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AOK Niedersachsen Pflegekasse: Pflegegrad, Antrag und Leistungen

Für AOK-Versicherte in Niedersachsen ist die AOK-Pflegekasse bei der AOK Niedersachsen zuständig. Diese Seite beantwortet, was Sie für einen Pflegegrad brauchen, wohin der Antrag geht, wie Kurzzeitpflege beantragt wird, wann das Pflegegeld kommt und was die AOK zu Pflegehilfsmitteln schreibt.

  • Quellen geprüft:
  • Aktualisiert am
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 11 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

Steckbrief: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Anspruch
ab Pflegegrad 1, bis 42 Euro im Monat
Kassenart
Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Wählbarkeit
regional geöffnet
Geöffnet in
Niedersachsen
Zusatzbeitrag
2,98 %
Internetseite
aok.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Für einen Pflegegrad bei der AOK brauchen Sie drei Dinge: zwei Jahre Vorversicherung in den letzten zehn Jahren, einen voraussichtlich mindestens sechs Monate dauernden Hilfebedarf und einen Antrag (§§ 14, 33 SGB XI).
  • Den Antrag adressieren Sie an die AOK-Pflegekasse, an die Anschrift Ihrer AOK; am schnellsten geht er laut AOK als Upload in „Meine AOK“ (aok.de, abgerufen am 09.10.2026).
  • Kurzzeitpflege wird bei der AOK vorab beantragt, mit der Adresse der Einrichtung im Antrag. Ab Pflegegrad 2 stehen dafür und für Verhinderungspflege bis 3.539 Euro im Jahr bereit.
  • Pflegegeld zahlt die AOK im Voraus, am letzten Werktag des Vormonats oder am ersten Werktag des laufenden Monats.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die AOK-Pflegekasse bis 42 Euro im Monat; digitale Pflegeanwendungen bezuschusst die AOK Niedersachsen mit bis zu 70 Euro, sobald das BfArM welche zulässt.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

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Inhalt dieser Seite14 Abschnitte
  1. Voraussetzungen für einen Pflegegrad bei der AOK
  2. Wohin der Antrag geht und wie es weitergeht
  3. Kurzzeitpflege bei der AOK Niedersachsen beantragen
  4. Pflegegeld: Höhe und Auszahlung bei der AOK
  5. Pflegehilfsmittel und digitale Pflegeanwendungen
  6. Wann der Anspruch besteht
  7. Was die Pflegekasse zahlt
  8. Die Kasse im Überblick
  9. So läuft der Antrag
  10. Was enthalten ist
  11. Anspruch in einer Minute prüfen
  12. Andere Kassen im Vergleich
  13. Was oft gefragt wird
  14. Mehr zum Thema

Voraussetzungen für einen Pflegegrad bei der AOK

Die AOK nennt drei Bedingungen, die direkt aus dem Gesetz kommen. Erstens die Vorversicherungszeit: In den zehn Jahren vor dem Antrag müssen Sie mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen sein, als Mitglied oder familienversichert (§ 33 Abs. 2 SGB XI). Zweitens die Dauer: Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen (§ 14 SGB XI). Drittens der Antrag, denn ohne ihn gibt es keine Leistungen.

Ob und welcher Pflegegrad vorliegt, ermittelt der Medizinische Dienst in einer Begutachtung anhand von Punkten. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27 Punkten (§ 15 SGB XI). Wer vorab einschätzen möchte, wo er steht, kann den Pflegegrad-Rechner nutzen. Typische Anzeichen, die die AOK nennt: Der Alltag wird beschwerlicher, die Beweglichkeit lässt nach, die Orientierung ist eingeschränkt.

Laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands ist die AOK Niedersachsen in Niedersachsen geöffnet; ihr Zusatzbeitrag liegt bei 2,98 % und betrifft nur die Krankenversicherung. Die Pflegekasse ist nach § 46 SGB XI bei der AOK errichtet.

Checkliste Pflegegrad bei der AOK Niedersachsen: zwei Jahre Vorversicherung in zehn Jahren, Hilfebedarf mindestens sechs Monate, Antrag an die AOK-Pflegekasse, Begutachtung, Bescheid nach höchstens 25 Arbeitstagen.
Pflegegrad bei der AOK Niedersachsen: die Checkliste
Inhalt der Grafik als Text

Voraussetzungen: mindestens zwei Jahre Versicherung in den letzten zehn Jahren, Hilfebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate, Antrag bei der AOK-Pflegekasse.

Ablauf: Antrag per „Meine AOK“ oder Post an die AOK-Pflegekasse, Beratungsangebot binnen zwei Wochen, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, Bescheid spätestens nach 25 Arbeitstagen.

Wohin der Antrag geht und wie es weitergeht

Den Erstantrag auf Pflegeleistungen stellen Sie schriftlich mit dem Formular der AOK. Sie können es laut AOK telefonisch anfordern oder online herunterladen. Die Anschrift steht in der Regel im Kopf des Antragsbogens. Fehlt sie, senden Sie den Antrag an die Adresse Ihrer AOK vor Ort, adressiert an die AOK-Pflegekasse; Straße und Ort sind meist dieselben. Am schnellsten und sichersten ist laut AOK der Upload im Onlineportal „Meine AOK“. Angehörige dürfen den Antrag mit Vollmacht stellen.

Mit dem Erstantrag haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung; die Pflegekasse bietet binnen zwei Wochen einen Termin oder einen Beratungsgutschein an (§ 7b SGB XI). Den Bescheid muss sie spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang erteilen (§ 18c SGB XI). Hilfe beim Ausfüllen gibt es bei der AOK-Pflegeberatung und in den Pflegestützpunkten.

Kurzzeitpflege bei der AOK Niedersachsen beantragen

Kurzzeitpflege in einer Einrichtung beantragen Sie laut AOK vorab. Im Antrag stehen die persönlichen Daten und die Adresse der Einrichtung. Es gibt Anträge für Personen mit und ohne Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege von bis zu 3.539 Euro (§ 42a SGB XI); das Pflegegeld läuft während der Kurzzeitpflege zur Hälfte weiter.

Mit Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für die Kurzzeitpflege einsetzen. Wird er nicht anders genutzt, steht laut AOK der ganze Jahresbetrag dafür bereit, also bis zu 1.572 Euro. Ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 kann nach einem Krankenhausaufenthalt außerdem die Krankenkasse eine Kurzzeitpflege übernehmen (§ 39c SGB V).

Pflegegeld: Höhe und Auszahlung bei der AOK

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige oder andere private Personen pflegen. Es steht der pflegebedürftigen Person zu, die es oft an die Pflegenden weitergibt. Die AOK zahlt es im Voraus, entweder am letzten Werktag des Monats für den Folgemonat oder am ersten Werktag des laufenden Monats. Nach einem Erstantrag kommt es laut AOK nach der Bewilligung rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

Rechenbeispiel: Antrag am 14. Juni, Bewilligung von Pflegegrad 2 im Juli. Hat der Pflegebedarf erst im Juni begonnen, wird für Juni anteilig ab dem Antragstag gezahlt. Der Monat wird dabei mit 30 Tagen angesetzt (§ 37 Abs. 2 SGB XI): 347 Euro geteilt durch 30 mal 17 Tage = 196,63 Euro, ab Juli der volle Monatsbetrag. Wer nur Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungsbesuch nachweisen; die AOK-Pflegeberatung deckt diesen Pflichtbesuch laut AOK nicht ab.

Monatsbeträge nach §§ 36, 37, 45b SGB XI; zusätzlich bis 42 € Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für alle Grade. Stand 09.10.2026
PflegegradPflegegeldSachleistungEntlastung
Pflegegrad 1––bis 131 €
Pflegegrad 2347 €bis 796 €bis 131 €
Pflegegrad 3599 €bis 1.497 €bis 131 €
Pflegegrad 4800 €bis 1.859 €bis 131 €
Pflegegrad 5990 €bis 2.299 €bis 131 €

Pflegehilfsmittel und digitale Pflegeanwendungen

Für Verbrauchsprodukte übernimmt die AOK-Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat, für technische Pflegehilfsmittel die Kosten bis auf einen Eigenanteil von zehn Prozent, höchstens 25 Euro. Ein Rezept ist nicht nötig. Der einfachste Weg führt laut AOK über eine Apotheke oder ein Sanitätshaus mit AOK-Vertrag, das den Antrag in der Regel stellt; alternativ geht ein formloser Antrag mit Name, Geburtsdatum, Versichertennummer und dem benötigten Hilfsmittel. Selbst gekaufte Verbrauchsprodukte erstattet die AOK gegen Beleg bis 42 Euro im Monat. Inkontinenzartikel laufen dagegen über die Krankenversicherung.

Eine Besonderheit, die die AOK Niedersachsen eigens beschreibt, sind digitale Pflegeanwendungen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben, können sie samt ergänzender Unterstützung durch einen Pflegedienst mit bis zu 70 Euro im Monat bezuschusst bekommen. Voraussetzung ist eine Aufnahme ins Verzeichnis des BfArM. Laut AOK Niedersachsen ist dort bisher keine Anwendung gelistet, eine Erstattung also noch nicht möglich; eine Zusage gilt zunächst für sechs Monate.

Den Ablauf für die monatliche Box beschreiben Pflegehilfsmittel bei der AOK Niedersachsen beantragen und Pflegebox bei der AOK Niedersachsen.

Wann der Anspruch besteht

Die Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Danach genügen ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 1 und die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit. Wer diese Versorgung übernimmt, lassen Gesetz und Pflegekasse offen.

Der Antrag heißt bei den meisten Kassen Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Er wird einmal gestellt und gilt dann fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen.

Was die Pflegekasse zahlt

Ansparen funktioniert nicht: Die Obergrenze gilt je Kalendermonat und beginnt am Monatsersten wieder bei null.

Statt einer Auszahlung sieht das Gesetz Sachleistung vor, alternativ Kostenerstattung gegen Beleg. Beides deckelt sich bei derselben Obergrenze.

Übersicht 2026
VoraussetzungPflege in der eigenen Häuslichkeit
Geöffnet inNiedersachsen
Zusatzbeitrag2,98 %
KassenartAllgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Monatliche Obergrenze42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI)

Die Kasse im Überblick

Mit 2,98 % liegt die Kasse nahe am durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 3,37 %. Der Zusatzbeitrag betrifft die Krankenversicherung und hat auf den Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI keinen Einfluss.

Geöffnet ist die AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen nach der amtlichen Liste in: Niedersachsen. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist davon unabhängig und bundesweit gleich.

Die Kasse gehört zur Gruppe der Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK). Die Kassenart sagt etwas über die Trägerschaft, nicht über den Leistungsumfang bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

So läuft der Antrag

Zwischen Pflegegrad und erster Lieferung steht ein Antrag. Er nennt die pflegebedürftige Person mit Versichertennummer, die Pflegeperson und die Adresse der Pflege und trägt eine Unterschrift. Alles Weitere ergibt sich für die Kasse aus den Unterlagen, die sie schon hat.

Sie können den Antrag selbst stellen oder ihn uns überlassen. In beiden Fällen zahlen Sie nichts, weil die Pflegekasse trägt.

Monatliche Lieferung einrichten

Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.

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Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Über eine Bewilligung entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse.

Was enthalten ist

Grundlage für die Zusammenstellung sind die Produktarten, die das Hilfsmittelverzeichnis unter 54 führt. Diese Seiten gehen für die AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen ins Detail:

Anspruch in einer Minute prüfen

Pflegebox-Check · 3 Angaben

Ihr Anspruch im Überblick

Sobald der Pflegegrad ausgewählt ist, steht hier die Einschätzung.

Grundlage ist der Gesetzestext, nicht Ihr konkreter Fall. Eine verbindliche Auskunft gibt nur die Pflegekasse.

Alle elf AOKs mit Zuständigkeit nach Bundesland, Servicenummern und dem Antragsweg stehen im AOK-Überblick.

Andere Kassen im Vergleich

Was oft gefragt wird

Welche Voraussetzungen braucht man, um einen Pflegegrad bei der AOK zu erhalten?

Mindestens zwei Jahre Versicherung in den letzten zehn Jahren, eine voraussichtlich mindestens sechs Monate dauernde Beeinträchtigung der Selbständigkeit und einen Antrag bei der AOK-Pflegekasse. Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst in einer Begutachtung fest.

Wie beantrage ich Kurzzeitpflege bei der AOK Niedersachsen?

Vorab mit dem Antrag auf Kurzzeitpflege, in dem auch die Adresse der Einrichtung steht. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro; mit Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen.

Wohin schicke ich den Antrag auf Pflegeleistungen?

An die AOK-Pflegekasse. Die Anschrift steht meist im Kopf des Antragsbogens; sonst gilt die Adresse Ihrer AOK vor Ort, adressiert an die AOK-Pflegekasse. Am schnellsten ist laut AOK der Upload in „Meine AOK“.

Wann zahlt die AOK das Pflegegeld?

Im Voraus, am letzten Werktag des Monats für den Folgemonat oder am ersten Werktag des laufenden Monats. Nach einem Erstantrag wird rückwirkend ab Antragstellung gezahlt.

Zahlt die AOK Niedersachsen digitale Pflegeanwendungen?

Ja, bis zu 70 Euro im Monat einschließlich ergänzender Unterstützung, sobald eine Anwendung im Verzeichnis des BfArM steht. Laut AOK Niedersachsen ist das bisher nicht der Fall.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

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Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Amtliche Quelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands
  3. Internetseite der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
  4. § 46 SGB XI (Pflegekassen)
  5. § 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)
  6. § 15 SGB XI (Pflegegrade)
  7. § 33 SGB XI (Leistungsvoraussetzungen)
  8. § 7b SGB XI (Beratungsangebot und Beratungsgutscheine)
  9. § 18c SGB XI (Entscheidung über den Antrag, Fristen)
  10. § 37 SGB XI (Pflegegeld)
  11. § 42a SGB XI (Gemeinsamer Jahresbetrag)
  12. § 39c SGB V (Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit)
  13. AOK: Pflegebedürftigkeit – Voraussetzungen (abgerufen 09.10.2026)
  14. AOK: Fragen & Antworten Pflege und Pflegeversicherung (abgerufen 09.10.2026)
  15. AOK: Kurzzeitpflege (abgerufen 09.10.2026)
  16. AOK: Pflegegeld (abgerufen 09.10.2026)
  17. AOK: Pflegehilfsmittel (abgerufen 09.10.2026)
  18. AOK Niedersachsen: Digitale Pflegeanwendungen (abgerufen 09.10.2026)
  19. AOK Niedersachsen: Broschüren Thema Pflege (abgerufen 09.10.2026)
  20. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026

So arbeiten wir mit Quellen

Mehr zum Thema

Wer unsicher ist, fragt am besten direkt bei der zuständigen Stelle nach. Der Anruf dauert weniger lang als die Suche nach der passenden Formulierung im Netz.

Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien