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AOK Pflegebox und Pflegehilfsmittel: alle 11 AOKs im Überblick

Elf regionale AOKs, ein gesetzlicher Anspruch: Hier steht, welche AOK für Ihr Bundesland zuständig ist, was die AOK-Pflegekasse bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zahlt und wie der Antrag läuft. Mit Servicenummern und Links zu jeder AOK.

  • Quellen geprüft:
  • Aktualisiert am
  • Redaktion Pflegebox Fachwelt · Fachlich verantwortlich: Julian Weber
  • 10 Min. Lesezeit

Transparenz: Unsere Betreiberin bietet selbst eine Pflegebox an. Was das für diese Seite bedeutet

  • 11 AOKsregional zuständig
  • 16 Länderabgedeckt
  • 42 Eurobei allen gleich
  • ab Grad 1Anspruch

Das Wichtigste in Kürze

  • Die AOK besteht aus elf selbständigen regionalen Kassen. Zuständig ist die AOK, bei der Sie versichert sind; bei ihr ist nach § 46 SGB XI auch Ihre Pflegekasse errichtet.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zahlt die AOK-Pflegekasse bis 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI), ab Pflegegrad 1, bei Pflege zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Anlage. Der Betrag ist bei allen elf AOKs gleich.
  • Ein Rezept brauchen Sie nicht. Sie beantragen formlos, über eine Apotheke oder ein Sanitätshaus mit AOK-Vertrag oder automatisch nach einer Empfehlung des Medizinischen Dienstes. Selbst gekaufte Produkte erstattet die AOK gegen Beleg bis 42 Euro.
  • Über den Antrag entscheidet die Pflegekasse binnen drei Wochen, bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes binnen fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
  • Eine eigene „AOK-Pflegebox“ nennt die AOK auf ihrer bundesweiten Pflegehilfsmittel-Seite nicht. Gemeint ist die monatliche Lieferung derselben Produkte durch einen Leistungserbringer.

Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.

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Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Inhalt dieser Seite11 Abschnitte
  1. Welche AOK ist für mein Bundesland zuständig?
  2. Die elf AOKs im Überblick
  3. Was die AOK-Pflegekasse bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zahlt
  4. So beantragen Sie Pflegehilfsmittel bei der AOK
  5. Nach der Bewilligung: Lieferung oder Selbstkauf
  6. Wo sich die AOKs unterscheiden
  7. Gibt es eine „AOK-Pflegebox“?
  8. Reform-Entwurf 2027
  9. Seiten zu den einzelnen AOKs
  10. Häufige Fragen
  11. Mehr zum Thema

Welche AOK ist für mein Bundesland zuständig?

Die AOK ist keine Einheitskasse. Jede der elf AOKs ist selbständig und für bestimmte Regionen zuständig; Nordrhein-Westfalen teilen sich zwei AOKs. Zuständig ist die AOK, bei der Sie versichert sind. Bei ihr ist auch Ihre Pflegekasse errichtet.

Zuständige AOK nach Bundesland
Baden-WürttembergAOK Baden-Württemberg
BayernAOK Bayern
BerlinAOK Nordost
BrandenburgAOK Nordost
BremenAOK Bremen/Bremerhaven
HamburgAOK Rheinland/Hamburg
HessenAOK Hessen
Mecklenburg-VorpommernAOK Nordost
NiedersachsenAOK Niedersachsen
Nordrhein-Westfalengeteilt: Westfalen-Lippe AOK NordWest, Rheinland AOK Rheinland/Hamburg
Rheinland-PfalzAOK Rheinland-Pfalz/Saarland
SaarlandAOK Rheinland-Pfalz/Saarland
SachsenAOK PLUS
Sachsen-AnhaltAOK Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinAOK NordWest
ThüringenAOK PLUS

Die elf AOKs im Überblick

Gebiet nach Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands und AOK-Seiten, Servicenummer der AOK. Zur Pflegekasse gehört dieselbe Nummer wie zur Krankenkasse.

Die elf AOKs mit Zuständigkeit und Servicenummer
AOKZuständig fürServicenummer
AOK Baden-WürttembergBaden-Württemberg0711 76161923
AOK BayernBayern089 31 21 20
AOK Bremen/BremerhavenBremen und BremerhavenBremen 0421 17610, Bremerhaven 0471 160
AOK HessenHessen069 66816-334000
AOK NiedersachsenNiedersachsen0800 0265637
AOK NordostBerlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern0800 2650800
AOK NordWestWestfalen-Lippe, Schleswig-Holstein0231 4193-0
AOK PLUSSachsen, Thüringen0800 1059000
AOK Rheinland/HamburgRheinland (Nordrhein-Westfalen), Hamburg0211 81950000
AOK Rheinland-Pfalz/SaarlandRheinland-Pfalz, Saarland06351 4030
AOK Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt0800 2265726

Servicenummern: aok.de, Stand der AOK-Seite 01.10.2026. 0800-Nummern sind kostenfrei, bei Nummern mit Ortsvorwahl können Gebühren anfallen.

Monatliche Lieferung einrichten

Auswahl treffen, Angaben ergänzen, unterschreiben. Die Abrechnung läuft danach direkt mit der Pflegekasse, bis zur Obergrenze von 42 Euro.

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Die Pflegekasse trägt die Aufwendungen bis 42 Euro im Monat. Über eine Bewilligung entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse.

Was die AOK-Pflegekasse bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zahlt

Bei jeder AOK entscheidet die Pflegekasse über Pflegehilfsmittel, nicht die Krankenkasse. Nach § 46 SGB XI wird bei jeder Krankenkasse eine Pflegekasse errichtet. Den Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel regelt § 40 Abs. 2 SGB XI: Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen monatlich 42 Euro nicht übersteigen, und die Leistung kann auch als Kostenerstattung erbracht werden.

Die AOK beschreibt die Leistung auf ihrer bundesweiten Seite als „Eine Leistung bei allen AOKs“ und nennt dort alle elf Kassen. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1 und ein Wohnort zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Anlage. In stationären Pflegeeinrichtungen stellt die Einrichtung die nötigen Pflegehilfsmittel.

Zum Verbrauch bestimmt sind laut AOK neun Produktarten:

  • saugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
  • Fingerlinge und Einmalhandschuhe
  • Mundschutz und FFP2-Masken
  • Schutzschürzen und Einmallätzchen
  • Desinfektionsmittel für die Hände und für Flächen

So beantragen Sie Pflegehilfsmittel bei der AOK

Für Pflegehilfsmittel brauchen Sie kein Rezept. Eine ärztliche Verordnung ist möglich, aber nicht nötig. Statt eines Rezepts darf auch eine Pflegefachkraft Pflegehilfsmittel empfehlen: schriftlich und bei der Antragstellung höchstens zwei Wochen alt. Die AOK nennt drei Wege.

  1. Formloses Schreiben an Ihre AOK-PflegekasseNennen Sie Name, Geburtsdatum und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person sowie Art und Umfang der benötigten Pflegehilfsmittel. Liegt ein Rezept oder die Empfehlung einer Pflegefachkraft vor, legen Sie es bei.
  2. Leistungserbringer mit AOK-VertragEine Apotheke oder ein Sanitätshaus mit Versorgungsvertrag stellt in der Regel den Antrag für Sie und rechnet direkt mit der AOK ab. Anbieter in Ihrer Nähe zeigt die AOK-Hilfsmittelsuche nach Postleitzahl.
  3. Empfehlung des Medizinischen DienstesEmpfiehlt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung ein Pflegehilfsmittel und Sie stimmen zu, gilt das als Antrag. Sie müssen dann nichts weiter tun, die AOK-Pflegekasse kümmert sich automatisch.

Nach der Bewilligung: Lieferung oder Selbstkauf

Sobald die AOK-Pflegekasse den Antrag geprüft hat, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Achten Sie bei einer Bewilligung darauf, für welchen Zeitraum die Kostenübernahme gilt, zum Beispiel jährlich oder unbegrenzt. Die Produkte bekommen Sie dann bei einem Leistungserbringer mit AOK-Vertrag, der in der Regel direkt mit der AOK abrechnet.

Alternativ besorgen Sie die Produkte selbst, etwa in einer Drogerie, und reichen die Belege bei Ihrer AOK-Pflegekasse ein. Die Kosten werden laut AOK bis höchstens 42 Euro im Monat erstattet; entscheidend ist der individuell erforderliche Bedarf. Erstattungsfähig sind nur die Produktarten der Liste oben. Was dort nicht steht, ist kein Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Zum Höchstbetrag je Monat siehe Monatsprinzip.

Beispielrechnung mit frei gewählten Beträgen: erstattet werden die Kosten bis zum Höchstbetrag von 42 Euro je Monat
MonatBelegeErstattungEigenanteil
Monat A55,30 €42,00 €13,30 €
Monat B31,60 €31,60 €0,00 €

Wo sich die AOKs unterscheiden

Der Betrag ist bei allen AOKs gleich, die Abläufe sind es nicht ganz. Die AOK weist selbst darauf hin, dass sich die Kostenübernahme regional unterscheidet; ihre Antragsseite zeigt die passenden Angaben erst nach Eingabe der Postleitzahl. Die Tabelle nennt eine Auswahl dessen, was einzelne AOKs auf ihren Seiten beschreiben. Für die übrigen AOKs gilt der bundesweite Text; abweichende Regeln haben wir bei der Durchsicht nicht gefunden. Maßgeblich ist, was Ihre AOK Ihnen bestätigt.

Stand der Durchsicht: bundesweite AOK-Seite und Sachsen-Anhalt am 03.11.2026, übrige Regionalangaben am 09.10.2026
AOKWas die AOK selbst beschreibt
AOK Sachsen-AnhaltBeim Selbstkauf füllen Sie einmal einen Antrag auf Kostenübernahme aus. Nach der Bewilligung überweist die AOK laut eigener Seite am Monatsende 42 Euro; Quittungen müssen nicht eingereicht werden. Es gibt Formulare für den Wechsel zwischen Selbstkauf und Leistungserbringer.
AOK HessenDie Kostenübernahme beantragen Sie schriftlich und formlos über „Meine AOK“, per Kontaktformular oder per Post; alternativ wickelt ein Leistungserbringer (Apotheke, Sanitätshaus) den Antrag ab.
AOK NordWestHilfsmittel müssen nicht im Voraus beantragt werden. Bei einer Empfehlung des Medizinischen Dienstes schickt die AOK automatisch ein Anschreiben, mit dem Sie zu einem Leistungserbringer Ihrer Wahl gehen.
AOK Baden-WürttembergEmpfiehlt der Medizinische Dienst im Gutachten ein Pflegehilfsmittel, kommt automatisch ein Schreiben; Verbrauchsartikel gibt es über einen Vertragspartner (auch Apotheke) oder per formlosem Antrag.
AOK PLUSÄltere Infoblätter nennen noch 40 Euro und eine Dauerzahlung nach drei Belegmonaten. Die aktuelle bundesweite AOK-Seite kennt nur die Erstattung gegen Beleg bis 42 Euro. Fragen Sie vor dem Selbstkauf nach.

Gibt es eine „AOK-Pflegebox“?

Auf der bundesweiten AOK-Seite zu Pflegehilfsmitteln kommt das Wort Pflegebox nicht vor (geprüft am 03.11.2026). „Pflegebox“ ist die Alltagsbezeichnung für die monatliche Lieferung der Verbrauchsprodukte, die ein Leistungserbringer zusammenstellt. Rechtlich ist es dieselbe Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI, die Sie auch per Selbstkauf nutzen können. Welche Anbieter einen Vertrag mit Ihrer AOK haben, zeigt die AOK-Hilfsmittelsuche. Wie sich die Box zusammenstellen lässt, steht im Ratgeber zum Boxinhalt.

Reform-Entwurf 2027

Für AOK-Versicherte gilt bis zu einer Gesetzesänderung unverändert das SGB XI in der aktuellen Fassung.

Seiten zu den einzelnen AOKs

Jede AOK hat eine Kassenseite sowie je eine Seite zu Pflegebox und Antrag.

Häufige Fragen

Welche AOK ist für mein Bundesland zuständig?

Es gibt elf regionale AOKs: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern), NordWest (Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein), PLUS (Sachsen, Thüringen), Rheinland/Hamburg, Rheinland-Pfalz/Saarland und Sachsen-Anhalt. Nordrhein-Westfalen teilen sich die AOK NordWest und die AOK Rheinland/Hamburg. Zuständig ist die AOK, bei der Sie versichert sind; die AOK ermittelt sie auf aok.de über die Postleitzahl.

Wie viel zahlt die AOK für Pflegehilfsmittel im Monat?

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die AOK-Pflegekasse bis höchstens 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Der Betrag ist bei allen elf AOKs gleich und gilt ab Pflegegrad 1. Technische Pflegehilfsmittel sind eine eigene Leistung mit zehn Prozent Eigenanteil, höchstens 25 Euro.

Gibt es eine Pflegebox direkt von der AOK?

Das Wort Pflegebox kommt auf der bundesweiten AOK-Seite zu Pflegehilfsmitteln nicht vor. Die AOK nennt zwei Wege: Lieferung der Produkte über einen Leistungserbringer mit AOK-Vertrag oder Selbstkauf mit Beleg. Die „Pflegebox“ ist die Alltagsbezeichnung für die monatliche Lieferung derselben Produkte.

Brauche ich ein Rezept für Pflegehilfsmittel bei der AOK?

Nein. Pflegehilfsmittel können ohne Rezept beantragt werden. Eine ärztliche Verordnung ist möglich, aber nicht nötig. Statt eines Rezepts darf eine Pflegefachkraft die Produkte schriftlich empfehlen; die Empfehlung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein.

Kann ich mir die 42 Euro von der AOK auszahlen lassen?

Nicht als pauschale Überweisung ohne Regel. Die AOK erstattet bei Selbstkauf die Belege bis höchstens 42 Euro im Monat. Einzelne AOKs regeln das anders: Die AOK Sachsen-Anhalt überweist nach einem bewilligten Erstantrag laut eigener Seite am Monatsende 42 Euro und verlangt keine Quittungen. Fragen Sie Ihre AOK, welcher Weg gilt. Mehr dazu: 42 Euro auszahlen lassen.

Wie lange braucht die AOK für die Entscheidung?

Die Pflegekasse muss spätestens drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes nach fünf Wochen. Teilt sie nicht rechtzeitig und mit Gründen mit, dass sie die Frist nicht einhalten kann, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).

Zahlt die AOK Pflegehilfsmittel auch im Pflegeheim?

Nein. Für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen stellt die jeweilige Einrichtung die benötigten Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Der Anspruch besteht bei Pflege zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Anlage.

Sind Inkontinenzprodukte in den 42 Euro enthalten?

Nein. Inkontinenzprodukte wie Vorlagen oder Netzhosen ordnet die AOK der Krankenversicherung zu. Sie erhalten sie mit ärztlicher Verordnung, nicht über das Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Ist Duschgel ein Pflegehilfsmittel?

Nein. Duschgel steht nicht in der AOK-Liste der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Erstattungsfähig sind nur Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Einmallätzchen sowie Hände- und Flächendesinfektionsmittel.

Warum stehen auf manchen Seiten noch 40 Euro?

Ältere Beiträge und Infoblätter, auch einzelner AOKs, nennen noch 40 Euro. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext: Nach § 40 Abs. 2 SGB XI dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse monatlich 42 Euro nicht übersteigen.

Alles geklärt? Die Pflegebox lässt sich online zusammenstellen.

Pflegebox zusammenstellen (Angebot unserer Betreiberin, öffnet neuen Tab)

Angebot der Einfach zum Angebot GmbH, die diese Seite betreibt.

Offizielle Quelle

  1. § 40 Abs. 2 SGB XI
  2. Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands
  3. § 46 SGB XI (Pflegekassen)
  4. AOK: Pflegehilfsmittel, eine Leistung bei allen AOKs (abgerufen 03.11.2026)
  5. AOK: Antrag Kostenübernahme Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (abgerufen 03.11.2026)
  6. AOK: Telefonnummern und Servicenummern, Stand 01.10.2026 (abgerufen 03.11.2026)
  7. AOK NordWest: Zuständigkeitsgebiet (abgerufen 03.11.2026)
  8. AOK Sachsen-Anhalt: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (abgerufen 03.11.2026)
  9. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Gesetzentwurf Kabinett 30.09.2026

So arbeiten wir mit Quellen

Mehr zum Thema

Stand 09/2026. Diese Seite gehört zur Einfach zum Angebot GmbH und ist damit kein neutraler Vergleich. Die Rechtsangaben stammen unverändert aus dem Gesetzestext.

Fachlich verantwortlich

Julian Weber

Julian Weber, Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH. Das Unternehmen vermittelt Pflegeboxen und betreibt den verlinkten Shop; daraus kennt er Antrag, Abrechnung mit den Pflegekassen und die Produktauswahl aus der Praxis.

Wirtschaftliches Interesse: Die Einfach zum Angebot GmbH verdient an Pflegeboxen, die über den Shop zustande kommen. Rechtsangaben stammen deshalb ausschließlich aus dem Gesetzestext, Daten aus amtlichen Quellen. Unsere Redaktionsrichtlinien