beispiel bis 9 Punkte.
Stufe 2: Die Einzelpunkte eines Moduls werden addiert. Die Summe fällt in einen von fünf Punktbereichen nach Anlage 2, von keine bis schwerste Beeinträchtigung. Jeder Punktbereich hat einen festen Wert in gewichteten Punkten.
Stufe 3: Die gewichteten Punkte der Module werden addiert. Von Modul 2 und Modul 3 geht nur der höhere Wert ein. Die Summe sind die Gesamtpunkte, und sie bestimmen den Pflegegrad.
Wichtig für die Praxis: Innerhalb eines Punktbereichs ändern zusätzliche Einzelpunkte nichts. Erst wer die Grenze zum nächsten Bereich überschreitet, bekommt mehr gewichtete Punkte. Genau deshalb wirken kleine Unterschiede manchmal stark und manchmal gar nicht.
| Modul (Gewicht) | keine | geringe | erhebliche | schwere | schwerste |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Mobilität (10 %) | 0–1 → 0 | 2–3 → 2,5 | 4–5 → 5 | 6–9 → 7,5 | 10–15 → 10 |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 0–1 → 0 | 2–5 → 3,75 | 6–10 → 7,5 | 11–16 → 11,25 | 17–33 → 15 |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 0 → 0 | 1–2 → 3,75 | 3–4 → 7,5 | 5–6 → 11,25 | 7–65 → 15 |
| Modul 2 oder 3, höherer Wert (15 %) | 0 | 3,75 | 7,5 | 11,25 | 15 |
| 4 Selbstversorgung (40 %) | 0–2 → 0 | 3–7 → 10 | 8–18 → 20 | 19–36 → 30 | 37–54 → 40 |
| 5 Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen (20 %) | 0 → 0 | 1 → 5 | 2–3 → 10 | 4–5 → 15 | 6–15 → 20 |
| 6 Alltagsleben und soziale Kontakte (15 %) | 0 → 0 | 1–3 → 3,75 | 4–6 → 7,5 | 7–11 → 11,25 | 12–18 → 15 |
Links die Summe der Einzelpunkte im Modul, rechts die gewichteten Punkte.
| Gesamtpunkte | Pflegegrad | Bezeichnung in § 15 Abs. 3 SGB XI |
|---|---|---|
| unter 12,5 | kein Pflegegrad | – |
| 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
| 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigungen |
| 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigungen |
| 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigungen |
| 90 bis 100 | Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Fall A: Wie sieht Pflegegrad 2 nach einem Schlaganfall aus?
Herr A., 76 Jahre, lebt nach einem Schlaganfall mit halbseitiger Schwäche rechts in seiner Wohnung. Er ist geistig klar. Er geht mit Rollator, braucht Hilfe auf der Treppe, beim Duschen, beim Anziehen von Hose und Schuhen und beim Schneiden des Essens. Die Tochter richtet zweimal täglich die Tabletten und misst einmal täglich den Blutdruck. Gelegentlich ist er niedergeschlagen und antriebslos.
Ergebnis: 37,5 Gesamtpunkte, also Pflegegrad 2. Den größten Anteil liefert Modul 4 mit 20 von 37,5 Punkten, obwohl die Gehbehinderung am auffälligsten ist. Modul 1 Mobilität trägt nur 5 Punkte bei, weil es mit 10 Prozent gewichtet ist.
Was würde das Ergebnis ändern? Käme wöchentliche Physiotherapie in einer Praxis hinzu, stiege Modul 5 auf 2 Einzelpunkte und 10 gewichtete Punkte; das ergibt 42,5 Punkte und bleibt Pflegegrad 2. Für Pflegegrad 3 müsste Modul 4 auf 19 Einzelpunkte steigen, also deutlich mehr Hilfe bei der Selbstversorgung nötig sein.
| Modul | Festgestellte Kategorien (Einzelpunkte) | Summe | Gewichtet |
|---|---|---|---|
| 1 Mobilität | Positionswechsel im Bett, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung je überwiegend selbständig (je 1), Treppensteigen überwiegend unselbständig (2) | 5 | 5 |
| 2 Kognition | alle Kriterien unbeeinträchtigt | 0 | 0 |
| 3 Verhalten | Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage selten (1) | 1 | 3,75 |
| 4 Selbstversorgung | Waschen Oberkörper, Körperpflege Kopf, Intimbereich, Ankleiden Oberkörper je überwiegend selbständig (je 1); Duschen, Ankleiden Unterkörper, Zubereiten der Nahrung je überwiegend unselbständig (je 2) | 10 | 20 |
| 5 Krankheitsbedingte Anforderungen | Medikamente 2-mal und Blutdruckmessung 1-mal täglich = 3 Maßnahmen pro Tag (1); Arztbesuch 1-mal monatlich = 1 Punkt, unter 4,3 (0) | 1 | 5 |
| 6 Alltag und Kontakte | Kontaktpflege außerhalb des Umfelds überwiegend selbständig (1) | 1 | 3,75 |
Gesamtpunkte: 5 + 3,75 + 20 + 5 + 3,75 = 37,5 → Pflegegrad 2. Modul 2 (0) und Modul 3 (3,75): der höhere Wert zählt.

Inhalt der Grafik als Text
Fall A (konstruiert, Schlaganfall): Modul 1 Mobilität 5 Einzelpunkte, ergibt 5 gewichtete Punkte. Module 2 und 3: der höhere Wert zählt, hier Modul 3 mit 1 Einzelpunkt, ergibt 3,75 gewichtete Punkte. Modul 4 Selbstversorgung 10 Einzelpunkte, ergibt 20 gewichtete Punkte. Modul 5 1 Einzelpunkt, ergibt 5 gewichtete Punkte. Modul 6 1 Einzelpunkt, ergibt 3,75 gewichtete Punkte.
Summe: 37,5 Gesamtpunkte. Das liegt zwischen 27 und unter 47,5 Punkten und entspricht Pflegegrad 2. Bis Pflegegrad 3 fehlen 10 Punkte.
Fall B: Wie sieht Pflegegrad 2 bei beginnender Demenz aus?
Frau B., 81 Jahre, hat eine beginnende Alzheimer-Demenz. Körperlich ist sie fast selbständig. Sie verliert aber die zeitliche Orientierung, vergisst Termine und Mahlzeiten und erkennt Gefahren am Herd nicht mehr zuverlässig. Den Tagesablauf plant der Sohn. Mehrmals in der Woche hat sie Ängste, selten ist sie nachts unruhig. Die Tabletten gibt der Sohn zweimal täglich.
Ergebnis: 33,75 Gesamtpunkte, also Pflegegrad 2. Die Punkte kommen aus ganz anderen Modulen als in Fall A: Modul 6 liefert 11,25 Punkte, die Module 2 und 3 je 7,5 Punkte. Modul 1 Mobilität bleibt bei 0.
Fall B zeigt, dass kognitive Einschränkungen nicht doppelt zählen. Modul 2 und Modul 3 erreichen hier beide 7,5 gewichtete Punkte, in die Gesamtpunkte geht aber nur einmal 7,5 ein. Modul 6 bewertet dagegen eigenständig, wie selbständig der Alltag gestaltet wird.
| Modul | Festgestellte Kategorien (Einzelpunkte) | Summe | Gewichtet |
|---|---|---|---|
| 1 Mobilität | Treppensteigen überwiegend selbständig (1), sonst selbständig | 1 | 0 |
| 2 Kognition | örtliche Orientierung, mehrschrittige Alltagshandlungen, Entscheidungen, Verstehen von Sachverhalten je größtenteils vorhanden (je 1); zeitliche Orientierung, Erinnern, Erkennen von Risiken je in geringem Maße vorhanden (je 2) | 10 | 7,5 |
| 3 Verhalten | nächtliche Unruhe selten (1), Ängste häufig (3) | 4 | 7,5 |
| 4 Selbstversorgung | Körperpflege Kopf, Duschen, Zubereiten der Nahrung je überwiegend selbständig mit Anleitung (je 1) | 3 | 10 |
| 5 Krankheitsbedingte Anforderungen | Medikamente 2-mal täglich (1) | 1 | 5 |
| 6 Alltag und Kontakte | Tagesablauf und Planungen je überwiegend unselbständig (je 2); Ruhen und Schlafen, Sichbeschäftigen, Kontaktpflege je überwiegend selbständig (je 1) | 7 | 11,25 |
Gesamtpunkte: 0 + 7,5 + 10 + 5 + 11,25 = 33,75 → Pflegegrad 2. Modul 2 und Modul 3 erreichen beide 7,5; gezählt wird der Wert einmal.
Fall C: Wie sieht Pflegegrad 2 bei einer Krebserkrankung aus?
Herr C., 67 Jahre, hat Darmkrebs und seit der Operation ein Stoma. Er bekommt eine Chemotherapie, die zweimal im Monat jeweils mehr als drei Stunden in der Klinikambulanz dauert, dazu einmal im Monat einen Arzttermin. Er ist erschöpft, braucht Hilfe beim Duschen, beim Anziehen von Hose und Schuhen und bei der Stomaversorgung. Täglich bekommt er eine Thrombosespritze und zweimal Tabletten. Er hat häufig Ängste.
Ergebnis: 33,75 Gesamtpunkte, also Pflegegrad 2. Typisch für chronische und onkologische Erkrankungen ist der hohe Anteil aus Modul 5: Therapie, Spritzen und lange Klinikbesuche bringen hier 10 gewichtete Punkte.
Für die Begutachtung zählt nicht die Diagnose Krebs, sondern die Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Sie muss nach § 14 Abs. 1 SGB XI voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Beim Stoma zählt das Kriterium 4.12 nach Anlage 1, weil eine künstliche Ableitung von Stuhl vorliegt.
| Modul | Festgestellte Kategorien (Einzelpunkte) | Summe | Gewichtet |
|---|---|---|---|
| 1 Mobilität | Fortbewegen in der Wohnung überwiegend selbständig (1), Treppensteigen überwiegend unselbständig (2) | 3 | 2,5 |
| 2 Kognition | alle Kriterien unbeeinträchtigt | 0 | 0 |
| 3 Verhalten | Ängste häufig (3), Antriebslosigkeit selten (1) | 4 | 7,5 |
| 4 Selbstversorgung | Duschen überwiegend unselbständig (2), Ankleiden Unterkörper überwiegend selbständig (1), Umgang mit Stoma überwiegend unselbständig (2) | 5 | 10 |
| 5 Krankheitsbedingte Anforderungen | Spritze 1-mal und Tabletten 2-mal täglich = 3 pro Tag (1); 2 Klinikbesuche über 3 Stunden je Monat = 4 Punkte plus 1 Arztbesuch = 5, also 4,3 bis unter 8,6 (1); Diät überwiegend selbständig (1) | 3 | 10 |
| 6 Alltag und Kontakte | Sichbeschäftigen und Kontaktpflege je überwiegend selbständig (je 1) | 2 | 3,75 |
Gesamtpunkte: 2,5 + 7,5 + 10 + 10 + 3,75 = 33,75 → Pflegegrad 2.
Fall D: Warum reicht es knapp nicht für Pflegegrad 2?
Frau D., 84 Jahre, hat Arthrose in beiden Knien und lebt allein. Sie geht unsicher, braucht Hilfe beim Umsetzen und auf der Treppe, beim Duschen und beim Anziehen der Strümpfe. Kompressionsstrümpfe zieht ihr zweimal täglich der Pflegedienst an und aus. Kognitiv ist sie unbeeinträchtigt.
Ergebnis: 23,75 Gesamtpunkte, also Pflegegrad 1. Bis Pflegegrad 2 fehlen 3,25 Punkte. Der Fall zeigt, wie unterschiedlich zusätzliche Einschränkungen wirken.
Variante 1: Frau D. kann die Treppe gar nicht mehr steigen und sich in der Wohnung nur noch überwiegend mit Hilfe fortbewegen. Modul 1 steigt auf 6 Einzelpunkte und 7,5 gewichtete Punkte. Ergebnis 26,25 Punkte, weiterhin Pflegegrad 1.
Variante 2: Frau D. braucht zusätzlich Hilfe beim Waschen des Intimbereichs, beim Ankleiden des Oberkörpers und beim Zubereiten der Nahrung, das Ankleiden des Unterkörpers gelingt nur noch überwiegend mit Hilfe. Modul 4 steigt auf 8 Einzelpunkte und springt von 10 auf 20 gewichtete Punkte. Ergebnis 33,75 Punkte, also Pflegegrad 2.
| Modul | Grundfall | Variante 1: Mobilität schlechter | Variante 2: Selbstversorgung schlechter |
|---|---|---|---|
| 1 Mobilität | 4 Einzelpunkte → 5 | 6 Einzelpunkte → 7,5 | 4 Einzelpunkte → 5 |
| 2 oder 3 | 0 → 0 | 0 → 0 | 0 → 0 |
| 4 Selbstversorgung | 3 Einzelpunkte → 10 | 3 Einzelpunkte → 10 | 8 Einzelpunkte → 20 |
| 5 Krankheitsbedingte Anforderungen | Kompressionsstrümpfe 2-mal täglich, 1 Einzelpunkt → 5 | 1 → 5 | 1 → 5 |
| 6 Alltag und Kontakte | 1 Einzelpunkt → 3,75 | 1 → 3,75 | 1 → 3,75 |
| Gesamtpunkte | 23,75 → Pflegegrad 1 | 26,25 → Pflegegrad 1 | 33,75 → Pflegegrad 2 |
Was zeigen die Pflegegrad-2-Fälle im Vergleich?
Die vier Fälle zeigen drei Muster, die in jeder Begutachtung gelten. Erstens trägt Modul 4 Selbstversorgung am meisten: In den Fällen A und D macht es den Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2.
Zweitens zählt nicht, wie schwer eine Einschränkung aussieht, sondern in welchem Modul sie landet und ob sie die Grenze eines Punktbereichs überschreitet. Die schlechtere Mobilität in Fall D Variante 1 bringt nur 2,5 Punkte.
Drittens führen sehr verschiedene Wege zu Pflegegrad 2: körperlich wie in Fall A, kognitiv wie in Fall B, krankheitsbedingt wie in Fall C. Ein Vergleich mit Nachbarn oder Bekannten mit derselben Diagnose trägt deshalb nicht.
| Fall | Situation | Stärkstes Modul | Gesamtpunkte | Pflegegrad |
|---|---|---|---|---|
| A | Schlaganfall, körperlich eingeschränkt | Modul 4 (20) | 37,5 | 2 |
| B | beginnende Demenz, körperlich mobil | Modul 6 (11,25) | 33,75 | 2 |
| C | Darmkrebs mit Stoma und Chemotherapie | Modul 4 und 5 (je 10) | 33,75 | 2 |
| D | Arthrose, knapp unter der Schwelle | Modul 4 (10) | 23,75 | 1 |
Wie sehen Beispiele für Pflegegrad 1, 3, 4 und 5 aus?
Zur Einordnung folgen vier weitere konstruierte Kurzbeispiele mit derselben Rechenmethode. Die Annahmen je Kriterium stehen verkürzt in der Tabelle.
Pflegegrad 1: Eine 81-jährige Frau lebt allein, kocht und wäscht sich weitgehend selbst, braucht Begleitung auf der Treppe und Erinnerung an die tägliche Tablette. 21,25 Punkte.
Pflegegrad 3: Eine 86-jährige Frau mit fortgeschrittener Demenz ist zeitlich kaum orientiert, läuft mehrmals wöchentlich nachts umher und braucht bei fast allen Verrichtungen Anleitung oder Hilfe. 56,25 Punkte.
Pflegegrad 4: Ein 72-jähriger Mann mit fortgeschrittener Parkinson-Erkrankung kann sich nicht allein umsetzen, braucht bei Körperpflege und Toilette überwiegend Hilfe und fünfmal täglich zeitgenau Medikamente. 72,5 Punkte.
Pflegegrad 5: Eine 79-jährige Frau ist nach einem schweren Schlaganfall bettlägerig, wird teilweise über eine Sonde ernährt, ist vollständig inkontinent und kann sich kaum mitteilen. 90 Punkte. Pflegegrad 5 ist nach § 15 Abs. 4 SGB XI ausnahmsweise auch unter 90 Punkten möglich, wenn eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt.
| Modul | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|
| 1 Mobilität | 3 → 2,5 | 5 → 5 | 11 → 10 | 15 → 10 |
| 2 Kognition | 1 → 0 | 20 → 15 | 3 → 3,75 | 33 → 15 |
| 3 Verhalten | 0 → 0 | 7 → 15 | 6 → 11,25 | 0 → 0 |
| Modul 2 oder 3 (höherer Wert) | 0 | 15 | 11,25 | 15 |
| 4 Selbstversorgung | 3 → 10 | 12 → 20 | 28 → 30 | 54 → 40 |
| 5 Krankheitsbedingte Anforderungen | 1 → 5 | 1 → 5 | 3 → 10 | 3 → 10 |
| 6 Alltag und Kontakte | 2 → 3,75 | 9 → 11,25 | 11 → 11,25 | 18 → 15 |
| Gesamtpunkte | 21,25 | 56,25 | 72,5 | 90 |
Pflegegrad 5: Modul 4 enthält Essen und Trinken unselbständig, teilweise Sondenernährung (6 Punkte) und vollständige Inkontinenz (Kriterien 4.11 und 4.12).
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?
Mit Pflegegrad 2 stehen die Leistungen der häuslichen Pflege erstmals vollständig offen. Die wichtigsten Beträge für 2026 stehen in der Tabelle. Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 ausführlich erklärt die Seite Pflegegrad 2.
Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich nach § 38 SGB XI kombinieren. Rechenbeispiel: Nutzt Herr A. aus Fall A Sachleistungen eines Pflegedienstes für 398 Euro, also 50 Prozent von 796 Euro, erhält er daneben 50 Prozent des Pflegegeldes, also 173,50 Euro. An die gewählte Aufteilung ist er sechs Monate gebunden.
Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse an die pflegebedürftige Person. Wie es an pflegende Angehörige weitergegeben werden kann und welche Rentenansprüche dabei entstehen, erklärt der Ratgeber Pflegegeld an Angehörige.
| Leistung bei Pflegegrad 2 | Betrag 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 Euro im Monat | § 37 Abs. 1 SGB XI |
| Pflegesachleistung | bis 796 Euro im Monat | § 36 Abs. 3 SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | bis 721 Euro im Monat | § 41 Abs. 2 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | bis 131 Euro im Monat | § 45b Abs. 1 SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 Euro im Monat | § 40 Abs. 2 SGB XI |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis 3.539 Euro im Jahr (Gemeinsamer Jahresbetrag) | § 42a Abs. 1 SGB XI |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.180 Euro je Maßnahme | § 40 Abs. 4 SGB XI |
Wie bereitet man die Begutachtung mit diesen Beispielen vor?
Die Fallbeispiele zeigen, worauf es bei der Begutachtung ankommt: auf jedes einzelne Kriterium, auf die Häufigkeit und auf die Dauer von mindestens sechs Monaten. Eine Woche lang aufzuschreiben, wobei Hilfe nötig ist, liefert dafür die beste Grundlage.
Für Modul 3 und Modul 5 zählt die Häufigkeit. Ängste, nächtliche Unruhe oder Abwehr bei der Pflege sollten deshalb mit der Zahl der Vorfälle in zwei Wochen notiert werden. Medikamente, Spritzen, Messungen und Arzt- oder Therapiebesuche zählen je Maßnahme pro Tag, Woche oder Monat.
Den Ablauf des Termins, die Fragen des Gutachters und die Fristen erklärt der Ratgeber Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Eine eigene Schätzung erlaubt der Ratgeber Pflegegrad berechnen.
- Eine Woche lang ein Pflegetagebuch führen: jede Hilfe mit Uhrzeit, Art und Dauer.
- Je Modul notieren, was nicht mehr selbständig gelingt, besonders Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken und Toilette (Modul 4).
- Häufigkeiten zählen: Vorfälle in Modul 3 je zwei Wochen, Maßnahmen in Modul 5 je Tag, Woche oder Monat.
- Arztberichte, Medikamentenplan und Entlassungsbriefe bereitlegen.
- Beim Termin eine vertraute Pflegeperson dabeihaben, die den Alltag kennt und nichts beschönigt.
Was tun, wenn der Bescheid nicht zum Fallbeispiel passt?
Gegen den Bescheid der Pflegekasse ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich (§ 84 SGG). Grundlage für die Begründung ist das Gutachten, das die Pflegekasse auf Wunsch übersendet.
Sinnvoll ist ein Widerspruch dort, wo einzelne Kriterien falsch eingeordnet sind und eine Korrektur die Grenze eines Punktbereichs überschreitet. Fall D zeigt, warum: Erst die Hilfe bei der Selbstversorgung hebt das Ergebnis über 27 Punkte. Wie man vorgeht, erklärt der Ratgeber Widerspruch gegen den Pflegegrad.
Verschlechtert sich die Situation später, ist ein Antrag auf Höherstufung der richtige Weg. Leistungen gibt es nach § 33 Abs. 1 SGB XI ab dem Monat der Antragstellung, deshalb lohnt kein langes Abwarten.
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Zum Pflegebox-CheckHäufige Fragen
Was ist für Pflegegrad 2 erforderlich?
Eine Begutachtung mit 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten nach § 15 SGB XI. Die Beeinträchtigung der Selbständigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Leistungen gibt es auf Antrag bei der Pflegekasse.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?
Mindestens 27 Gesamtpunkte. Ab 47,5 Punkten folgt Pflegegrad 3. Die Punkte sind gewichtete Punkte aus sechs Modulen, nicht die Summe der Einzelpunkte.
Sind die Fallbeispiele echte Fälle?
Nein. Alle Fälle sind konstruiert. Gerechnet ist exakt nach Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI, die Einordnung der Kriterien ist aber eine Annahme. Verbindlich ist nur das eigene Gutachten.
Wann sollte man bei einer Krebserkrankung einen Pflegegrad beantragen?
Sobald die Selbständigkeit im Alltag eingeschränkt ist und das voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält. Maßgeblich ist nicht die Diagnose, sondern die Beeinträchtigung. Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.
Zählt Demenz mehr als eine körperliche Einschränkung?
Nicht grundsätzlich. Kognitive Einschränkungen wirken über Modul 2 oder 3 mit 15 Prozent und über Modul 6 mit 15 Prozent. Körperliche Einschränkungen wirken über Modul 1 mit 10 und Modul 4 mit 40 Prozent. Entscheidend ist die Ausprägung je Kriterium.
Warum zählen Modul 2 und Modul 3 nur einmal?
So bestimmt es § 15 Abs. 3 SGB XI. Den Modulen 2 und 3 wird ein gemeinsamer gewichteter Wert zugeordnet, und zwar der höhere der beiden.
Kann ich mit meinem Pflegegeld machen, was ich will?
Weitgehend ja. Nach § 37 Abs. 1 SGB XI muss die pflegebedürftige Person mit dem Pflegegeld die Pflege selbst sicherstellen, einen Verwendungsnachweis verlangt das Gesetz nicht. Bei Pflegegrad 2 ist halbjährlich ein Beratungseinsatz abzurufen.
Kann ich mit Pflegegrad 2 eine andere Person pflegen?
Das SGB XI schließt das nicht aus. Pflegeperson ist nach § 19 SGB XI, wer eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegt; ein eigener Pflegegrad ist dort kein Ausschlussgrund.
Was ist der Härtefall bei Pflegegrad 5?
Eine Ausnahme nach § 15 Abs. 4 SGB XI für besondere Bedarfskonstellationen mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf. Sie ermöglicht Pflegegrad 5 auch unter 90 Gesamtpunkten.
Was kann ich tun, wenn ich mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bin?
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen und das Gutachten anfordern. Erfolg hat ein Widerspruch vor allem, wenn falsch eingeordnete Kriterien die Grenze eines Punktbereichs verschieben.
Amtliche Quelle
- § 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)
- § 15 SGB XI (Pflegegrade)
- Anlage 1 zu § 15 SGB XI (Einzelpunkte der Module 1 bis 6)
- Anlage 2 zu § 15 SGB XI (Bewertungssystematik, gewichtete Punkte)
- § 33 SGB XI (Leistungsvoraussetzungen)
- § 36 SGB XI (Pflegesachleistung)
- § 37 SGB XI (Pflegegeld)
- § 38 SGB XI (Kombinationsleistung)
- § 40 Abs. 2 SGB XI
- § 41 SGB XI (Tagespflege und Nachtpflege)
- § 42a SGB XI (Gemeinsamer Jahresbetrag)
- § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
- § 19 SGB XI (Begriff der Pflegeperson)
- § 84 SGG (Widerspruchsfrist)
Weiterlesen
- Pflegegrad: Voraussetzungen, Punkte und Einstufung nach § 15 SGB XI
- Pflegegrad-Rechner: Pflegegrad berechnen nach § 15 SGB XI
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ablauf, Vorbereitung, Fristen
- Höherstufung des Pflegegrads: Antrag, Ablauf, Fristen und Risiken
- Pflegebox beantragen: Antrag, Fristen und Ablauf bis zur monatlichen Lieferung
Die Angaben wurden redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Pflegekasse. Eine Bewilligung wird nicht zugesagt.
Fachlich verantwortlich
Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.
Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien